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VZBV fordert 15 Euro Schadenersatz bei langsamem Internet

16. Oktober 2023 um 09:04

Im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamen Internet.

Wie die Verbraucherschützer mitteilen, hätten Bürger zwar seit fast zwei Jahren ein Recht auf Versorgung mit Breitband und dennoch blieben die Ansprüche bislang Papiertiger. Und selbst wenn man einen schnellen Internetanschluss habe, stocke und hake es häufig, da die vertraglich zugesagte Geschwindigkeit des Internetanschlusses bei Verbrauchern nicht ankommen würden.

Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssten Verbraucher unkompliziert entschädigt werden, teilt der VZBV mit und schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen werde, bis die Diskrepanz behoben sei.

Außerdem müsse die Mindestbandbreite erhöht werden, teilt der Verband weiter mit. Derzeit hätten Nutzer Anspruch auf eine Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s und im Upload mindestens 1,7 Mbit/s bei einer Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden. Die Bundesregierung habe eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert und müsse jetzt liefern, teilt die VZBV mit.

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Bundesnetzagentur zur Breitbandverfügbarkeit

10. August 2023 um 08:12

Die Bundesnetzagentur hat im Breitbandatlas neue Daten zur Festnetzverfügbarkeit veröffentlicht. Demnach seien Anschlüsse mit 50 Mbit/s für ca. 95 Prozent der Haushalte und mit 100 Mbit/s für gut 90 Prozent der Haushalte verfügbar, teilt die Bundesnetzagentur mit.

„Wir entwickeln das Gigabit-Grundbuch weiter und wollen die zugrundeliegende Datenbasis kontinuierlich verbessern”, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Nach den Zahlen des Breitbandatlas lag die Versorgungsquote mit Glasfaser auf Basis von FttH/B-Infrastruktur Ende 2022 bei rund 25 Prozent der Haushalte. Über alle Technologien hinweg können mehr als 70 Prozent der Haushalte Gigabitanschlüsse nachfragen, wobei der Großteil auf der Abdeckung mit aufgewerteten HFC-Netzen beruhe, so die Bundesnetzagentur.

Die Aktualisierung der Daten betrifft auch die neue Analyseplattform. Darin würden Breitband- und Ausbauinformationen für Entscheidungsträger von Bund und Ländern dargestellt. Die Analyseplattform ermögliche mit dem Zugang zur Adressebene weitere Auswertungsmöglichkeiten als der öffentliche Breitbandatlas und sei nur ausgewählten Nutzerkreisen vorbehalten. Als jüngste Anwendung des Gigabit-Grundbuchs sei die Analyseplattform im April in Betrieb genommen worden.

Der Breitbandatlas sei ein frei zugängliches Portal im Gigabit-Grundbuch. Er veranschaulicht, welche Versorgung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zur Verfügung stehe. Der Breitbandatlas werde seit 2005 von verschiedenen Betreibern betreut und immer wieder methodisch weiterentwickelt, heißt es weiter. Nun erscheine er zum zweiten Mal im Gigabitgrundbuch auf Basis adressgenauer, verpflichtender Datenlieferungen.

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Jahresbericht Breitbandmessung nicht zufriedenstellend

16. März 2023 um 10:13

Die Bundesnetzagentur hat den inzwischen siebten Bericht zur Breitbandmessung veröffentlicht.  “Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Insgesamt seien im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2021 bis Ende September 2022 mittels Einzelmessungen der Desktop-App 398.747 valide Messungen durchgeführt worden. Da erstmalig im Bericht auch Gigabitanschlüsse betrachtet werden, sei ein Vergleich zum Vorjahr, in dem ausschließlich Anschlüsse bis unter 500 Mbit/s in die Auswertung eingeflossen seien, als aggregierte Darstellung nicht möglich.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten laut dem Bericht im Download im 84,4 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 42,3 Prozent der Nutzer sei diese voll erreicht oder überschritten worden.

Die meisten Kunden (78,2 Prozent) seien mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden gewesen, steht im Bericht und hätten die Noten 1 bis 3 vergeben. Weniger als 11 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg hätten im Upload 88,5 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erhalten. Bei 40,2 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten, heißt es im Bericht.

Für mobile Breitbandanschlüsse seien 623.581 valide Messungen in die Auswertung einbezogen worden und damit deutlich mehr als im Vorjahresbericht 2020/2021, als es 441.233 waren.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten 23,2 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate bei 3,0 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht, berichtet die Bundesnetzagentur. Trotz dieser ernüchternden Messungen bewerteten die Nutzer ihren Anbieter erneut überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (70,8 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei der Anteil jedoch zurückgegangen. 2020/2021 verteilten noch 75,7 Prozent der Nutzer ihre Noten von 1 bis 3.

Der Bericht zur Breitbandmessung ist in verschiedenen Fassungen online abrufbar.

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Tool berechnet Preisminderung bei langsamem Internet

03. Juni 2022 um 07:56

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Tool online gestellt, mit dem sich ein Preisnachlass bei zu langsamen Internetverbindungen berechnen lässt. Verbraucher können seit Dezember 2021 auf Preisnachlässe pochen, wenn ihre Internetbandbreite nicht der vom Provider versprochenen Datenrate entspricht.

Den Anspruch auf eine Minderung der Zahlung durchzusetzen erweise sich als schwierig, wie zahlreiche Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW zeigen würden, teilen die Verbraucherschützer mit. Die Anbieter würden versuchen, ihre Kunden mit zu geringen Beträgen abzuspeisen, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung.

In Lüdenscheid habe sich etwa ein Verbraucher mit dem offiziellen Messprotokoll des von der Bundesnetzagentur angebotenen Tools an seinen Internetanbieter gewandt, der ihm eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat angeboten habe, teilt die Verbraucherzentrale mit. Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale habe dagegen einen Minderungsanspruch von 13 Euro pro Monat ergeben. „Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Zahlungen an den Anbieter kürzen können, und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglichen Leistung abweicht“, sagt Felix Flosbach, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW.

Voraussetzung für den Einsatz des Berechnungswerkzeugs der Verbraucherschützer ist ein signiertes Messprotokoll der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur, heißt es weiter. Messungen von anderen Tools seien nicht zulässig. Aus den in dieser Messung erhobenen Daten und den zugesagten Vertragsdaten berechnet das Tool der Verbraucherzentrale den Preisnachlass und erstellt ein entsprechendes Schreiben, dass der Anwender an seinen Provider schicken kann.

„Unser Generator erstellt nach Eingabe Ihrer Messergebnisse aus dem Messprotokoll ein Anschreiben, mit dem Sie entweder Ihren monatlichen Betrag mindern oder dem Anbieter eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung setzen können“, heißt es von den Verbraucherschützern.

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