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DSA: Portale setzen Verbraucherschutz unzureichend um

30. August 2023 um 08:38

Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU neue Sorgfaltspflichten für Betreiber eingeführt. Seit 25. August müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen gemäß dem DAS erste Vorgaben umsetzen. Zum Stichtag hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ausgewählte Anbieter überprüft und Mängel festgestellt.

Insbesondere bei der Pflicht zu Kontaktangaben und der Transparenz der Empfehlungssysteme bestehen Mängel, hat der vzbv festgestellt. Bei den untersuchten Angeboten von Amazon, Apple App Store, Facebook und TikTok sei eine Kontaktmöglichkeit für Nutzer zwar auffindbar, jedoch aus Sicht des vzbv nicht immer leicht zugänglich. Beispielsweise seien Kontaktangaben nur schwer zu finden, teilweise seien bis zu fünf Klicks notwendig, bis Verbraucher den Kundenchat nutzen oder eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einsehen könnten. Stattdessen würden die Portale Selbsthilfe-Lösungen hervorheben.

Dass Dienste-Anbieter verpflichtet sind, verständlich anzugeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen, hat der vzbv ebenfalls untersucht. Die Anbieter Amazon, Booking.com, Google-Suche und Zalando hätten diese Regelungen zum Stichtag nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Amazon, Google-Suche und Zalando informierten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht über die Parameter ihrer Empfehlungssysteme oder wie diese angepasst werden können. Lediglich der Anbieter Booking.com verweise in seinen AGB auf einen Link mit weiteren Informationen zum Ranking von Suchergebnissen.

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Digital Service Act: Wikipedia mit auf der Liste der EU

26. April 2023 um 08:04

Im Zuge des Digital Service Act hat die EU-Kommission eine Liste von Internetdiensten veröffentlicht, die besondere Auflagen zum Schutz ihrer Nutzer erfüllen müssen. Neben sozialen Medien wie Facebook und Instagramm ist auch die Wikipedia bei den 17 Kandidaten auf der Liste.

Der Digital Service Act (DSA) soll unter anderem dafür sorgen, dass bestimmte Inhalte schneller gelöscht werden. Dazu zählen etwa Hassrede, terroristische Propaganda und gefälschte Warenangebote. Der DAS betrifft große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) und große Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs). Definiert sind VLOPS und VLOSEs mit monatlich 45 Millionen Nutzern.

Zu den Very Large Online Platforms zählen laut der Liste Alibaba AliExpress,  Amazon Store, Apple AppStore, Boooking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia, YouTube und Zalando. Bei den Very Large Online Search Engines sind Bing und Google Search genannt.

Die genannten Unternehmen müssen nun innerhalb von vier Monaten alle neuen Verpflichtungen des DSA erfüllen. Diese Verpflichtungen würden auf die Stärkung und den Schutz der Online-Nutzer, einschließlich Minderjähriger, abzielen, indem sie von Diensten verlangen, ihre systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern und schlagkräftige Instrumente zur Inhaltsmoderation bereitzustellen.

Innerhalb von vier Monaten müssen die benannten Plattformen und Suchmaschinen ihre Systeme, Ressourcen und Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften nun anpassen, ein unabhängiges System zur Einhaltung der Vorschriften einrichten, ihre erste jährliche Risikobewertung durchführen und der Kommission darüber Bericht erstatten.

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