DMA: Zum zweiten Mal interveniert die FSFE gegen Apple vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Der Free Software Foundation Europe wurde die Zulassung im Verfahren
T-359/25 – Apple gegen die Europäische Kommission – vor
dem Gerichtshof der Europäischen Union erteilt. Dieses Mal geht es darum, die Interoperabilität und die
Softwarefreiheit in Europa zu verteidigen.

Im Mai 2026 gab der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) dem Antrag
der Free Software Foundation Europe (FSFE) auf Zulassung als
Streithelferin in der Rechtssache Apple
gegen Europäische Kommission (T-359/25) zur Unterstützung der Europäischen Kommission statt.
In dem Verfahren geht es um Apples Verpflichtungen gemäß Artikel 6 Absatz 7 des DMA.
Apple ficht die Entscheidung
der Europäischen Kommission an, in der festgelegt ist, wie das
Unternehmen die Software- und Hardware-Interoperabilität für seine
Smartphones und Tablets gewährleisten muss. Die Entscheidung der
Kommission umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, die Transparenz und
den Zugang für Entwickelnde zu verbessern, die Interoperabilität mit den
Funktionen des Apple-Betriebssystems und der Apple-Hardware anstreben,
einschließlich des Zugangs zu technischen Informationen,
Kommunikationskanälen und klareren Verfahren für
Interoperabilitätsanträge.
„Dieser Fall ist einer der wichtigsten juristischen Prüfsteine für
die Interoperabilitätsverpflichtungen der EU im Rahmen des DMA. Dieses
Gesetz zielt darauf ab, große Technologieunternehmen daran zu hindern,
Konkurrenten auf eine unfaire Art und Weise vom Markt auszuschließen.
Die FSFE setzt sich dafür ein, dass der DMA im Sinne der Freien Software
Entwickelnden umgesetzt wird“,
sagt Lucas Lasota, Leiter des
Rechtsprogramms
der FSFE.
Im Beschluss, der
FSFE die Intervention zu gestatten, hat das Gericht
ausdrücklich anerkannt, dass der Ausgang des Verfahrens „voraussichtlich
erhebliche Auswirkungen auf das Angebot von Freier und Open-Source-Software"
sowie auf die Möglichkeit der Entwicklenden haben wird, ihre Anwendungen mit
Apples Betriebssystemen zu verbinden. Das Gericht hat ferner anerkannt,
dass eine Einschränkung der Interoperabilitätsverpflichtungen Freie-Software-Entwickler
und -Nutzer daran hindern könnte, „ihre Anwendungen mit dem
Betriebssystem von Apple zu verbinden".
„Da die Industrieinteressen auf der Gegenseite durch mehrere
Streithelfer gut vertreten sind, ist die FSFE dazu da, sicherzustellen,
dass die Zivilgesellschaft gleichermaßen Gehör findet – und dass das
Gericht seine Entscheidung auf der Grundlage eines umfassenden
Gesamtbildes treffen kann.“
sagt Dr. Martin Husovec, der
Anwalt, der die FSFE vor
Gericht vertritt.
Ein neuer Rechtsstreit für die Interoperabilität
Dies ist bereits das zweite Mal, dass die FSFE in einem Rechtsstreit vor
dem EuGH im Zusammenhang mit dem DMA und Apple interveniert. Der
vorherige Fall (T-1080/23)
betraf Apples allgemeine Anfechtung seiner DMA-Verpflichtungen und
seiner Einstufung als Gatekeeper. Im aktuellen Fall (T-359/25) zielt
Apple speziell auf die Interoperabilität gemäß Artikel 6 Absatz 7 des
DMA ab, sowie die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Europäischen
Kommission, in der festgelegt wird, wie Apple diese Verpflichtungen in
der Praxis umsetzen muss.
Als nächsten Schritt wird die FSFE ihre Stellungnahme als Streithelferin vorbereiten und beim
Gericht einreichen, um ihre Argumente zu Interoperabilität,
Softwarefreiheit und den praktischen Auswirkungen des DMA auf
Entwicklende und Nutzende darzulegen.
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