Statistik zur Telekommunikationsüberwachung 2021
Das Bundesamt für Justiz hat die Statistik zu Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Diese Statistik weise die Anzahl der nach den §§ 100a, 100b und 100g der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Maßnahmen aus, teilt das Bundesamt mit
Im Jahr 2021 seien bundesweit in 5174 Verfahren Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach § 100a StPO angeordnet worden, heißt es in der Mitteilung. Das sei gegenüber dem Vorjahr (2020: 5222 Verfahren) ein geringer Rückgang. Die Zahl der Überwachungsanordnungen liege mit 17.225 Anordnungen (13.977 Erst- und 3248 Verlängerungsanordnungen) gleichfalls mit rund 3 Prozent unter den Zahlen des Vorjahres (2020: gesamt 17.731).
Die mittels Eingriffs in ein vom Betroffenen genutztes informationstechnisches System erfolgte Überwachung der Telekommunikation (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) gemäß § 100a Absatz 1 Sätze 2 und 3 StPO habe bei 35 Anordnungen gelegen, von denen 23 tatsächlich durchgeführt worden seien. Wie in den vergangenen Jahren sei dabei vor allem der Tatverdacht bezüglich Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, der Anlass für die Überwachungsmaßnahme gewesen, teilt das Bundesamt mit.
Im Jahr 2021 seien auch bundesweit in 10 Verfahren Maßnahmen gemäß § 100b StPO (Online-Durchsuchung) angeordnet worden. Die Anzahl der Erst- und Verlängerungsanordnungen zur Online-Durchsuchung lag im Jahr 2021 bei 20, von denen allerdings insgesamt lediglich 9 tatsächlich durchgeführt worden seien, heißt es weiter.
Die Statistiken können auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz eingesehen werden.
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