Vorrang für Open Source im Onlinezugangs-Änderungsgesetz
Der zwischen den Regierungsfraktionen abgestimmte Gesetzentwurf legt fest, dass die Behörden des Bundes zukünftig vorrangig Open Source Software beschaffen und auf offene Standards setzen sollen. Damit die neuen Regelungen zum Vorrang von Open Source auch in der Praxis ihre Wirkung entfalten können, müssen diese Vorgaben auch im Vergabegesetz verankert werden.