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Podcastepisode: Einführung in die Sicherheit des Mobilfunks

25. Januar 2025 um 21:25

Mobilfunk ist eine unverzichtbare Technologie unseres Alltags – und gleichzeitig ein faszinierendes Beispiel für moderne Funksysteme. Während wir bei WLAN als Endnutzer oft sowohl das Endgerät als auch die Basisstation, den sogenannten Access Point, betreiben, ist der Mobilfunk weitaus komplexer und auch fachlich schwieriger zugänglich. Die Mobilfunknetze werden von großen Telekommunikationsunternehmen im lizenzierten Spektrum betrieben, und selbst auf unseren Telefonen bleibt die Interaktion mit dem Mobilfunknetz minimal. Meist reicht es, die SIM-Karte einzulegen, und schon funktioniert alles. Was viele nicht wissen: Auch Betriebssysteme wie Android oder iOS kommunizieren nicht direkt mit dem Mobilfunknetz. Diese Aufgabe übernimmt ein spezieller Chip, der sogenannte Baseband-Prozessor.

Open Source und Mobilfunk: Das Osmocom-Projekt

In der Open-Source-Welt gibt es nur wenige Projekte, die diese Funktechnologie zugänglich machen. Eines herausragendes Beispiel ist das Osmocom-Projekt. Schon ein erster Blick auf die Übersicht zeigt, dass es nicht "die eine" Mobilfunksoftware gibt. Vielmehr müssen viele verschiedene Komponenten ineinandergreifen und wie in einem Orchester zusammenspielen, um ein funktionierendes Netz bereitzustellen.

Sicherheitsforschung im Mobilfunk

Der Blick auf die Sicherheit sollte im Mobilfunk nicht vernachlässigt werden. So mag es überraschen, dass ältere GSM-Mobiltelefone deutlich unsicherer sind, als moderne Geräte, die auf LTE und 5G basieren. Hintergrund sind die verbesserten kryptographischen Verfahren.

Im Risikozone-Podcast haben wir uns in der Episode 65 mit der Mobilfunksicherheit genauer beschäftigt. Wir sprechen mit Adrian Dabrowski und Gabriel Gegenhuber über ihre Forschungsarbeiten und geben gemeinsam Einblick in eine Technologie, die als selbstverständlich wahrgenommen wird, aber in der Arbeitsweise völlig anders herangeht, als wir es aus der IETF-Welt mit TCP/IP & Co. gewöhnt sind.

Zusätzlich stellen Gabriel und Adrian das Open-Source-Projekt MobileAtlas vor. Dieses Projekt, inspiriert vom RIPE Atlas, widmet sich der Vermessung der Mobilfunkqualität und schafft eine interessante Plattform für weitere Analysen und Forschungsarbeiten.

Die 90-minütige Episode ist auf der Podcastseite oder direkt unter diesem Artikel abrufbar.

GNOME 46.8 und 47.3: Wichtige Updates für aktuelle Gnome Versionen

Von:MK
24. Januar 2025 um 14:22

Das GNOME Projekt hat zwei bedeutende Updates veröffentlicht: GNOME 46.8 und GNOME 47.3. Beide Versionen bringen zahlreiche Fehlerbehebungen und Verbesserungen. Nutzer können sich über optimierte Performance, neue kleinere Funktionen und erweiterte Hardwareunterstützung freuen. Diese Updates zeigen erneut das Engagement der GNOME-Entwickler für eine moderne und verlässliche Linux Desktop Umgebung. GNOME 46.8: Verbesserte Performance und Stabilität […]

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Diashow mit Bildern aus dem Internet & Alle Mint Hintergründe - Linux Mint Basics

24. Januar 2025 um 14:00

💾

In diesem Video zeigt Jean, wie man in Linux Mint den Desktophintergrund ändern kann und mithilfe von Variety auch Bilder aus dem Internet als Diashow anzeigen lassen kann.
Wenn Du das Video unterstützen willst, dann gib bitte eine Bewertung ab, und schreibe einen Kommentar. Vielen Dank!

Terminal Befehle:
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sudo apt install mint-backgrounds-*

Links:
-------------------------------------
Linux-Guides Merch*: https://linux-guides.myspreadshop.de/
Professioneller Linux Support*: https://www.linuxguides.de/linux-support/
Linux-Arbeitsplatz für KMU & Einzelpersonen*: https://www.linuxguides.de/linux-arbeitsplatz/
Linux Mint Kurs für Anwender*: https://www.linuxguides.de/kurs-linux-mint-fur-anwender/
Offizielle Webseite: https://www.linuxguides.de
Forum: https://forum.linuxguides.de/
Unterstützen: http://unterstuetzen.linuxguides.de
Mastodon: https://mastodon.social/@LinuxGuides
X: https://twitter.com/LinuxGuides
Instagram: https://www.instagram.com/linuxguides/
Kontakt: https://www.linuxguides.de/kontakt/

Inhaltsverzeichnis:
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00:00 Begrüßung
00:25 Alte Mint-Hintergründe installieren
04:50 Diashow mit Variety
10:25 Verabschiedung


Haftungsausschluss:
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Das Video dient lediglich zu Informationszwecken. Wir übernehmen keinerlei Haftung für in diesem Video gezeigte und / oder erklärte Handlungen. Es entsteht in keinem Moment Anspruch auf Schadensersatz oder ähnliches.

#linuxmint #linux #linuxguides #opensource #tutorial #linuxbasics
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Linux 6.13 – Mehr Leistung durch besseres Multitasking

24. Januar 2025 um 13:34

Linux-Kernel 6.13 bringt eine Reihe bedeutender Verbesserungen mit sich. Mit optimierten Prozessen und neuen Mechanismen steigert er die Effizienz und Stabilität des Systems. Eine besonders interessante Neuerung betrifft die Verwaltung von Aufgaben im Multitasking-Bereich. Zudem wurden wichtige Sicherheitslücken geschlossen, um die Integrität des Systems zu gewährleisten. Welche Änderungen sind besonders bemerkenswert?

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Routerfreiheit in Deutschland: Ein Triumph für Nutzerinnen und Nutzer!

23. Januar 2025 um 23:00

Routerfreiheit in Deutschland: Ein Triumph für Nutzerinnen und Nutzer!

Als Reaktion auf einen gescheiterten Versuch von Internetanbietern, Glasfasernetze von der Routerfreiheit auszunehmen, hat die deutsche Bundesnetzagentur Routerfreiheit bestätigt. Die FSFE setzt sich seit 2013 für dieses Ziel ein und wird die Umsetzung und Einhaltung weiterhin überwachen.

Routerfreiheit ist das Recht, beliebige Router und Modem für den eigenen Internetzugang zu nutzen. Ähnlich wie die Wahl des Smartphones und anderer internetfähiger Geräte ist die Routerfreiheit der Hardware-Aspekt der Netzneutralität. Im Jahr 2013 begann die Free Software Foundation Europe (FSFE) in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, sich in Deutschland für diese Regulierung einzusetzen und sie bei Entscheidungsträgern voranzutreiben. Dies führte 2016 zu einem Gesetz, das die Routerfreiheit für Endnutzer sicherstellt.

Unmittelbar vor dem Jahrestag des Gesetzes, das 2016 die Routerfreiheit in Deutschland einführte, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein von einem Verband der Glasfasernetzbetreiber in Deutschland beantragtes Regulierungsverfahren zum Ausschluss der Routerfreiheit von Glasfasernetzen erfolgreich abgeschlossen. Der Antrag aus dem Jahr 2023 stützte sich auf eine Reihe von Argumenten, darunter die Sicherheit des Netzes, die Kosten für den Support, die Qualität des Dienstes und Fragen der Interoperabilität.

Keine technische Notwendigkeit zur Begrenzung der Routerfreiheit in Glasfasernetzen

Im September 2023 legte die FSFE eine detaillierte Stellungnahme vor, die die Argumente der Glasfaserbetreiber entkräftete. Wir forderten die Regulierungsbehörde zur Ablehnung des Antrags auf, da kein rechtlicher oder technischer Grund eine Ausnahme für Glasfaseranschlüsse von Routerfreiheit rechtfertigen kann. Obwohl die Netzbetreiber versuchten, Glasfasernetze als Sonderfall darzustellen, konnten wir zeigen, dass es keine objektive technische Notwendigkeit gibt, Routerfreiheit abzuschaffen. Im Gegenteil bedeutet Routerfreiheit auch bei Glasfasernetzen Wahlfreiheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, fairen Wettbewerb und Nachhaltigkeit.

Die deutsche Regulierungsbehörde hat den Fall unter Anwendung der vom GEREK, der europäischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, vorgeschlagenen Leitlinien zum Standort des „Netzabschlusspunktes“ (NTP) geprüft. Die Leitlinien zum NTP erlauben es den nationalen Behörden, die Routerfreiheit einzuschränken, wenn eine „objektive technische Notwendigkeit“ festgestellt werden kann. Zu den Kriterien dafür gehören Interoperabilität, Sicherheit, Einfachheit des Betriebs und Datenschutzfaktoren. Die deutschen Betreiber forderten die BNetzA auf, die Möglichkeit der Endnutzer, ihre eigenen Router auszuwählen, vollständig einzuschränken oder im schlimmsten Fall den Abschlusspunkt des Glasfaseranschlusses (ONT) abzutrennen, so dass eigene Router nur nur ohne Einsatz des integrierten Modems verwendet werden könnten, was sich ebenfalls negativ auf die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher auswirken würde.

In ihrer umfangreichen Entscheidung wies die BNetzA alle von den Telekommunikationsbetreibern vorgebrachten Argumente zurück und erläuterte ausführlich, warum die Endgerätefreiheit jeden einzelnen der vom GEREK geforderten Kriterienfaktoren erfüllt. Wir möchten folgende Punkte hervorheben:

  • Übertriebene Darstellung der Netzsicherheitsrisiken: Die BNetzA wies die Betreiber darauf hin, dass die Vergangenheit gezeigt habe, dass auch die proprietären Geräte der Betreiber Sicherheitslücken aufwiesen. Außerdem konnte in den neun Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland keine nennenswerte Anzahl von Sicherheitsvorfälle festgestellt werden. Die Betreiber versorgten die Geräte, die sie den Endnutzern zur Verfügung stellen, nur langsam mit Sicherheitsupdates, so dass eine Einschränkung der Routerfreiheit die Vermeidung von Sicherheitslücken nicht verbessern würde;
  • Weit hergeholte Störszenarien: Die BNetzA stellte die weitreichenden Sicherheitsszenarien der Betreiber in Frage und kritisierte die mangelnde Objektivität der Berichte. Die von den Betreibern getroffenen Annahmen bezüglich Störungsszenarien seien für eine Einschränkung der Routerfreiheit nicht zu rechtfertigen;
  • Fragwürdige Belege gegen die Interoperabilität: Die BNetzA bestätigte, dass sie nur sehr wenige Meldungen über Störungen aufgrund des Einsatzes von Routern der Nutzer und Nutzerinnen erhalten hat. Im Jahr 2016 gab es einen Fall, der jedoch ein Einzelfall blieb;
  • Technikneutralität ist notwendig: Die Regulierungsbehörde bekräftigte eine Position der deutschen Regierung aus dem Jahr 2018 zur Wahrung der Technikneutralität in der Regulierung. Da verschiedene Arten von Routern und Modems auf dem Markt verfügbar sind, sollte die Gesetzgebung nicht bestimmte Technologien diskriminieren. Nur ein technikneutraler Ansatz gewährleistet die europarechtlich geforderte Endgerätefreiheit zum Vorteil der Endnutzer.

Ein Erfolg für langfristiges zivilgesellschaftliches Engagement

Der Einsatz der FSFE für die Router-Freiheit begann 2013, lange vor Inkrafttreten des deutschen Gesetzes, mit dem dieses Recht eingeführt wurde. Im Jahr 2019, während der Reform des EU-Telekommunikationsrechts, weiteten wir unsere Beühungen auf die europäische Ebene aus und arbeiteten mit europäischen Regulierungsbehörden zusammen. Die Routerfreiheit wurde in verschiedenen EU-Ländern zur Realität, darunter Finnland, Italien, Belgien und die Niederlande.

Bei all diesen Prozessen haben wir lokale Communities, Experten und Entscheidungsträger einbezogen, um die Rechte der Endnutzer zu schützen. Die Unterstützung durch die Community war der Schlüssel zu diesem Erfolg. So führte die FSFE beispielsweise ein zweijähriges Community-Projekt durch, um Daten über Missbräuche von Telekommunikationsbetreibern und andere Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Routerfreiheit zu sammeln. Die übergreifende Umfrage führte zu einem umfassenden Bericht, der 2023 veröffentlicht wurde und aufzeigt, wie Internet-Provider immer noch die Wahlfreiheit der Verbraucher behindern, Kontrolle über Internet-Geräte ausüben und proprietäre Geräte fördern.

Überall in Europa sprachen sich Nutzer dafür aus, dass wir uns für eine Regulierung einsetzen, die das Wahlfreiheit bei Routern und Modems schützt. Mehr als 90 % der Teilnehmer an unserer Umfrage stimmten zu, dass die Routerfreiheit der Schlüssel für ein offenes Internet, Sicherheit und Datenschutz, fairen Wettbewerb und digitale Nachhaltigkeit ist.

Erweitern wir Routerfreiheit auf andere Länder!

Da Routerfreiheit die Hardware-Ebene der Netzneutralität darstellt, ist sie eine wichtige politische Forderung.

Aus diesem Diagramm über die Anschlussarten und die Routernutzung geht hervor, dass die meisten DSL-Kunden zwar ihren eigenen Router verwenden, aber bei Glasfaser- und Koaxialanschlüssen immer noch auf die Geräte der Anbieter angewiesen sind.

Anders als in Deutschland ist Routerfreiheit in mehreren EU-Ländern noch immer keine Realität. In Ländern wie Österreich und Frankreich, die beschlossen haben, Routerfreiheit abzuschaffen, oder in Ländern wie Griechenland, die nicht in der Lage waren, sich vollständig für die Rechte der Endnutzer einzusetzen rights und Routerfreiheit nur für bestimmte Arten von Netzen zuließen, ist der Rechtsrahmen nach wie vor uneinheitlich.

Deshalb zählen wir auf Ihre Unterstützung. Es gibt noch viel zu tun. Geräteneutralität wird nicht nur von Internetdienstanbietern bedroht, sondern auch von Software- und Hardwareherstellern und -anbietern, die die Freiheiten und Rechte der Endnutzer nicht respektieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass Softwarefreiheit der Standard sein sollte und Endnutzern keine Fesseln angelegt werden sollten. Technologieunternehmen sollten die Nutzer nicht in „Walled Gardens“ einsperren, die die Möglichkeiten ihrer Geräte einschränken.

Es ist an der Zeit, dass wir alle unsere Geräte, einschließlich Router und Modems, befreien. Helfen Sie uns mit einer Spende, dies in Europa zu erreichen!

Wir brauchen Ihre Unterstützung für unser langfristiges Engagement. Wir sind bereit, im nächsten Jahrzehnt für Routerfreiheit zu kämpfen. Schließen Sie sich jetzt unserer Sache an!

Werden Sie jetzt FSFE-Supporter!

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Routerfreiheit in Deutschland: Ein Triumph für Nutzerinnen und Nutzer!

23. Januar 2025 um 23:00

Routerfreiheit in Deutschland: Ein Triumph für Nutzerinnen und Nutzer!

Als Reaktion auf einen gescheiterten Versuch von Internetanbietern, Glasfasernetze von der Routerfreiheit auszunehmen, hat die deutsche Bundesnetzagentur Routerfreiheit bestätigt. Die FSFE setzt sich seit 2013 für dieses Ziel ein und wird die Umsetzung und Einhaltung weiterhin überwachen.

Routerfreiheit ist das Recht, beliebige Router und Modem für den eigenen Internetzugang zu nutzen. Ähnlich wie die Wahl des Smartphones und anderer internetfähiger Geräte ist die Routerfreiheit der Hardware-Aspekt der Netzneutralität. Im Jahr 2013 begann die Free Software Foundation Europe (FSFE) in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, sich in Deutschland für diese Regulierung einzusetzen und sie bei Entscheidungsträgern voranzutreiben. Dies führte 2016 zu einem Gesetz, das die Routerfreiheit für Endnutzer sicherstellt.

Unmittelbar vor dem Jahrestag des Gesetzes, das 2016 die Routerfreiheit in Deutschland einführte, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein von einem Verband der Glasfasernetzbetreiber in Deutschland beantragtes Regulierungsverfahren zum Ausschluss der Routerfreiheit von Glasfasernetzen erfolgreich abgeschlossen. Der Antrag aus dem Jahr 2023 stützte sich auf eine Reihe von Argumenten, darunter die Sicherheit des Netzes, die Kosten für den Support, die Qualität des Dienstes und Fragen der Interoperabilität.

Keine technische Notwendigkeit zur Begrenzung der Routerfreiheit in Glasfasernetzen

Im September 2023 legte die FSFE eine detaillierte Stellungnahme vor, die die Argumente der Glasfaserbetreiber entkräftete. Wir forderten die Regulierungsbehörde zur Ablehnung des Antrags auf, da kein rechtlicher oder technischer Grund eine Ausnahme für Glasfaseranschlüsse von Routerfreiheit rechtfertigen kann. Obwohl die Netzbetreiber versuchten, Glasfasernetze als Sonderfall darzustellen, konnten wir zeigen, dass es keine objektive technische Notwendigkeit gibt, Routerfreiheit abzuschaffen. Im Gegenteil bedeutet Routerfreiheit auch bei Glasfasernetzen Wahlfreiheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, fairen Wettbewerb und Nachhaltigkeit.

Die deutsche Regulierungsbehörde hat den Fall unter Anwendung der vom GEREK, der europäischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, vorgeschlagenen Leitlinien zum Standort des „Netzabschlusspunktes“ (NTP) geprüft. Die Leitlinien zum NTP erlauben es den nationalen Behörden, die Routerfreiheit einzuschränken, wenn eine „objektive technische Notwendigkeit“ festgestellt werden kann. Zu den Kriterien dafür gehören Interoperabilität, Sicherheit, Einfachheit des Betriebs und Datenschutzfaktoren. Die deutschen Betreiber forderten die BNetzA auf, die Möglichkeit der Endnutzer, ihre eigenen Router auszuwählen, vollständig einzuschränken oder im schlimmsten Fall den Abschlusspunkt des Glasfaseranschlusses (ONT) abzutrennen, so dass eigene Router nur nur ohne Einsatz des integrierten Modems verwendet werden könnten, was sich ebenfalls negativ auf die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher auswirken würde.

In ihrer umfangreichen Entscheidung wies die BNetzA alle von den Telekommunikationsbetreibern vorgebrachten Argumente zurück und erläuterte ausführlich, warum die Endgerätefreiheit jeden einzelnen der vom GEREK geforderten Kriterienfaktoren erfüllt. Wir möchten folgende Punkte hervorheben:

  • Übertriebene Darstellung der Netzsicherheitsrisiken: Die BNetzA wies die Betreiber darauf hin, dass die Vergangenheit gezeigt habe, dass auch die proprietären Geräte der Betreiber Sicherheitslücken aufwiesen. Außerdem konnte in den neun Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland keine nennenswerte Anzahl von Sicherheitsvorfälle festgestellt werden. Die Betreiber versorgten die Geräte, die sie den Endnutzern zur Verfügung stellen, nur langsam mit Sicherheitsupdates, so dass eine Einschränkung der Routerfreiheit die Vermeidung von Sicherheitslücken nicht verbessern würde;
  • Weit hergeholte Störszenarien: Die BNetzA stellte die weitreichenden Sicherheitsszenarien der Betreiber in Frage und kritisierte die mangelnde Objektivität der Berichte. Die von den Betreibern getroffenen Annahmen bezüglich Störungsszenarien seien für eine Einschränkung der Routerfreiheit nicht zu rechtfertigen;
  • Fragwürdige Belege gegen die Interoperabilität: Die BNetzA bestätigte, dass sie nur sehr wenige Meldungen über Störungen aufgrund des Einsatzes von Routern der Nutzer und Nutzerinnen erhalten hat. Im Jahr 2016 gab es einen Fall, der jedoch ein Einzelfall blieb;
  • Technikneutralität ist notwendig: Die Regulierungsbehörde bekräftigte eine Position der deutschen Regierung aus dem Jahr 2018 zur Wahrung der Technikneutralität in der Regulierung. Da verschiedene Arten von Routern und Modems auf dem Markt verfügbar sind, sollte die Gesetzgebung nicht bestimmte Technologien diskriminieren. Nur ein technikneutraler Ansatz gewährleistet die europarechtlich geforderte Endgerätefreiheit zum Vorteil der Endnutzer.

Ein Erfolg für langfristiges zivilgesellschaftliches Engagement

Der Einsatz der FSFE für die Router-Freiheit begann 2013, lange vor Inkrafttreten des deutschen Gesetzes, mit dem dieses Recht eingeführt wurde. Im Jahr 2019, während der Reform des EU-Telekommunikationsrechts, weiteten wir unsere Beühungen auf die europäische Ebene aus und arbeiteten mit europäischen Regulierungsbehörden zusammen. Die Routerfreiheit wurde in verschiedenen EU-Ländern zur Realität, darunter Finnland, Italien, Belgien und die Niederlande.

Bei all diesen Prozessen haben wir lokale Communities, Experten und Entscheidungsträger einbezogen, um die Rechte der Endnutzer zu schützen. Die Unterstützung durch die Community war der Schlüssel zu diesem Erfolg. So führte die FSFE beispielsweise ein zweijähriges Community-Projekt durch, um Daten über Missbräuche von Telekommunikationsbetreibern und andere Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Routerfreiheit zu sammeln. Die übergreifende Umfrage führte zu einem umfassenden Bericht, der 2023 veröffentlicht wurde und aufzeigt, wie Internet-Provider immer noch die Wahlfreiheit der Verbraucher behindern, Kontrolle über Internet-Geräte ausüben und proprietäre Geräte fördern.

Überall in Europa sprachen sich Nutzer dafür aus, dass wir uns für eine Regulierung einsetzen, die das Wahlfreiheit bei Routern und Modems schützt. Mehr als 90 % der Teilnehmer an unserer Umfrage stimmten zu, dass die Routerfreiheit der Schlüssel für ein offenes Internet, Sicherheit und Datenschutz, fairen Wettbewerb und digitale Nachhaltigkeit ist.

Erweitern wir Routerfreiheit auf andere Länder!

Da Routerfreiheit die Hardware-Ebene der Netzneutralität darstellt, ist sie eine wichtige politische Forderung.

Aus diesem Diagramm über die Anschlussarten und die Routernutzung geht hervor, dass die meisten DSL-Kunden zwar ihren eigenen Router verwenden, aber bei Glasfaser- und Koaxialanschlüssen immer noch auf die Geräte der Anbieter angewiesen sind.

Anders als in Deutschland ist Routerfreiheit in mehreren EU-Ländern noch immer keine Realität. In Ländern wie Österreich und Frankreich, die beschlossen haben, Routerfreiheit abzuschaffen, oder in Ländern wie Griechenland, die nicht in der Lage waren, sich vollständig für die Rechte der Endnutzer einzusetzen rights und Routerfreiheit nur für bestimmte Arten von Netzen zuließen, ist der Rechtsrahmen nach wie vor uneinheitlich.

Deshalb zählen wir auf Ihre Unterstützung. Es gibt noch viel zu tun. Geräteneutralität wird nicht nur von Internetdienstanbietern bedroht, sondern auch von Software- und Hardwareherstellern und -anbietern, die die Freiheiten und Rechte der Endnutzer nicht respektieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass Softwarefreiheit der Standard sein sollte und Endnutzern keine Fesseln angelegt werden sollten. Technologieunternehmen sollten die Nutzer nicht in „Walled Gardens“ einsperren, die die Möglichkeiten ihrer Geräte einschränken.

Es ist an der Zeit, dass wir alle unsere Geräte, einschließlich Router und Modems, befreien. Helfen Sie uns mit einer Spende, dies in Europa zu erreichen!

Wir brauchen Ihre Unterstützung für unser langfristiges Engagement. Wir sind bereit, im nächsten Jahrzehnt für Routerfreiheit zu kämpfen. Schließen Sie sich jetzt unserer Sache an!

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Mozilla stellt Erweiterungs-Schnittstelle für Lokale KI in Firefox vor

23. Januar 2025 um 21:40

Mozilla hat eine neue Erweiterungs-Schnittstelle vorgestellt, welche Entwickler von Firefox-Erweiterungen nutzen können, um Anwendungsfälle für Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz lokal auszuführen.

Nutzer einer Nightly-Version von Firefox können ab sofort eine neue experimentelle Erweiterungs-Schnittstelle nutzen. Diese hat Mozilla auf seinem Blog vorgestellt.

Die Schnittstelle erlaubt die Nutzung jedes maschinellen Lernmodells, welches mit Transformers.js kompatibel ist, im Browser auszuführen, ohne dass dabei Anfragen an externe Server gesendet werden. Lediglich das verwendete Modell muss bei der ersten Nutzung heruntergeladen werden, ansonsten geschieht die Arbeit vollständig lokal.

Zwar können Webanwendungen bereits Transformers.js in JavaScript nutzen. Die Ausführung über Mozillas Erweiterungsschnittstelle bietet aber mehrere Vorteile: So wird die Inferenz-Runtime in einem eigenen isolierten Firefox-Prozess ausgeführt, was die Sicherheit und Robustheit verbessert. Die Modell-Dateien werden in einer IndexedDB gespeichert und über verschiedene Ursprünge hinweg gemeinsam genutzt. Außerdem erlauben Firefox-spezifische Leistungsverbesserungen eine verbesserte Performance.

Transformers.js verwendet „Aufgaben“, um Implementierungsdetails für die Ausführung bestimmter Arten von ML-Workloads zu abstrahieren. Für die erste Iteration stellt Firefox die folgenden Aufgaben zur Verfügung:

  • text-classification – Zuweisung eines Labels oder einer Klasse zu einem gegebenen Text
  • token-classification – Zuweisung eines Labels zu jedem Token in einem Text
  • question-answering – Abrufen der Antwort auf eine Frage aus einem gegebenen Text
  • fill-mask – Maskierung einiger Wörter in einem Satz und Vorhersage, welche Wörter diese Masken ersetzen sollen
  • summarization – Erstellung einer kürzeren Version eines Dokuments unter Beibehaltung der wichtigen Informationen.
  • translation – Konvertierung von Text von einer Sprache in eine andere
  • text2text-generation – Konvertierung einer Textfolge in eine andere Textfolge
  • text-generation – Erzeugen von neuem Text durch Vorhersage des nächsten Wortes in einer Sequenz
  • zero-shot-classification – Klassifizierung von Text in Klassen, die während des Trainings nicht gesehen werden
  • image-to-text – Ausgabe von Text aus einem gegebenen Bild
  • image-classification – Zuweisung eines Labels oder einer Klasse für ein ganzes Bild
  • image-segmentation – Unterteilung eines Bildes in Segmente, in denen jedes Pixel einem Objekt zugeordnet ist
  • zero-shot-image-classification – Klassifizierung von Bildern in Klassen, die beim Training nicht gesehen werden
  • object-detection – Identifizierung von Objekten bestimmter definierter Klassen in einem Bild
  • zero-shot-object-detection – Identifizierung von Objekten von Klassen, die beim Training nicht gesehen werden
  • document-question-answering – Beantwortung von Fragen zu Dokumentenbildern
  • image-to-image – Umwandlung eines Quellbildes, damit es den Merkmalen eines Zielbildes oder eines Zielbildbereichs entspricht
  • depth-estimation – Vorhersage der Tiefe von Objekten in einem Bild
  • feature-extraction – Umwandlung von Rohdaten in numerische Merkmale, die verarbeitet werden können, wobei die Informationen im Originaldatensatz erhalten bleiben
  • image-feature-extraction – Umwandlung von Rohdaten in numerische Merkmale, die unter Beibehaltung der Informationen im Originalbild verarbeitet werden können
  • text-to-speech – Umwandlung von Text in Sprache

Für jede Aufgabe hat Mozilla ein Standard-Modell ausgewählt. Der Erweiterungs-Entwickler kann aber auf jedes Modell zurückgreifen, welches auf Hugging Face entweder von Mozilla oder Xenova veröffentlicht worden ist. Derzeit können nur Modelle dieser zwei Organisationen genutzt werden. Dass diese Einschränkung gelockert wird, ist für die Zukunft denkbar.

So einfach könnte beispielsweise Code zur Zusammenfassung von Text mit dem entsprechenden Standard-Modell aussehen:

async function summarize (text) {
  await browser.trial.ml.createEngine({ taskName: 'summarization' });
  const result = await browser.trial.ml.runEngine({ args: [text] });
  return result[0]['summary_text'];
}

Im Vergleich mit anderen WebExtension-Schnittstellen gibt es zwei wichtige Unterschiede: Zum einen kann die notwendige Berechtigung erst nach der Installation einer Erweiterung durch den Benutzer erteilt werden. Außerdem werden Änderungen der Schnittstelle in der Zukunt erwartet. Aus diesem Grund nutzt die Schnittstelle den browser.trial-Namespace, statt die Funktionen direkt in browser bereitzustellen. Damit wird die Erwartungshaltung entsprechend gesetzt, dass es sich hierbei um eine Art „Vorschau“ handelt und in Zukunft eher Anpassungen der Erweiterungen notwendig werden, als es bei WebExtensions normalerweise üblich ist.

Die KI-unterstützte Generierung eines Beschreibungstextes für Bilder in PDF-Dateien ist ein in Firefox von Haus aus integriertes Feature, welches unter der Haube aber auf genau die gleiche Weise funktioniert. Mozilla hat diesen Anwendungsfall zusätzlich auch noch in Form einer Erweiterung implementiert, um Entwicklern ein praktisches Beispiel zu geben, welches auch andere relevante Themen wie die Abfrage der Berechtigung behandelt.

Der Beitrag Mozilla stellt Erweiterungs-Schnittstelle für Lokale KI in Firefox vor erschien zuerst auf soeren-hentzschel.at.

Windows unter Linux: Wine 10 setzt auf Wayland

23. Januar 2025 um 17:01

Wine dient der Übersetzung von Windows-Systemaufrufen in für Linux verständliche Befehle. Dadurch wird das Ausführen von Windows-Anwendungen ohne Emulation auf Linux möglich. Das macht sich insbesondere Proton zu nutze, welches Windows-Spiele auf Linux bringt. Mit Wine 10.0 gibt es Wayland und weitere Verbesserungen.

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