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Datengesetz: Neue Regeln für besseren Zugang und bessere Nutzung von Daten

16. November 2023 um 09:21

Das EU-Parlament hat den “Data Act” beschlossen, der mit neuen Rechtsvorschriften Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten festlegt, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten, etwa dem Internet der Dinge oder Industriemaschinen erzeugt werden.

Die Menge der von Menschen und Maschinen erzeugten Daten habe in den letzten Jahren exponentiell zugenommen und werde zu einem entscheidenden Faktor für Innovationen von Unternehmen und Behörden, etwa bei der Gestaltung von Smart Cities, teilt das EU-Parlament mit.

Die neue Gesetzgebung werde den Nutzern den Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten ermöglichen, da nach Angaben der Europäischen Kommission 80 Prozent der gesammelten Industriedaten nie genutzt würden.

Die Daten sollen zur Entwicklung neuer Dienste beitragen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen benötigt werden, um Algorithmen zu trainieren, heißt es weiter. Außerdem sollen Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten billiger werden. In Ausnahmefällen oder Notfällen, wie Überschwemmungen und Waldbränden, könnten öffentliche Stellen nach dem neuen Gesetz auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen, teilt das EU-Parlament mit.

Die Abgeordneten hätten sich für eine klare Definition von Geschäftsgeheimnissen und Inhabern von Geschäftsgeheimnissen eingesetzt, um unrechtmäßige Datenübermittlungen und Datenlecks in Länder mit schwächeren Datenschutzbestimmungen zu verhindern. Auch solle verhindert werden,  dass Wettbewerber in einem bestimmten Bereich den Zugang zu Daten ausnutzen könnten, um Dienste oder Geräte ihrer Konkurrenten nachzukonstruieren („reverse engineer“).

Das neue Gesetz erleichtere den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern und führe Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige internationale Datenübermittlungen durch diese Unternehmen ein, heißt es weiter. Die Abgeordneten hätten sichergestellt, dass das Datengesetz Kunden von Cloud-Diensten die Möglichkeit biete, Verträge auszuhandeln und nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.

Das Gesetz wurde mit 481 zu 31 Stimmen bei 71 Enthaltungen angenommen. Es bedarf nun der formellen Zustimmung des Rates, um in Kraft treten zu können.

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EU-Ausschuss will Recht auf Reparatur

26. Oktober 2023 um 08:46

Der europäische Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat mit 38 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen dem Vorschlag für ein “Recht auf Reparatur” zugestimmt. Der Vorschlag zielt darauf ab, Reparaturen während und nach der gesetzlichen Garantiezeit eines Produkts zu fördern und eine neue Reparaturkultur zu schaffen.

Verkäufer sollen mit dem nun angenommenen Vorschlag verpflichtet werden, innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit eine kostenlose Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch, ist faktisch unmöglich oder für den Verbraucher unbequem, lautet der Vorschlag. Die Abgeordneten sprachen sich auch für Anreize für die Verbraucher aus, innerhalb der Gewährleistungsfrist die Reparatur dem Ersatz vorzuziehen, etwa durch die Verlängerung der gesetzlichen Garantie um ein Jahr für reparierte Produkte. Die Abgeordneten wollen auch, dass die Mitgliedstaaten die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine und nationale Reparaturfonds fördern.

Die Hersteller sollen dem Vorschlag zufolge auch verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl von Produkten zu reparieren (etwa Haushaltswaschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Fahrräder), auch wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen. Um dies zu fördern, fordern die Abgeordneten, dass die Reparaturen in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden und die Hersteller den Verbrauchern Ersatzgeräte als Leihgabe anbieten können. Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, könnten die Hersteller stattdessen ein überholtes Gerät anbieten, so die Abgeordneten.

Auch sollen unabhängige Reparateure, Instandsetzer und Endverbraucher während der gesamten Lebensdauer eines Produkts zu einem angemessenen Preis Zugang zu allen Ersatzteilen, Informationen und Werkzeugen bekommen. Nach Ansicht der Abgeordneten kurble dies den Wettbewerb an, senke die Reparaturkosten und biete Verbrauchern mehr Auswahl.

Über den Mandatsentwurf werden die Abgeordneten nun auf der Plenartagung vom 20. bis 23. November abstimmen. Sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat, können die Verhandlungen über den endgültigen Text beginnen, heißt es vom Ausschuss.

Nach Angaben der Kommission verursacht die vorzeitige Entsorgung funktionsfähiger Konsumgüter in der EU jährlich 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, verbraucht 30 Millionen Tonnen Ressourcen und führt zu 35 Millionen Tonnen Abfall. Gleichzeitig entgehen den Verbrauchern, die sich für einen Ersatz anstelle einer Reparatur entscheiden, jährlich etwa 12 Milliarden Euro.

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EU-Kommission nimmt Influencer unter die Lupe

19. Oktober 2023 um 08:24

Das Influencer-Marketing habe sich zu einer tragenden Säule der digitalen Wirtschaft entwickelt und wird im Jahr 2023 voraussichtlich einen weltweiten Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen, teilt die EU-Kommission mit. In den kommenden Wochen werde man zusammen mit nationalen Behörden für den Verbraucherschutz Online-Postings prüfen, um Testimonials und Empfehlungen zu identifizieren, die Verbraucher in die Irre führen, heißt es weiter.

Influencer, die regelmäßig an kommerziellen Aktivitäten beteiligt sind, wie etwa Markendeals zur Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, gelten nach dem EU-Verbraucherrecht als Gewerbetreibende, lässt die Kommission wissen. Sie seien verpflichtet, Werbung auf transparente Weise offenzulegen. Die Ergebnisse der nun geplanten Überprüfung der sozialen Medien sollen in den Fitness-Check für digitale Fairness einfließen und beurteilen helfen, ob neue Rechtsvorschriften erforderlich seien, um digitale Märkte so sicher wie Offline-Märkte zu machen.

Zudem starte die Europäische Kommission einen Influencer Legal Hub. Auf dieser Plattform könnten sich Influencer und Urheber von Inhalten über die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der fairen Geschäftspraktiken informieren. Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders sagte: “Das Geschäft mit Influencern floriert, und viele Verbraucher – oft junge Menschen oder sogar Kinder – vertrauen ihren Empfehlungen. Dieses Geschäftsmodell bringt jedoch auch rechtliche Verpflichtungen mit sich. Auch Influencer müssen sich an faire Geschäftspraktiken halten und ihre Follower haben ein Recht auf transparente und zuverlässige Informationen. Unser Influencer Legal Hub wird eine große Hilfe für alle Akteure der Branche sein, um die Regeln zu verstehen. Ich rufe die Influencer auf, sich daran zu halten.”

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Web 4.0: Strategie der EU für die Evolution des Internets

13. Juli 2023 um 07:51

Die EU-Kommission will nach eigenen Angaben mit einer Strategie zu Web 4.0 und virtuellen Welten den nächsten technologischen Wandel steuern und ein offenes, sicheres und inklusives digitales Umfeld gewährleisten.

Mit dem Web 4.0 sei die nächste Evolutionsstufe des Internets gemeint und der begriff stehe für die Integration und Verbindung zwischen physischer und digitaler Welt, teilt die EU-Kommission mit. Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte: „Das Web 4.0 und virtuelle Welten werden Vorteile für die Gesundheit mit sich bringen, zum grünen Wandel und zur besseren Vorhersage von Naturkatastrophen beitragen. Aber wir müssen die Menschen in den Mittelpunkt stellen und das Web 4.0 im Einklang mit den digitalen Rechten und Grundsätzen der EU gestalten, um den Risiken in Bezug auf Privatsphäre und Desinformation zu begegnen.“

In dem im März veröffentlichten Ausblick auf die EU-Wirtschaft über 2030 gelte die Digitalisierung als eine der wichtigsten Triebkräfte und das Web 4.0 als ein wichtiger technologischer Wandel, heißt es weiter. Schätzungen zufolge werde das weltweite Marktvolumen der virtuellen Welten von 27 Milliarden Euro im Jahr 2022 bis 2030 auf über 800 Milliarden Euro steigen, schreibt die Kommission.

Die Strategie stehe im Einklang mit den Zielen des Politikprogramms für die digitale Dekade für 2030 und baue auf drei seiner Kernpunkte der Digitalisierung auf: Kompetenzen, Unternehmen und öffentliche Dienste. Der vierte Kernpunkt (Infrastrukturen) sei Gegenstand des Konnektivitätspakets der Kommission und ihrer Bemühungen um Rechen-, Cloud- und Edge-Kapazitäten. Außerdem geht es – in besonderen Aktionsbereichen – um die Offenheit und globale Governance virtueller Welten und des Web 4.0.

Bis Ende 2023 will die Kommission nun die vom Bürgerforum vorgeschlagenen Leitprinzipien für virtuelle Welten vorantreiben und bis zum ersten Quartal 2024 Leitlinien für die breite Öffentlichkeit in Form eines „Instrumentariums für die Bürgerinnen und Bürger“ entwickeln. Die Kommission werde auch mit Interessenträgern der Internet-Governance in der ganzen Welt zusammenarbeiten und Web 4.0-Standards im Einklang mit den Zielen und Werten der EU fördern.

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EU überarbeitet Vorschriften für Batterien und Altbatterien

15. Juni 2023 um 09:26

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit eine mit dem Rat erzielte Einigung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für Batterien und Altbatterien verabschiedet. Unter anderem beinhaltet das Gesetz, dass Verbraucher Geräteakkus selbst leicht entfernen und ersetzen können müssen.

Das neue Gesetz berücksichtige technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen, heißt es in einer Mitteilung des EU-Parlaments. Zu den wichtigsten Maßnahmen des Gesetzes zähle, eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Auch ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh sei vorgesehen.

Für Verbraucher erfreulich ist das Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können. Damit sind fest in Geräten wie Smartphones verklebte Akkus dann nicht mehr erlaubt. Bis zur Umsetzug dauert es allerdings noch. Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssen in Geräte eingebaute Batterien von den Endnutzern entfernt und ausgetauscht werden können und Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Scooter müssen dann von einer unabhängigen Fachkraft entfernt und ausgetauscht werden können, heißt es von der EU..

Zudem sind strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen enthalten. für Gerätebatterien: 45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel: 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031. Auch die Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien sind festgeschrieben: Lithium 50 Prozent bis 2027 und 80 Prozent bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel 90 Prozent bis 2027 und 95 Prozent bis 2031.

Nach der endgültigen Abstimmung im Plenum muss der Rat den Text nun förmlich billigen, bevor er kurz darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.v

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Digital Service Act: Wikipedia mit auf der Liste der EU

26. April 2023 um 08:04

Im Zuge des Digital Service Act hat die EU-Kommission eine Liste von Internetdiensten veröffentlicht, die besondere Auflagen zum Schutz ihrer Nutzer erfüllen müssen. Neben sozialen Medien wie Facebook und Instagramm ist auch die Wikipedia bei den 17 Kandidaten auf der Liste.

Der Digital Service Act (DSA) soll unter anderem dafür sorgen, dass bestimmte Inhalte schneller gelöscht werden. Dazu zählen etwa Hassrede, terroristische Propaganda und gefälschte Warenangebote. Der DAS betrifft große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) und große Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs). Definiert sind VLOPS und VLOSEs mit monatlich 45 Millionen Nutzern.

Zu den Very Large Online Platforms zählen laut der Liste Alibaba AliExpress,  Amazon Store, Apple AppStore, Boooking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Twitter, Wikipedia, YouTube und Zalando. Bei den Very Large Online Search Engines sind Bing und Google Search genannt.

Die genannten Unternehmen müssen nun innerhalb von vier Monaten alle neuen Verpflichtungen des DSA erfüllen. Diese Verpflichtungen würden auf die Stärkung und den Schutz der Online-Nutzer, einschließlich Minderjähriger, abzielen, indem sie von Diensten verlangen, ihre systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern und schlagkräftige Instrumente zur Inhaltsmoderation bereitzustellen.

Innerhalb von vier Monaten müssen die benannten Plattformen und Suchmaschinen ihre Systeme, Ressourcen und Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften nun anpassen, ein unabhängiges System zur Einhaltung der Vorschriften einrichten, ihre erste jährliche Risikobewertung durchführen und der Kommission darüber Bericht erstatten.

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EU-Kommission zeigt Entwurf für Privacy-Shield-Nachfolger

14. Dezember 2022 um 11:24

Die Europäische Kommission hat das Verfahren für einen Datenschutzrahmen EU-USA eingeleitet, der als Nachfolger für den gescheiterten Privacy Shield antreten soll. Damit sollen sichere transatlantische Datenströme gefördert und die vom Gerichtshof der Europäischen Union im „Schrems II“-Urteil vom Juli 2020 geäußerten Bedenken ausgeräumt werden.

Der Beschlussentwurf schließe an die am 7. Oktober 2022 erfolgte Unterzeichnung eines einschlägigen US-Dekrets durch Präsident Biden und an die diesbezüglich von US-Generalstaatsanwalt Merrick Garland erlassenen Verordnungen an. Mit diesen beiden Instrumenten sei die grundsätzliche Einigung, die Präsidentin von der Leyen und Präsident Biden im März 2022 verkündet haben, in US-Recht umgesetzt worden, teilt die Kommission mit.

Der so genannte Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses berücksichtige die von der Kommission durchgeführte Bewertung des US-Rechtsrahmens. In dem Beschlussentwurf zum EU-US Data Privacy Framework komme man zur Einschätzung, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten, die aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden, schreibt die EU-Kommission.

US-Unternehmen könnten sich dem Datenschutzrahmen EU-USA anschließen, „indem sie sich zur Einhaltung detaillierter Datenschutzpflichten verpflichten, darunter beispielsweise die Pflichten, personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind“, heißt es weiter.

Darüber hinaus sehe der US-Rechtsrahmen Beschränkungen und Garantien in Bezug auf den Zugang von US-Behörden zu Daten vor, insbesondere für Datenzugriffe zum Zwecke der Strafverfolgung und der nationalen Sicherheit. Dazu gehören die neuen, mit dem US-Dekret eingeführten Vorschriften, in denen die vom Gerichtshof der Europäischen Union im „Schrems II“-Urteil angeführten Kritikpunkte aufgegriffen würden.  Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Privacy Shield gekalgt und recht bekommen.

Um nicht erneut vor Gericht zu unterliegen enthalte der Entwurf Vorschriften, dass der Zugang der US-Nachrichtendienste zu europäischen Daten auf das zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendige und verhältnismäßige Maß beschränkt sein soll. Zudem sollen EU-Bürger im Zusammenhang mit der Erhebung und Verwendung ihrer Daten durch US-Nachrichtendienste auf ein unabhängiges und unparteiisches Rechtsbehelfsverfahren zurückgreifen können.

Der Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses durchlaufe nun das Annahmeverfahren. Zuerst werde er der dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) vorgelegt. Anschließend hole die Kommission die Zustimmung eines Ausschusses ein, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetze. Auch das Europäische Parlament könne die ein Recht auf die Kontrolle von Angemessenheitsbeschlüssen. Nach Abschluss dieses Verfahrens kann die Kommission den endgültigen Angemessenheitsbeschluss annehmen.

Der Internetverband Eco begrüßte den Entwurf. Eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme sagte: „Ich begrüße, dass mit der Entscheidung der EU- Kommission jetzt ein weiterer Schritt hin zu einer verlässlichen Lösung beim transatlantischen Datenaustausch gegangen wurde und hoffe darauf, dass es Anfang 2023 zu einer zeitnahen Entscheidung beim EU-U.S. Data Privacy Framework kommt. Insbesondere für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Europa ist ein rechtssicherer Datenaustausch auf internationaler Ebene die Basis für ihre datengetriebenen Geschäftsmodelle und eine gelingende digitale Transformation.“

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EuGH: Google muss Links zu falschen Informationen löschen

09. Dezember 2022 um 11:09

Suchmaschinen wie Google müssen Links zu Webseiten mit Falschinformationen entfernen, so der EuGH. Die Beweise müssen die Betroffenen vorlegen.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss der Suchmaschinenbetreiber Google Links auf erwiesenermaßen falsche Informationen entfernen. Wenn eine Person nachweisen könne, dass eine Suchanfrage auf eine Website mit offensichtlichen Falschinformationen führe, müsse das Unternehmen die entsprechende Verlinkung löschen, so das Urteil der Richter (Rechtssache C-460/20).

Eine richterliche Entscheidung bedürfe es hierzu nicht, vielmehr reiche es aus, wenn die Betroffenen Beweise vorlegen würden, deren Zusammenstellung für sie zumutbar sei, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts (PDF). Zuerst hatte die Tagesschau berichtet.

Geklagt hatte ein Ehepaar, das Geldanlagen anbietet. Über diese hatte eine US-Webseite kritisch berichtet. Diese sei unseriös und erpresse sie mit den falschen Behauptungen, die erst gegen Geldzahlungen gelöscht würden, behauptete das Ehepaar. Entsprechend forderten die beiden Google auf, die Artikel aus seinem Suchindex zu entfernen.

Das lehnte der Suchmaschinenanbieter jedoch ab, da die Faktenlage unklar sei. Daraufhin zog das Ehepaar vor Gericht. Verhandelt wird aktuell vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der beim EuGH um eine Beurteilung der Sachlage nach EU-Recht gebeten hatte. Dieser hat mit seinem Urteil nun festgehalten, dass Links zu Falschinformationen aus Suchmaschinen zu löschen sind.

Der konkrete Fall des Ehepaares ist damit allerdings noch nicht entschieden. Hier muss der BGH entscheiden, ob das Ehepaar einigermaßen nachvollziehbar belegen kann, dass die Informationen auf der US-Webseite offensichtlich falsch sind. Dabei wird er sich an der neuen EuGH-Entscheidung orientieren.

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