EU-Kommission schickt DSA-Auskunftsersuchen an Meta
Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) hat die Europäische Kommission Meta, den Anbieter von Facebook und Instagram, ein Auskunftsersuchen übermittelt.
Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) hat die Europäische Kommission Meta, den Anbieter von Facebook und Instagram, ein Auskunftsersuchen übermittelt.
Verbraucherverbände können vor Gericht ziehen, wenn es um die Verletzung von DSGVO-Informationspflichten geht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun bestätigt.
Meta, unter anderem Dachorganisation von Facebook und Instagram, hat für sein soziales Netzwerk Threads die API für alle Entwickler verfügbar gemacht.
Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, will nach Auffassung der Datenschutzorganisation Noyb persönliche Posts, private Bilder oder Daten aus dem Online-Tracking für eine nicht…
Es sei ganz leicht, bei Facebook und Instagram die Verarbeitung personenbezogener Daten zuzulassen, schreibt Noyb in einer Beschwerde gegen den Mutterkonzern Meta.
Der Facebook-Konzern Meta hat mit SeamlessM4T eigenen Angaben zufolge ein mehrsprachiges und multitaskingfähiges Modell für die Übersetzung und Transkription von Sprache und Text vorgestellt.
Im Einklang mit dem Ansatz für offene Wissenschaft habe man SeamlessM4T unter CC BY-NC 4.0 gestellt, damit Forscher und Entwickler auf dieser Arbeit aufbauen könnten, teilt Meta mit. Außerdem habe man die Metadaten von SeamlessAlign veröffentlicht, dem bisher größten offenen multimodalen Übersetzungsdatensatz, der insgesamt 270.000 Stunden an ausgewerteten Sprach- und Textalignments umfasse.
SeamlessM4T beherrsche die automatische Spracherkennung für fast 100 Sprachen, sowie die Speech-to-Text-Übersetzung für ebensoviele Eingabe- und Ausgabesprachen. Gleiches gelte für die Sprache-zu-Sprache-Übersetzung mit Unterstützung von fast 100 Eingabesprachen und 35 Ausgabesprachen plus Englisch und afaceuch für die Text-zu-Text-Übersetzung für fast 100 Sprachen. Auch bei der Text-zu-Sprache-Übersetzung seien rund 100 Eingabesprachen unterstützt und 35 Ausgabesprachen plus Englisch.
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Die OpenJS Foundation, die das Dach der Open-Source-JavaScript-Community bietet, hat bekannt gegeben, dass der Facebook-Mutterkonzern Meta der Stiftung als Goldmitglied beigetreten ist.
Der positive Einfluss von Meta auf das JavaScript-Ökosystem sei erstaunlich, ist erstaunlich, sagte Robin Ginn, Executive Director der OpenJS Foundation. Meta sei selbst Großanwender von JavaScript und Entwickler von React und React-Native. Meta Open Source sei maßgeblich an der Entwicklung und dem Open-Sourcing vieler Projekte beteiligt, die für das JavaScript-Ökosystem von entscheidender Bedeutung seien, so Ginn. Neben React sind Jest und Flow aufgezählt. Im vergangenen Jahr habe Meta sein populäres JavaScript-Testing-Projekt Jest zu OpenJS beigesteuert, was bei den Entwicklern ein begeistertes Echo hervorgerufen habe, so Ginn.
Gemeinsam mit anderen Mitgliedsunternehmen und unter der Leitung der OpenJS Foundation wird Meta auch weiterhin seinen Beitrag leisten und sich für die Gemeinschaft einsetzen, heißt es in der Mitteilung der OpenJS Foundation weiter. Weitere Gold-Member der Foundation sind Netflix und GoDaddy.
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Das Team von Fundamental AI Research (FAIR) vom Facebook-Mutterkonzern Meta hat Animated Drawings veröffentlicht. Das Open-Source-Projekt ermöglicht es Anwendern, eigene Zeichnungen von Strichmännchen mit künstlicher Intelligenz zu animieren.
Das Projekt wurde im Jahr 2021 gestartet, die Forscher von FAIR wollten damals mit Hilfe von Objekterkennungsmodellen, Modellen zur Posenschätzung und bildverarbeitungsbasierten Segmentierungsmethoden eine Möglichkeit schaffen, schnell eine digitale Version einer Zeichnung zu erstellen. Diese ließe sich dann mit herkömmlichen Computergrafiktechniken verformen und animieren. Es gab dabei jedoch das Problem, das Charakterzeichnungen in dem Maßstab, der zum Trainieren eines Computer-Vision-Modells erforderlich ist, nur schwer zu bekommen sind. Daneben seien Informationen wie Gelenkpositionen und Segmentierungsmasken nötig. Um dieses Problem zu lösen, haben die Forscher damals die Animated Drawings Demo veröffentlicht und über dieses öffentlich zugängliche, webbasierte Tool Nutzern ermöglicht, Zeichnungen hochzuladen und gleichzeitig Angaben zu Gelenkpunkten zu machen um dann eine Animation der Figur in den Zeichnungen zu erhalten. Wer wollte, konnte auf freiwilliger Basis das Bild und die Anmerkungen an Meta für künftige Forschungszwecke übertragen.
Die Forscher veröffentlichten die Demo in der Hoffnung, irgendwann 10.000 Zeichnungen zu sammeln, mit denen sie die Leistung ihres Modells verbessern können. Die Realität sah anders aus. Innerhalb der ersten Monate hatten die Nutzer über 1,6 Millionen Bilder hochgeladen und ihre Zustimmung zur Nutzung gegeben, teilen die Forscher mit. Interessanterweise hätten viele Nutzer der Demo keine Amateurzeichnungen hochgeladen sondern auch Firmenlogos, Bilder von Spiezeugtieren, von Anime-Figuren und von Haustieren nebst Action-Figuren.
Das Projekt Animated Drawings ist bei Github unter der MIT-Lizenz veröffentlicht.
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Ein entsprechendes Schreiben habe der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu Beginn der Woche versendet.
Das Bundespresseamt habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit diesen umzusetzen oder dagegen zu klagen, teilt der Datenschutzbeauftragte weiter mit. Er habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich sei, schreibt Kelber. Das würden die eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz zeigen. Alle Behörden stünden in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten. Dies sei beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich, so Kelber weiter. Es sei wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar sei und Informationen teile, heißt es vom BfDI. Die Grundrechte der Bürger müssten dabei aber gewahrt bleiben.
Das BPA müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten würden, so Kelber. Einen solchen Nachweis hätte das BPA im Verfahren nicht erbracht. Der BfDI kritisiert insbesondere, dass es nach seiner Begutachtung hier bislang an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fehle. Außerdem müsse nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz für die Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Cookies und ähnlicher Trackingtechnologien eine Einwilligung eingeholt werden. Im Falle der Facebook Fanpages werde eine solche Einwilligung jedoch nach Ergebnis der aufsichtsbehördlichen Prüfungen derzeit nicht wirksam eingeholt.
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Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat LLaMA eine Sammlung von grundlegenden Sprachmodellen vorgestellt. Die seien auf Milliarden von Tokens trainiert und würden zeigen, dass es möglich ist, Modelle ausschließlich mit öffentlich verfügbaren Datensätzen zu trainieren, ohne proprietäre und unzugängliche Daten.
Wie Meta in seinem Entwicklerblog berichtet, soll der Datensatz LLaMA-13B den von GPT-3 (175B) bei den meisten Benchmarks übertreffen. Alle Modelle wolle man öffentlich zur Verfügung stellen.
Mark Zuckerberg schreibt auf Facebook, das LLaMA Forschern helfen soll, ihre Arbeit voranzubringen. LLMs (Large Language Models) hätten sich als vielversprechend erwiesen, wenn es darum gehe, Texte zu generieren, Gespräche zu führen, schriftliches Material zusammenzufassen und kompliziertere Aufgaben zu lösen, wie etwa mathematische Theoreme. Meta habe sich diesem offenen Forschungsmodell verschrieben und man werde das neue Modell der KI-Forschungsgemeinschaft zur Verfügung stellen, schreibt Zuckerberg.
Meta zufolge soll LLaMA derzeit nicht in den sozialen Netzen des Konzerns wie Faceook und Instagram eingesetzt werden, sondern eben in der KI-Forschung seinen Beitrag leisten. Eine Publikation der Meta-Forscher erläutert die KI von LLaMA näher.
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Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) hat wegen Verstößen gegen den Datenschutz eine Strafe in Höhe von 256 Millionen Euro gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta verhängt.
Wie die DPC mitteilt, Die Datenschutzkommission (DPC) hat sie eine Untersuchung gegen Meta Platforms Ireland Limited (MPIL), den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen des sozialen Netzwerks “Facebook” abgeschlossen und die Strafe verhängt. Die Datenschützer sehen es als erwiesen an, dass Meta sich zu wenig um den Schutz der Daten seiner Kunden gekümmert hat. Nachdem bereits im Jahr 2018 Nutzerdaten über eine API abgegeriffen werden konnten, waren 2019 millionenfach Datensätze von Nutzern im Internet zum Verkauf angeboten worden. Dass im Jahr 2021 erneut Nutzerdaten im Web veröffentlicht wurden, hat die Data Protection Commission auf den Plan gerufen.
Deren Untersuchung betraf eine Prüfung und Bewertung der Tools Facebook Search, Facebook Messenger Contact Importer und Instagram Contact Importer in Bezug auf die von Meta Platforms Ireland Limited im Zeitraum zwischen dem 25. Mai 2018 und September 2019 durchgeführte Verarbeitung. Die wesentlichen Punkte in dieser Untersuchung betrafen laut DPC Fragen der Einhaltung der DSGVO-Verpflichtung zum Datenschutz durch Design und Standard. Der Datenschutzbeauftragte habe die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 25 DSGVO geprüft, der sich mit diesem Konzept befasse, heißt es weiter.
In der jetzt veröffentlichten Entscheidung wird ein Verstoß gegen Artikel 25 Absätze 1 und 2 der Datenschutzgrundverordnung festgestellt, teilt die DPC mit. Der Beschluss enthalte eine Rüge und eine Anordnung, wonach Meta innerhalb einer bestimmten Frist Abhilfemaßnahmen ergreifen muss, um die Verarbeitung in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wurden in der Entscheidung Geldbußen in Höhe von insgesamt 265 Millionen Euro gegen MPIL verhängt, heißt es weiter.
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