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VZBV fordert 15 Euro Schadenersatz bei langsamem Internet

16. Oktober 2023 um 09:04

Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamen Internet.

Wie die Verbraucherschützer mitteilen, hätten Bürger zwar seit fast zwei Jahren ein Recht auf Versorgung mit Breitband und dennoch blieben die Ansprüche bislang Papiertiger. Und selbst wenn man einen schnellen Internetanschluss habe, stocke und hake es häufig, da die vertraglich zugesagte Geschwindigkeit des Internetanschlusses bei Verbrauchern nicht ankommen würden.

Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssten Verbraucher unkompliziert entschädigt werden, teilt der VZBV mit und schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen werde, bis die Diskrepanz behoben sei.

Außerdem müsse die Mindestbandbreite erhöht werden, teilt der Verband weiter mit. Derzeit hätten Nutzer Anspruch auf eine Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s und im Upload mindestens 1,7 Mbit/s bei einer Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden. Die Bundesregierung habe eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert und müsse jetzt liefern, teilt die VZBV mit.

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Bundesnetzagentur zur Breitbandverfügbarkeit

10. August 2023 um 08:12

Die Bundesnetzagentur hat im Breitbandatlas neue Daten zur Festnetzverfügbarkeit veröffentlicht. Demnach seien Anschlüsse mit 50 Mbit/s für ca. 95 Prozent der Haushalte und mit 100 Mbit/s für gut 90 Prozent der Haushalte verfügbar, teilt die Bundesnetzagentur mit.

„Wir entwickeln das Gigabit-Grundbuch weiter und wollen die zugrundeliegende Datenbasis kontinuierlich verbessern”, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Nach den Zahlen des Breitbandatlas lag die Versorgungsquote mit Glasfaser auf Basis von FttH/B-Infrastruktur Ende 2022 bei rund 25 Prozent der Haushalte. Über alle Technologien hinweg können mehr als 70 Prozent der Haushalte Gigabitanschlüsse nachfragen, wobei der Großteil auf der Abdeckung mit aufgewerteten HFC-Netzen beruhe, so die Bundesnetzagentur.

Die Aktualisierung der Daten betrifft auch die neue Analyseplattform. Darin würden Breitband- und Ausbauinformationen für Entscheidungsträger von Bund und Ländern dargestellt. Die Analyseplattform ermögliche mit dem Zugang zur Adressebene weitere Auswertungsmöglichkeiten als der öffentliche Breitbandatlas und sei nur ausgewählten Nutzerkreisen vorbehalten. Als jüngste Anwendung des Gigabit-Grundbuchs sei die Analyseplattform im April in Betrieb genommen worden.

Der Breitbandatlas sei ein frei zugängliches Portal im Gigabit-Grundbuch. Er veranschaulicht, welche Versorgung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zur Verfügung stehe. Der Breitbandatlas werde seit 2005 von verschiedenen Betreibern betreut und immer wieder methodisch weiterentwickelt, heißt es weiter. Nun erscheine er zum zweiten Mal im Gigabitgrundbuch auf Basis adressgenauer, verpflichtender Datenlieferungen.

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