Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Online-Händler, die erneuerte Smartphones, Notebooks und andere Elektronikgeräte anbieten, abgemahnt. Den Handelsplattformen wird irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen, Greenwashing mit fragwürdigen Umweltaussagen sowie der rechtswidrige Einsatz von Werbe-Cookies vorgeworfen.
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, haben zwei Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Gegen einen in den Niederlanden ansässigen Betreiber habe man Klage erhoben.
“Die CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert.” “100 Prozent klimaneutral.” “100 Prozent nachhaltig.” “194 Gramm weniger Elektroschrott.“ Das sind laut Mitteilung des vzbv einige von vielen fragwürdigen Behauptungen, mit denen die Anbieter für den Kauf von Refurbished-Produkten werben. Tatsächlich würden aber auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott entstehen, teilt der vzbv mit, etwa durch den Austausch von Akkus und anderen Teilen. Welche konkrete Maßnahmen die Unternehmen ergreifen, um schädliche Umwelteinwirkungen bei der Erneuerung der Geräte, deren Vertrieb und Versand möglichst gering zu halten, suche man auf ihren Internetseiten allerdings weitgehend vergebens. Das ist für den vzbv irreführend.
Dass die abgemahnten Onlineshops mit hohen Reduzierungen beim Kauf eines erneuerten Gerätes warben, sei ebenfalls fragwürdig. Neben dem geforderten Preis habe ein wesentlich höherer durchgestrichener Preis gestanden. Es sei dabei nicht klar gewesen, ob sich der Streichpreis auf den zuvor vom Händler verlangten, den für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät oder einen anderen Preis bezogen habe.
Ein Onlineshop habe ein erneuertes Smartphone für 275 Euro angeboten, mit einer angeblichen Preisersparnis von 69 Prozent im Vergleich zum durchgestrichenen Preis von 909 Euro. So teuer sei das Gerät in etwa beim Verkaufsstart im Jahr 2019 auf der Webseite des Herstellers gelistet gewesen. Aktuell wurde es aber als Neuware von Händlern im Internet schon ab 424 Euro und gebraucht ab 242 Euro angeboten.
Dass die abgemahnten Unternehmen Cookies für Werbe- und Analysezwecke auf den Geräten der Kunden speicherten, ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen, sei ein weiterer Verstoß gewesen.
Zwei der drei abgemahnten Unternehmen hätten sich einsichtig gezeigt, eine Unterlassungserklärung abgegeben ihre Webseiten geändert. Gegen ein in den Niederlanden ansässiges Unternehmen hat der vzbv nun Klage eingereicht. Da auch Verbraucher in Frankreich von diesen Geschäftspraktiken betroffen gewesen seien, hätte auch die französische Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir gegen eines dieser Unternehmen Klage eingereicht, teilt der vzbv mit.
Der Beitrag Irreführung: Verbraucherschutz mahnt Refurbished-Händler ab erschien zuerst auf Linux-Magazin.