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Urteil: LinkedIn darf Do-Not-Track-Signale nicht ignorieren

31. Oktober 2023 um 09:27

Das soziale Netzwerk LinkedIn darf auf seiner Webseite nicht mehr mitteilen, dass es auf „Do-Not-Track“-Signale nicht reagiert. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Das Gericht untersagte dem Unternehmen außerdem eine Voreinstellung, nach der das Profil des Mitglieds auch auf anderen Webseiten und Anwendungen sichtbar ist, teilen die Verbraucherschützer mit. Bereits im vergangenen Jahr habe das Gericht den ungebetenen Versand von E-Mails an Nichtmitglieder untersagt, lässt die vzbv wissen.

Nutzer können über ihren Browser einstellen, dass die besuchten Webseiten ein „Do-Not-Track“ (DNT)-Signal erhalten. Es übermittle den Wunsch der Nutzer, dass ihre Online-Aktivitäten nicht nachverfolgt und ausgewertet werden. LinkedIn hatte auf seiner Internetseite mitgeteilt, dass es auf solche DNT-Signale nicht reagiere, teilt der vzbv mit. Das Landgericht Berlin habe sich nun der Auffassung des vzbv angeschlossen, dass die Mitteilung des Unternehmens irreführend sei. Sie suggeriere, dass die Benutzung des DNT-Signals rechtlich irrelevant sei und die Beklagte ein solches Signal nicht zu beachten brauche, schreibt die vzbv. Das treffe aber nicht zu. Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung persönlicher Daten könne nach der Datenschutzgrundverordnung auch per automatisierten Verfahren ausgeübt werden, heißt es weiter. Und ein DNT-Signal stelle einen wirksamen Widerspruch dar.

Das Gericht untersagte LinkedIn zudem, bei der erstmaligen Anmeldung die Funktion „Sichtbarkeit des Profils“ zu aktivieren. Durch diese Voreinstellung sei das persönliche LinkedIn-Profil ohne Zustimmung auch für Nicht-Mitglieder sowie außerhalb des Netzwerkes – etwa auf Suchmaschinen – öffentlich sichtbar gewesen, heißt es weiter. Das Gericht habe klargestellt, dass ein von vornherein aktivierter Schalter nicht die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten erfülle.

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EU-Kommission nimmt Influencer unter die Lupe

19. Oktober 2023 um 08:24

Das Influencer-Marketing habe sich zu einer tragenden Säule der digitalen Wirtschaft entwickelt und wird im Jahr 2023 voraussichtlich einen weltweiten Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen, teilt die EU-Kommission mit. In den kommenden Wochen werde man zusammen mit nationalen Behörden für den Verbraucherschutz Online-Postings prüfen, um Testimonials und Empfehlungen zu identifizieren, die Verbraucher in die Irre führen, heißt es weiter.

Influencer, die regelmäßig an kommerziellen Aktivitäten beteiligt sind, wie etwa Markendeals zur Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, gelten nach dem EU-Verbraucherrecht als Gewerbetreibende, lässt die Kommission wissen. Sie seien verpflichtet, Werbung auf transparente Weise offenzulegen. Die Ergebnisse der nun geplanten Überprüfung der sozialen Medien sollen in den Fitness-Check für digitale Fairness einfließen und beurteilen helfen, ob neue Rechtsvorschriften erforderlich seien, um digitale Märkte so sicher wie Offline-Märkte zu machen.

Zudem starte die Europäische Kommission einen Influencer Legal Hub. Auf dieser Plattform könnten sich Influencer und Urheber von Inhalten über die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der fairen Geschäftspraktiken informieren. Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders sagte: “Das Geschäft mit Influencern floriert, und viele Verbraucher – oft junge Menschen oder sogar Kinder – vertrauen ihren Empfehlungen. Dieses Geschäftsmodell bringt jedoch auch rechtliche Verpflichtungen mit sich. Auch Influencer müssen sich an faire Geschäftspraktiken halten und ihre Follower haben ein Recht auf transparente und zuverlässige Informationen. Unser Influencer Legal Hub wird eine große Hilfe für alle Akteure der Branche sein, um die Regeln zu verstehen. Ich rufe die Influencer auf, sich daran zu halten.”

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VZBV fordert 15 Euro Schadenersatz bei langsamem Internet

16. Oktober 2023 um 09:04

Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamen Internet.

Wie die Verbraucherschützer mitteilen, hätten Bürger zwar seit fast zwei Jahren ein Recht auf Versorgung mit Breitband und dennoch blieben die Ansprüche bislang Papiertiger. Und selbst wenn man einen schnellen Internetanschluss habe, stocke und hake es häufig, da die vertraglich zugesagte Geschwindigkeit des Internetanschlusses bei Verbrauchern nicht ankommen würden.

Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssten Verbraucher unkompliziert entschädigt werden, teilt der VZBV mit und schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen werde, bis die Diskrepanz behoben sei.

Außerdem müsse die Mindestbandbreite erhöht werden, teilt der Verband weiter mit. Derzeit hätten Nutzer Anspruch auf eine Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s und im Upload mindestens 1,7 Mbit/s bei einer Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden. Die Bundesregierung habe eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert und müsse jetzt liefern, teilt die VZBV mit.

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Deutsche scheuen gebrauchte Digitalgeräte

12. September 2023 um 07:30

Weniger als ein Fünftel der Menschen in Deutschland hat schon einmal ein digitales Endgerät auf dem Zweitmarkt gekauft. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung der Verbraucherzentralen.

Dabei machen Verbraucher beim Kauf von Secondhand-Elektronik wie Smartphones überwiegend gute Erfahrungen, teilen die Verbraucherschützer mit. Der Kauf gebrauchter Technik könne helfen, wertvolle Ressourcen zu sparen, die Umwelt zu schützen und das Klima zu schonen.

Die am häufigsten gekauften Elektronikartikel in einem „nicht neuen“ Zustand sind Smartphones. 65 Prozent der befragten Käuferinnen und Käufer haben bereits ein solches Gerät erworben. Laptops (32 Prozent) und Tablets (27 Prozent) folgen auf den Plätzen zwei und drei. In den meisten Fällen stammten die Elektronikgeräte online von gewerblichen Händlern, mit einer zugesicherten Garantie und in einem generalüberholten Zustand.

Mit 91 Prozent hat eine deutliche Mehrheit der Verbraucher gute oder sogar sehr gute Erfahrungen beim Kauf von Secondhand-Technik gemacht. Positiv bewertet würden etwa das gute Preis-Leistungs-Verhältnis sowie der überzeugende, in manchen Fällen sogar neuwertige Zustand der Geräte.

Anlässlich der am 18. September startenden Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit haben die Verbraucherzentralen für Alternativen zum Neukauf technischer Geräte Informationen zusammengestellt.

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Vernetzte Autos brauchen Verbraucherschutz

05. September 2023 um 07:59

Das Thema vernetztes Fahren steht im Mittelpunkt der diesjährigen IAA Mobility Messe „Experience Connected Mobility“ in München. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Umfrage ermittelt, dass Verbraucher ein Mitspracherecht über diese Daten einfordern.

Automatisiert fahrende Autos, Navigationsdienste oder Fahrerassistenzsysteme generieren Unmengen an Daten, teilt der vzbv mit. In einer repräsentative FORSA-Befragung hat der vzbv herausgefunden, dass die deutliche Mehrheit der Befragten es eher oder sehr wichtig findet, selbst entscheiden zu dürfen, ob und welche Daten Fahrzeughersteller (73 Prozent) sowie andere Unternehmen und Behörden (74 Prozent) verarbeiten dürfen. 78 Prozent der Befragten stufen bei der Umfrage die Weitergabe der Daten über eine neutrale und unabhängige Stelle als wichtig ein.

„Das vernetzte Fahren werde kommen. Verbraucher bräuchten Transparenz und Kontrolle über die von ihnen erzeugten Mobilitätsdaten, sagte sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Der Umgang mit den Daten wird entscheidend dafür sein, ob sich digitale Mobilitätsdienste und -lösungen durchsetzen. Wir brauchen hier endlich Klarheit und verbraucherfreundliche Lösungen“, so Pop. Die Einbindung eines neutralen, unabhängigen Datentreuhänders könne das Vertrauen der Verbraucher in die Datennutzung stärken, teilt die Vorständin mit.

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DSA: Portale setzen Verbraucherschutz unzureichend um

30. August 2023 um 08:38

Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU neue Sorgfaltspflichten für Betreiber eingeführt. Seit 25. August müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen gemäß dem DAS erste Vorgaben umsetzen. Zum Stichtag hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ausgewählte Anbieter überprüft und Mängel festgestellt.

Insbesondere bei der Pflicht zu Kontaktangaben und der Transparenz der Empfehlungssysteme bestehen Mängel, hat der vzbv festgestellt. Bei den untersuchten Angeboten von Amazon, Apple App Store, Facebook und TikTok sei eine Kontaktmöglichkeit für Nutzer zwar auffindbar, jedoch aus Sicht des vzbv nicht immer leicht zugänglich. Beispielsweise seien Kontaktangaben nur schwer zu finden, teilweise seien bis zu fünf Klicks notwendig, bis Verbraucher den Kundenchat nutzen oder eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einsehen könnten. Stattdessen würden die Portale Selbsthilfe-Lösungen hervorheben.

Dass Dienste-Anbieter verpflichtet sind, verständlich anzugeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen, hat der vzbv ebenfalls untersucht. Die Anbieter Amazon, Booking.com, Google-Suche und Zalando hätten diese Regelungen zum Stichtag nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Amazon, Google-Suche und Zalando informierten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht über die Parameter ihrer Empfehlungssysteme oder wie diese angepasst werden können. Lediglich der Anbieter Booking.com verweise in seinen AGB auf einen Link mit weiteren Informationen zum Ranking von Suchergebnissen.

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Viele Mängel bei Online-Bewertungen

18. Juli 2023 um 08:00

Online-Bewertungen sind eine hilfreiche Orientierung im Konsumalltag. Wie eine Untersuchung der des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, setzt ein Großteil der untersuchten Webseiten bestehende Vorschriften nicht oder nur ungenügend um.

Nach den Erkenntnissen der Verbraucherschützer werden dabei Pflichtinformationen nicht oder unzureichend zur Verfügung gestellt. Der vzbv habe Anbieter bereits abgemahnt und prüfe die Einleitung von weiteren Unterlassungsverfahren, teilt der Bundesverband mit.

Die Untersuchung zeige: Die deutliche Mehrheit (27 von 30) der untersuchten Anbieter setzten bestehende Informationspflichten und Regelungen nicht oder nicht ausreichend um. Es werde nur unzureichend oder nicht darüber informiert, ob und wie die Anbieter sicherstelle, woher die angezeigten Bewertungen stammen. Ein ähnliches Bild ergebe sich bei Webseitenbetreiber, die Inhalte externer Bewertungsportale auf ihren Seiten einbinden würden. Auch die kämen nicht in allen Fällen den gesetzlichen Pflichtangaben nach.

Seit 28. Mai 2022 seien Anbieter verpflichtet, darüber zu informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich gekauft haben, teilt der vzbv mit.

Der vzbv hat bei der Untersuchung bei 30 ausgewählten Anbieter (App Stores, Bewertungsportale, Online-Marktplätze für Waren und Dienstleistungen sowie Webshops), die auf ihren Seiten Bewertungen anzeigen, die Umsetzung der neuen Informationspflichten sowie die Regelungen bezüglich der Behauptung „echter“ Verbraucherbewertungen überprüft. Die Überprüfung erfolgte laut vzbv zwischen dem 10. März und 12. Mai 2023.

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Verbraucherschutz: Umsetzung des Kündigungsbuttons mangelhaft

07. Juli 2023 um 07:58

Seit gut einem Jahr sind Anbieter verpflichtet, auf Webseite mit kostenpflichtigen Langzeitverträgen im Angebot einen Kündigungsbutton einzurichten. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt: Es gibt weiterhin Anbieter, die dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommen.

Die Untersuchung habe ergeben, dass bei den 2946 im Juni 2023 untersuchten Webseiten nur 42 Prozent eine gesetzeskonforme Umsetzung vorgelegen habe. Auf Seiten, die zwar einen Button enthalten, wichen Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab. Öfter war der Button auch nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert.

Im Vergleich zur Erhebung aus dem November 2022 hat sich die Zahl der Webseiten mit Kündigungsbutton bei der aktuellen Überprüfung aber um 14 Prozentpunkte erhöht (von 28 auf 42 Prozent).

Bei der Untersuchung wurden knapp 3000 Anbieterwebseiten automatisiert auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons hin untersucht. Für die automatisierte Webseitenanalyse hat der VZBV ein Python-Skript entwickelt, mit dem Anbieterwebseiten zunächst auf den möglichen Abschluss von Laufzeitverträgen hin überprüft wurden. Auf den Webseiten wurde dabei laut den Verbraucherschützern gezielt nach Elementen gesucht, die Schlüsselformulierungen beinhalteten, welche auf einen Vertragsschluss hinweisen, etwa „Vertrag abschließen“ oder „Jetzt Abo starten“.

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Recht auf Reparatur: Verbände fordern Bonus für Verbraucher

22. März 2023 um 10:05

Wenn die EU-Kommission am heutigen Mittwoch den Gesetzesentwurf für ein Recht auf Reparatur vorlegt, sind sich der Digitalverband Bitkom und die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb) einig, dass es Anreize für Verbraucher geben sollte.

Der Bitkom hat in einer Umfrage ermittelt, dass wenn das Smartphone einen Defekt hat, 52 Prozent der Nutzer auf eine Reparatur setzen. Befragt wurden 1003 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 854 Nutzerinnen und Nutzer eines Smartphones oder Handys. Laut Umfrage werden für Reparaturen verschiedene Möglichkeiten genutzt: Ein Viertel (24 Prozent) hat einen Schaden schon einmal durch den Hersteller reparieren lassen. 19 Prozent haben die Reparatur-Dienste des Händlers in Anspruch genommen und 9 Prozent waren in einer spezialisierten Werkstatt. 10 Prozent haben auch schon einmal einen Schaden selbst repariert.

69 Prozent sprachen sich in der Umfrage aber generell für eine Mehrwertsteuersenkung auf Reparaturen aus. „Wer Reparaturen von Geräten fördern will, muss die richtigen Anreize setzen. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops ist ein solcher Anreiz, der direkt und unmittelbar wirkt“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Bei den Verbraucherschützern sieht man das ähnlich. Berlin müsse nicht auf Brüssel warten, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die deutsche Bundesregierung sollte im Sinne ihres Aktionsprogramms „Reparieren statt Wegwerfen“ eigene Maßnahmen vorlegen. Ein Reparaturbonus – also ein staatlicher Zuschuss zu den Reparaturkosten – seien ein erster Schritt und eine finanzielle Entlastung für Verbraucher und gut für Klima und Umwelt. Jede Reparatur verlängere die Lebensdauer eines Produkts. Das reduziere klimaschädliche Emissionen und schone die Umwelt, kommentierte Ramona Pop weiter.

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Gravierende Mängel beim Kündigungsbutton

15. November 2022 um 09:30

Seit dem 1. Juli 2022 müssen in Deutschland tätige Unternehmen den sogenannten Kündigungsbutton auf ihren Webseiten anbieten. Die Verbraucherzentrale Bayern hat das überprüft und bei der Mehrheit der überprüften Websites erhebliche rechtliche Mängel aufgedeckt.

Ein Großteil bewege sich überdies im Graubereich, teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit. Die Verbraucherverbände hätten insgesamt 152 Unternehmen abgemahnt. Lediglich auf 273 von 840 überprüften Websites fanden sich gesetzeskonforme Kündigungsbuttons, heißt es weiter.

Bei 349 Websites habe der vorgeschriebene Kündigungsbutton ganz gefehlt. In 65 Fällen sei der Button auf der Website versteckt gewesen und in 38 Fällen sei die Beschriftung unzulässig gewesen. Zudem habe man 339 weitere Verstöße im Zusammenhang mit der Bestätigungsseite und dem finalen Bestätigungsbutton festgestellt, teilen die Verbraucherschützer mit. Es hätten etwa Pflichtangaben gefehlt oder es habe unzulässige Beschriftungen gegeben.

Bis zum 2. November 2022 hätten sich 86 Unternehmen einsichtig gezeigt und die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben. In drei Fällen hätten die Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung erwirkt und in 17 Fällen ein Klageverfahren vorbereitet oder bereits eingereicht.

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Phishingangriffe nutzen Energiepauschale aus

14. September 2022 um 08:48

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor Phishing-Mails und -Kurznachrichten, in denen Angreifer sich betrügerisch als Banken und Behörden ausgeben, die Informationen zur Energiepauschale benötigen, damit diese ausgezahlt werden kann.

Die Betrüger behaupten per E-Mail und SMS, man müsse persönliche Daten verifizieren. Eine E-Mail sei den Verbraucherschützern aufgefallen, die angeblich von der Sparkasse stammt. Die Empfänger sollen damit dazu gebracht werden, eine betrügerische Internetseite zu öffnen und persönliche Daten einzutippen, teilt die Verbraucherzentrale mit. Es werde in den Mails und Nachrichten behauptet, dass man erst dadurch die Energiepauschale der Bundesregierung erhalten würde.

Betrügerische Mail zu Phishing-Zwecken.

Anders als oft üblich, sei die betrügerische Mitteilung nahezu ohne Rechtschreibfehler und in guter Grammatik geschrieben, heißt es weiter. Vergleichbare Behauptungen seien inzwischen auch mit den Logos anderer Banken im Umlauf– zum Beispiel der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

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Irreführung: Verbraucherschutz mahnt Refurbished-Händler ab

19. Juli 2022 um 08:41

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Online-Händler, die erneuerte Smartphones, Notebooks und andere Elektronikgeräte anbieten, abgemahnt. Den Handelsplattformen wird irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen, Greenwashing mit fragwürdigen Umweltaussagen sowie der rechtswidrige Einsatz von Werbe-Cookies vorgeworfen.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband  mitteilt, haben zwei Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Gegen einen in den Niederlanden ansässigen Betreiber habe man Klage erhoben.

“Die CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert.” “100 Prozent klimaneutral.” “100 Prozent nachhaltig.” “194 Gramm weniger Elektroschrott.“ Das sind laut Mitteilung des vzbv einige von vielen fragwürdigen Behauptungen, mit denen die Anbieter für den Kauf von Refurbished-Produkten werben. Tatsächlich würden aber auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott entstehen, teilt der vzbv mit, etwa durch den Austausch von Akkus und anderen Teilen. Welche konkrete Maßnahmen die Unternehmen ergreifen, um schädliche Umwelteinwirkungen bei der Erneuerung der Geräte, deren Vertrieb und Versand möglichst gering zu halten, suche man auf ihren Internetseiten allerdings weitgehend vergebens. Das ist für den vzbv irreführend.

Dass die abgemahnten Onlineshops mit hohen Reduzierungen beim Kauf eines erneuerten Gerätes warben, sei ebenfalls fragwürdig. Neben dem geforderten Preis habe ein wesentlich höherer durchgestrichener Preis gestanden. Es sei dabei nicht klar gewesen, ob sich der Streichpreis auf den zuvor vom Händler verlangten, den für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät oder einen anderen Preis bezogen habe.

Ein Onlineshop habe ein erneuertes Smartphone für 275 Euro angeboten, mit einer angeblichen Preisersparnis von 69 Prozent im Vergleich zum durchgestrichenen Preis von 909 Euro. So teuer sei das Gerät in etwa beim Verkaufsstart im Jahr 2019 auf der Webseite des Herstellers gelistet gewesen. Aktuell wurde es aber als Neuware von Händlern im Internet schon ab 424 Euro und gebraucht ab 242 Euro angeboten.

Dass die abgemahnten Unternehmen Cookies für Werbe- und Analysezwecke auf den Geräten der Kunden speicherten, ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen, sei ein weiterer Verstoß gewesen.

Zwei der drei abgemahnten Unternehmen hätten sich einsichtig gezeigt, eine Unterlassungserklärung abgegeben ihre Webseiten geändert. Gegen ein in den Niederlanden ansässiges Unternehmen hat der vzbv nun Klage eingereicht. Da auch Verbraucher in Frankreich von diesen Geschäftspraktiken betroffen gewesen seien, hätte auch die französische Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir gegen eines dieser Unternehmen Klage eingereicht, teilt der vzbv mit.

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Tool berechnet Preisminderung bei langsamem Internet

03. Juni 2022 um 07:56

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Tool online gestellt, mit dem sich ein Preisnachlass bei zu langsamen Internetverbindungen berechnen lässt. Verbraucher können seit Dezember 2021 auf Preisnachlässe pochen, wenn ihre Internetbandbreite nicht der vom Provider versprochenen Datenrate entspricht.

Den Anspruch auf eine Minderung der Zahlung durchzusetzen erweise sich als schwierig, wie zahlreiche Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW zeigen würden, teilen die Verbraucherschützer mit. Die Anbieter würden versuchen, ihre Kunden mit zu geringen Beträgen abzuspeisen, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung.

In Lüdenscheid habe sich etwa ein Verbraucher mit dem offiziellen Messprotokoll des von der Bundesnetzagentur angebotenen Tools an seinen Internetanbieter gewandt, der ihm eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat angeboten habe, teilt die Verbraucherzentrale mit. Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale habe dagegen einen Minderungsanspruch von 13 Euro pro Monat ergeben. „Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Zahlungen an den Anbieter kürzen können, und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglichen Leistung abweicht“, sagt Felix Flosbach, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW.

Voraussetzung für den Einsatz des Berechnungswerkzeugs der Verbraucherschützer ist ein signiertes Messprotokoll der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur, heißt es weiter. Messungen von anderen Tools seien nicht zulässig. Aus den in dieser Messung erhobenen Daten und den zugesagten Vertragsdaten berechnet das Tool der Verbraucherzentrale den Preisnachlass und erstellt ein entsprechendes Schreiben, dass der Anwender an seinen Provider schicken kann.

„Unser Generator erstellt nach Eingabe Ihrer Messergebnisse aus dem Messprotokoll ein Anschreiben, mit dem Sie entweder Ihren monatlichen Betrag mindern oder dem Anbieter eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung setzen können“, heißt es von den Verbraucherschützern.

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