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Bodhi Linux vorgestellt - Eine kleine aber feine Community

20. Dezember 2023 um 10:48

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Ein Jahr des Wachstums: Rückblick auf 2023 bei der OSB Alliance

20. Dezember 2023 um 08:45

2023 war ein Wachstumsjahr für die OSB Alliance. Wie schon im Vorjahr sind wir in vielen Bereichen größer geworden: Wir durften 20 neue Mitglieder in unseren Reihen begrüßen und haben 9 wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Arbeit in unserem Verband und seinen Projekten gefunden. Die Working Groups haben phantastische Arbeit geleistet und es ist sogar eine neue Working Group „Cloud“ dazu gekommen. Unsere Themen wurden vielfältiger und unsere Publikationen wurden häufiger in Medien aufgegriffen.

Quelle

Keine Blockade der Freiheit von Nutzenden: das Recht, Werbeblocker zu nutzen

19. Dezember 2023 um 23:00

Keine Blockade der Freiheit von Nutzenden: das Recht, Werbeblocker zu nutzen

Unternehmen versuchen zunehmend zu kontrollieren, wie Nutzer:innen mit ihren Online-Inhalten interagieren und gehen deshalb gegen Browsererweiterungen und andere Software vor, die von Internetnutzer:innen für ein individuell angepasstes Nutzer:innenerlebnis eingesetzt werden. Zwei aktuelle deutsche Gerichtsverfahren zu Adblockern könnten die rechtliche Position der Nutzenden stärken.

CC-BY-NC-SA by Rahak

Werbung ist ein Teil unseres Lebens, auch unseres digitalen Lebens. Sie findet sich in den Websites die wir aufrufen, in den Suchergebnissen die wir erhalten und in den Online-Nachrichten die wir lesen. Manche Nutzer:innen sind es leid, so viel Werbung zu sehen und versuchen sie zu vermeiden, indem sie einen Adblocker installieren. Aber ist dieses Vorgehen legal? Stellt die Nutzung von Werbeblockern eine Einschränkung der Marktautonomie dar, oder trägt sie zur Freiheit der Nutzenden bei?

Stellen Sie sich ein Szenario vor, in dem die Inhabenden von Websites das Urheberrecht an ihren Websites, einschließlich der von ihnen geschalteten Anzeigen, besitzen und folglich Nutzende, die beim Besuch dieser Websites Anzeigen entfernen oder unterdrücken, erfolgreich wegen Verletzung des Urheberrechts verklagen könnten. Diese hypothetische Situation würde es jedem Urheberrechtsinhabenden einer Website ermöglichen, das Rechtssystem zu nutzen, um jeden normalen Internetnutzenden zu stoppen, der versucht, die Werbung zu umgehen. Dies würde im Wesentlichen zu einem geschlossenen Internet führen, in dem den Nutzer:innen unaufgeforderte Informationen und Werbung aufgezwungen werden. Glücklicherweise haben jüngste Gerichtsentscheidungen zumindest verhindert, dass diese Vorstellung in Deutschland Realität wird.

Ist es legal, Werbeblocker zu nutzen? Der Rechtsstreit

Die Verwendung eines Adblockers ist der gängige Weg, mit dem viele Internetnutzende Werbung und Pop-ups beim Zugriff auf Websites umgehen. Adblocker werden in der Regel in Form von Browsererweiterungen und Plugins angeboten, die unerwünschte Werbung herausfiltern und so ein werbefreies Surfen im Internet ermöglichen.

Da die Nutzung dieser Adblocker zunimmt, haben einige Unternehmen begonnen, darüber nachzudenken, ob es legal ist, wenn Nutzer:innen ihre Werbung blockieren. Dies war in Deutschland der Fall, als die Axel Springer SE (Axel Springer), eines der größten deutschen Verlagsunternehmen, gegen die Eyeo GmbH (Eyeo), den Entwickler:innen von Adblock Plus (ein freies, unter der GPLv3 lizenziertes Adblocking-Tool), klagten. Diese Klagen haben zu einem juristischen Kampf für die Freiheit der Nutzenden und ein offenes Internet geführt.

Im Fall von Adblock Plus werden Anzeigen nach Filterregeln blockiert, die in einer sogenannten "schwarzen Liste" geführt werden, die die Nutzer:innen als Standardeinstellung verwenden. Die Erweiterung bietet Werbeanbietenden die Möglichkeit, ihre Werbung von dieser schwarzen Liste zu streichen (und in eine "weiße Liste" aufzunehmen), indem sie "akzeptable Werbestandards" einhalten, ihren Jahresumsatz offenlegen und einen Betrag an Eyeo zahlen. Die Nutzenden sehen nur Anzeigen, die in die Whitelist aufgenommen wurden, haben aber auch die Möglichkeit, sämtliche Anzeigen sowohl von der Whitelist als auch von der Blacklist zu blockieren.

>Axel Springer hat in Deutschland mehrere Klagen gegen Eyeo eingereicht mit der Begründung, dass die Adblock Plus-Erweiterung in ihre Geschäfte eingreife und Eyeo durch das Blockieren von Werbung wettbewerbswidrige Maßnahmen ergriffen habe. Nach Ansicht von Axel Springer stellt das Geschäftsmodell von Eyeo:

  1. eine gezielte Behinderung und aggressive Geschäftspraxis dar; sowie
  2. eine Verletzung der Pressefreiheit.

Das Recht, keine Werbung zu erhalten

Nachdem die Gerichte in Deutschland entschieden hatten, dass Internetnutzer:innen die Möglichkeit haben sollten, sich für den Einsatz von Adblockern zu entscheiden, brachten sie zum Ausdruck, dass die Rechte der Nutzenden nicht nur die Freiheit der Meinungsäußerung und des Empfangs von Informationen umfassen, sondern auch das Recht, eine Meinungsäußerung zu unterlassen und den Empfang aufgezwungener Informationen abzulehnen. Das Urteil erachtete es somit als im Interesse der Nutzenden, von aufdringlicher Werbung verschont zu bleiben.

Demnach machen Internetnutzer:innen mit der Nutzung eines Adblockers lediglich von ihrem Recht Gebrauch, beim Besuch von Internetseiten bestimmte Formen von Werbung nicht angezeigt zu bekommen. Bei dem Geschäftsmodell von Adblock Plus handele es sich daher um ein marktfähiges Dienstleistungsangebot, das nicht in erster Linie auf eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entwicklung von Axel Springer abziele. Nach Ansicht des Gerichts greift Adblock Plus auch nicht unmittelbar in den Geschäftsbetrieb ein, da die Nutzenden nach der Installation des Add-ons weiterhin frei in der Wahl ihrer Einstellungen bleiben. Die Nutzer:innen können die Werbung blockieren oder nur die in der Whitelist aufgeführten Anzeigen sehen. Adblock Plus ist also lediglich ein Produkt, über dessen Verwendung ausschließlich der Internetnutzende entscheidet.

Das HTML-Argument: Stellt die Verwendung von Adblockern eine Veränderung eines Computerprogramms dar?

Axel Springer brachte vor dem deutschen Gericht auch das Argument vor, dass ihre Websites nach dem deutschen Urheberrecht als urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm geschützt seien und dass ihr HTML-Code aufgrund der darin enthaltenen Steuerungskomponenten ebenfalls in diesen Geltungsbereich falle. Aufgrund der Art und Weise, wie Adblock Plus mit ihrer Website interagiert, machte Axel Springer daher geltend, dass Kopien und Anpassungen des Codes auf ihrer Website unerlaubt vorgenommene Urheberrechtsverletzungen darstellen.

Sowohl in der ersten Entscheidung als auch in der anschließenden Berufung zugunsten von Eyeo folgte das Gericht der Auffassung von Axel Springer nicht, sondern stellte fest, dass die Verwendung von Adblock Plus lediglich den Programmablauf durch externe Befehle beeinflusst, ohne das Programm in seinem Wesen zu verändern oder eine veränderte Version zu erzeugen. Die Nutzung der Erweiterung führe daher zu einer bloßen Konfiguration des Browsers durch den Nutzenden entsprechend der eigenen Präferenzen.

Das Gericht wies darauf hin, dass Internetnutzer:innen keine Erlaubnis von Website-Besitzenden benötigen, wenn sie die Website für sich selbst besser aussehen lassen wollen. Moderne Websites bestehen aus vielen separaten Teilen, die technisch voneinander unterschieden werden können, darunter Text, Bilder, Videos sowie Software, die in die HTML-Seite eingebettet ist. Für die Gerichte reichte die Tatsache, dass diese Softwarekomponenten in der HTML-Seite der Website verwendet wurden, nicht aus um dadurch die Website selbst zu einem schutzfähigen Computerprogramm zu machen. Daraus lässt sich ableiten, dass Adblocker nicht gegen den urheberrechtlichen Schutz eines Programms verstoßen.

Nachteile des Falles

Dennoch sind einige Aspekte der Urteile immer noch nicht ideal im Hinblick auf eine Stärkung der Rechte der durchschnittlichen Nutzer:innen. Während Nutzende die Freiheit haben einen aktiviterten Adblocker zuverwenden, hat das Gericht dennoch das Recht von Axel Springer gewahrt, Nutzende mit einem aktivierten Adblocker vom Zugriff auf seine Inhalte auszuschließen. Dies kann als Zustimmung zum Einsatz von Adblocker-Erkennungstools durch Unternehmen wie Axel Springer verstanden werden.

Leider erwähnte das Gericht auch, dass Axel Springer seine Inhalte in ein kostenpflichtiges Zugangsmodell umwandeln kann, und rechtfertigte diese Maßnahme als ein dem Wettbewerb innewohnendes Element. Wir befürchten, dass diese stillschweigende Zustimmung dazu führen kann, dass Paywalls und Adblock-Erkennungstools zum Grundstandard im Internet werden.

Noch wichtiger ist, dass Tools zur Erkennung von Adblockern gegenArt. 5(3) der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verstossen. Dieser besagt, dass Websites vor dem Zugriff auf oder der Speicherung von Informationen über das Gerät eines Nutzenden dessen Zustimmung einholen müssen. Die EU-Kommission bestätigte, dass sich Artikel 5 (3) der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nicht nur auf Cookies beschränkt, sondern auf "alle Arten von Informationen" die auf dem Endgerät der Nutzenden gespeichert oder abgerufen werden. Dies beinhaltet auch die Speicherung von Skripten auf den Endgeräten durch Websites, um festzustellen, ob die Nutzer:innen Adblocker verwenden.

Ein Gewinn für die Freiheit der Endnutzer:innen?

Angesichts der Tatsache, dass viele Anbieter von Diensten und Websites im Internet dazu übergehen, den Zugang zu ihren Diensten für Adblocker zu beschränken, tragen diese Gerichtsentscheidungen in Deutschland zur Schaffung von Präzedenzfällen bei, die die Grundsätze der Freiheit von Nutzenden aufrechterhalten und anerkennen.

In der Tat unterstützen diese Entscheidungen die Grundsätze des Next Generation Internet (NGI). Einschließlich der Sicherheit, dass Internetnutzer:innen individuelle Entscheidungen treffen und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben können, indem sie neue Erweiterungen und Browserfunktionen frei entwickeln und nutzen, um ihr Online-Erlebnis und ihre Kontrolle zu verbessern.

Trotz der Verbesserungen für die Kontrolle durch die Nutzenden, die in dem Urteil zu erkennen sind, gehen diese nicht so weit, wie wir es uns wünschen würden. Insbesondere um die Freiheit der Nutzenden beim Zugriff auf das World Wide Web zu gewährleisten. Ausserdem sind sie noch Gegenstand von Berufungen und daher möglicherweise nicht endgültig. Wir werden die Gerichtsverfahren in diesem Rechtsstreit im Auge behalten und Sie auf dem Laufenden halten, wenn es neue Entwicklungen gibt. In der Zwischenzeit können die Gerichtsverfahren auf den Websites des Bundesgerichtshofs und des Landesgerichts nachgelesen werden. Wenn Sie von ähnlichen Fällen oder Entwicklungen zur Förderung der Nutzer:innenfreiheit in anderen EU-Mitgliedstaaten wissen, teilen Sie uns diese bitte mit und kontaktieren Sie uns!

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5 Open Source Spiele Klassiker für Weihnachten - Livestream mit Hauke und Jean

19. Dezember 2023 um 18:04

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Thüringer Vergabereform behält Open-Source-Vorrang bei

18. Dezember 2023 um 18:03

Thüringen hat sein Vergaberecht reformiert. Die CDU plante zunächst, den Vorrang für Open Source Software zu streichen, stieß aber auf Widerspruch. Letztendlich wurde ein Kompromiss gefunden, der den Open-Source-Vorrang bei der Beschaffung beibehält. Die Reform zeigt, wie wichtig das Engagement der Open-Source-Branche ist, um ihren Einsatz in der öffentlichen Verwaltung zu fördern.

Quelle

Was tut ein Technical Account Manager (TAM) bei Red Hat?

18. Dezember 2023 um 06:00

Ich kann nicht für alle TAMs bei Red Hat sprechen, denn wir arbeiten sehr selbstständig und haben nur wenige feste Vorgaben. Doch möchte ich euch einen Einblick geben, wie eine Woche in meinem aktuellen Job aussehen kann.

Bitte bedenkt, dass nicht jede Woche gleich aussieht. Das wäre ja auch schrecklich eintönig und langweilig. Dennoch habe ich eine gewisse Routine, mit der ich den Alltag bewältige.

Ich wünsche euch viel Spaß bei diesem Wochenrückblick.

Hinweis: Die hier beschriebene Woche liegt schon etwas zurück. Der Bericht wurde erst kürzlich fertiggestellt.

Montag

Die Woche begann mit einem etwas ungewöhnlichen Montag. Denn mein Sohn hatte schulfrei und brachte meine Morgenroutine gehörig durcheinander.

Statt vor dem Monitor begann mein Arbeitstag daher mit dem Diensthandy. Hierauf habe ich mir einen Überblick über Chat und E-Mail verschafft, um zu sehen, ob über das Wochenende irgendetwas eskaliert ist oder es Themen gibt, denen ich mich zuerst widmen muss. Bei dieser Gelegenheit habe ich direkt alle E-Mails, die ich ob ihres Betreffs als unwichtig klassifiziert habe, direkt gelöscht.

Beim Üerfliegen verschiedener Newsletter ist mir aufgefallen, dass mein Name im letzten TGIF Newsletter auftaucht. Denn ich habe letzte Woche KCS2 erreicht. KCS ist die Abkürzung für Knowledge-centered support. Level 2 bedeutet, dass ich mein Training abgeschlossen habe und zukünftig Lösungs-Artikel selbst veröffentlichen darf. Bisher hat dies mein KCS-Coach nach einem Review der jeweiligen Artikel getan. Ich habe mich über diese kleine Anerkennung gefreut. :-)

Wie fast jeden Morgen habe ich einen Blick in unser Support-Tool geworfen, um mir einen Überblick über mir zugewiesene Cases und ggf. neue Cases meiner Kunden zu verschaffen. Heute sah es hier sehr ruhig aus und es gab nichts zu tun.

Als TAMs arbeiten wir an strategischen und wichtigen Cases unserer Kunden. Damit ihr euch ein bisschen besser vorstellen könnt, was damit gemeint ist, beschreibe ich euch, wie ich Support-Cases handhabe.

Exkurs: Case Work

Als TAM arbeite ich auf Kundenseite mit einem Team zusammen, welches in der Regel aus 4-6 Personen besteht. Dies sind meine TAM-Kontakte. Wenn ein TAM-Kontakt einen Support-Case öffnet, wird dieser mit einem TAM-Flag versehen und wird in meiner View des Support-Tools sichtbar.

Üblicherweise wird der TAM Eigentümer dieser Tickets und bearbeitet sie, bis sie mit dem Einverständnis des Kunden als gelöst geschlossen werden. Die folgende Liste bietet einen kleinen Auszug aus den Themen, die ich überlichweise selbst bearbeite:

  • Requests for Enhancements (RFE) zu Bestandteilen von RHEL
  • Bereitstellung von Informationen zur Zertifizierung von Anwendungen Dritter für RHEL
  • Beantwortung allgemeiner Fragen zu unseren Produkten, deren Life Cycle und zur Roadmap
  • Anfragen, die sich zu Beginn nicht richtig einordnen lassen und wo Ziel und Umgebung erst näher bestimmt werden müssen
  • Fälle, wo ich der Meinung bin, dazu beitragen zu können, dass die Bearbeitung besser verläuft
  • Break&Fix-Fälle, bei denen ich mir zutraue, das Problem in angemessener Zeit selbst lösen zu können

Allerdings bearbeite ich nicht alle Support-Fälle selbst. In folgenden Fällen überlasse ich dies unseren Spezialisten aus den unterschiedlichen Support-Bereichen:

  • Es handelt es sich um ein Thema, von dem ich selbst so gar keine Ahnung habe
  • Ich bin ausgelastet und kann mich nicht in angemessener Zeit und notwendigen Umfang um den Fall kümmern

Kunden haben bereits mit ihrer RHEL-Subskription den Support erworben, der ihnen im Fehlerfall hilft. Als TAM bin ich bestrebt, Support-Fälle dann zu bearbeiten, wenn ich für den Kunden dadurch einen Mehrwert bieten kann. Dies ist nicht der Fall, wenn ich nur als Durchlauferhitzer oder zusätzliches Glied in der Stille-Post-Kette beteiligt bin. Jedoch habe ich auch ein Auge auf die Cases meiner TAM-Kontakte, die ich nicht selbst bearbeite. Ich teile in diesen Fällen häufig Informationen über die Umgebung des Kunden und den Einfluss des Problems auf die Geschäftsprozesse, welche ich in meinen Abstimmungsterminen mit dem Kunden gesammelt habe.

TL;DR: Ich bearbeite Support-Fälle dann, wenn ich dadurch einen Mehrwert für meine Kunden bieten kann.

Exkurs Ende.

Der Montag Vormittag ist in aller Regel eher ruhig. Daher nutze ich die Zeit für Themen, die ich in Ruhe bearbeiten möchte. Darunter fallen Dinge wie:

  • Erstellen von Laborumgebungen
  • Durchführung verschiedener Use Cases im Labor
  • Erstellung von Demos
  • Arbeit ein Vorträgen und Dokumenten
  • Persönliche Fort- und Weiterbildung
  • Arbeit an Themen von meiner ToDo-Liste

Diese Woche war es wirklich ein sehr ruhiger Montag. Ich habe eine Übergabe an meine Vertretung für einen Kunden organisiert und Account-Informationen aktualisiert. Mein Posteingang, ToDo-Liste und Check-Status sind bearbeitet und bei den Kontakten in der WaitingOnReply-Box habe ich um ein Update ersucht. Heute war ein schöner Tag. :-)

Dienstag

Der Dienstag begann mit einem TAM-Team-Meeting. Vorbildlich mit Agedna, Moderator, Protokollant und Zeitwächter. Dies haben wir alle zwei Wochen, wenn es Themen gibt. Die Stimmung war gut. So bin ich gut gelaunt in den Tag gestartet.

Mit dem Daily Stand-up und einem Abstimmungsmeeting zu unserem Vortrag auf dem Summit Connect Darmstadt hatte ich noch zwei weitere Meetings am Vormittag.

Daneben standen heute insgesamt 3,5 Stunden Focus Time in meinem Kalender. Dabei handelt es sich um Zeiten, die ich mir reserviere, um konzentriert an Themen zu arbeiten. Heute habe ich die Zeit genutzt, um:

  • Die Agenda für einen TAM-Call zu erstellen und die Themen für diesen vorzubereiten
  • Die Demo für den Summit Connect vorzubereiten und zu testen
  • Am Ende des Tages die Out-of-Office-Procedure durchzugehen, ohne wichtige Schritte zu vergessen

Das besondere an Focus Time ist bei uns, dass weitere Termineinladungen, die in die Focus Time fallen, automatisch abgelehnt werden und man im Chat als beschäftigt markiert ist. Dies wird von den allermeisten Kollegen respektiert und man kann in Ruhe arbeiten.

Zwischendurch habe ich nach offenen Support-Cases geschaut und Informationen ergänzt. Manchmal reagieren Kunden nicht auf Updates im Support-Portal. Wenn ich dies feststelle, kontaktiere ich sie per E-Mail und informiere über Updates und stelle sicher, dass auf beiden Seiten die gleiche Erwartungshaltung zum Verlauf der Bearbeitung existiert.

Mittwoch

Der Tag begann um Punkt 09:00 Uhr einem Quarterly Service Review für einen unserer Kunden. Hier präsentieren meine TAM-Kollegen und ich, was wir im letzten Quartal für unseren Kunden geleistet haben und gleichen dies mit der Wahrnehmung unseres Kunden ab. Der Termin endete mit einer Aussicht auf das laufende Quartal.

Danach hieß es für mich meine Sachen zu packen, denn heute stand noch die Reise nach Darmstadt auf dem Programm. Ich bin mit der Bahn gereist, da ich so im Zug arbeiten konnte.

Damit meinen Kunden während meiner Reise und Teilnahme am Summit Connect der TAM-Service in gewohnter Weise zur Verfügung steht, habe ich mir im Vorfeld Vertretungen für meine Kunden organisiert.

Während der Bahnfahrt habe ich einen TAM-Call durchgeführt. Dies war nicht optimal, aber besser, als den Termin ausfallen zu lassen. Während eines TAM-Call bespreche ich mit Kunden aktuelle Themen wie offene Support-Cases, anstehende Changes und Projekte, Trainingsbedarf, etc. Er dient der Abstimmung untereinander und Planung der nächsten Schritte.

Mit 45 Minuten Verspätung erreichte ich am Abend Darmstadt Hbf. Nun hieß es schnell im Hotel einchecken und zum Abendessen eilen.

Den Abend verbrachte ich in angenehmer Atmosphäre mit tollen Kollegen. Es war schön, sie mal wieder persönlich zu treffen.

Donnerstag

Heute gab es den ganzen Tag nur ein Thema: Red Hat Summit: Connect Darmstadt

  • Vortag halten
  • Vorträge lauschen
  • Partner und Kunden treffen
  • Kollegen kennenlernen

Vier Stichpunkte, die mich von 08:00-23:00 Uhr beschäftigt haben. Es hat sich aus meiner Sicht gelohnt. Unser Vortrag kam trotz der Kürze der Zeit gut an und ich habe einige Kunden das erste Mal in der Realität getroffen (und erst gar nicht wiedererkannt).

Freitag

Heimreise mit der Bahn. Während der Fahrt in verschiedenen Zügen habe ich mit einem Support-Engineer und meinem Kunden zusammen an einem kniffligen Case gearbeitet, Life-Cycle- und Support-Dokumente geprüft, die Folien zum Quarterly Service Review vom Mittwoch an den betreffenden Empfängerkreis verteilt sowie abgelegt und an diesem Blog-Post geschrieben.

Die Kunden bekommen meist gar nicht mit, wie viel hinter dem Support-Ticket kommuniziert wird. Mir macht es Spaß auch mal über knifflige Problem zusammen mit Kollegen nachzudenken, nach Lösungen und Workarounds zu suchen.

Die ungeplante Verlängerung der Reisezeit nutzte ich, um mein Compliance & Ethics Training abzuschließen. Damit ist dieser Punkt auch erledigt.

Mit 3 Stunden Verspätung, was mich tierisch genervt hat, bin ich daheim bei meiner Familie angekommen, was mich dann sehr gefreut hat.

Fazit

Eine spannende und anstrengende Woche ist vorbei. Ich hoffe ich konnte euch einen kleinen Einblick in eine nicht ganz normale Woche meiner Arbeit geben.

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