Weil Vodafone und die Deutsche Glasfaser sich bei Glasfaseranschlüssen nicht an die gesetzlichen Vorgaben der Wahlfreiheit von Endgeräten halten würden, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die beiden Anbieter abgemahnt.
Die Endgerätewahlfreiheit auch als Routerfreiheit bekannt, ist seit August 2016 gesetzlich geregelt und ermöglicht es Verbrauchern, ein eigenes Endgerät wie Modem oder Kombigeräte (Router mit integriertem Modem) zu nutzen, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit.
De meisten Glasfaseranbieter würden in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem installieren, teilen die Verbraucherschützer mit. Moderne Glasfaserrouter hätten dieses Glasfasermodem aber bereits integriert, lässt Michael Gundall, Technikexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wissen. “Allerdings machen es Anbieter Verbraucher:innen oft sehr schwer oder sogar unmöglich, solche Geräte zu nutzen.” Zum einen installieren sie standardmäßig ein fest verbautes Glasfasermodem. Zum anderen suggerierten sie bei der Bestellung, das Glasfasermodem des Anbieters müsse genutzt werden. Der Vorteil von Kombigeräten: Es sei nur ein Gerät notwendig und sie verbrauchten weniger Energie.
“Um diesen Missstand zu beheben, suchte die Verbraucherzentrale zunächst das Gespräch mit den Anbietern und Anbieterverbänden”, so Jennifer Häußer, Referentin Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, „Allerdings zeigten sich die Anbieter uneinsichtig. Daher hat die Verbraucherzentrale nun zwei große Akteure auf dem Markt abgemahnt.“
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kunden schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät, also einen Router mit integriertem Glasfasermodem, verwenden können.
Von Mietgeräten, die die Anbieter beim Abschluss von Glasfaserverträgen häufig mitanbieten, rät die Verbraucherzentrale eher ab. “Rechnet man die Mietkosten von zwei bis drei Jahren zusammen, übersteigt der Mietpreis schnell den Kaufpreis des Routers”, so Gundall.
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