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Neuregelungen schützen vor Call-ID-Spoofing

01. Dezember 2022 um 09:01

Seit dem 1. Dezember gelten neue gesetzliche Regelungen für den Schutz der Verbraucher vor Anrufen von Betrügern und Spammern mit gefälschten Telefonnummern. Ab sofort müssen die Netzbetreiber unter anderem sicherstellen, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden, schreibt das Telekommunikationsgesetz vor.

Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen zudem technisch sicherstellen, dass, Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden, teilt die Bundesnetzagentur mit. Bei Anrufen aus ausländischen Netzen gilt ebenso, dass keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden darf. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden, heißt es im Gesetz. Hiervon ausgenommen seien Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Wie die Behörde weiter mitteilt, würden durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern Verbraucherinnen und Verbraucher vielfach über die Identität der Anrufenden getäuscht. Zum Teil haben diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund.

Und der überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern habe seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder werde über ausländische Netze nach Deutschland geroutet, heißt es weiter. Die neuen technischen Schutzmechanismen sollen sicherstellen, dass man sich bei einem Anruf von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber komme.

Die Anonymisierungspflicht habe allerdings Folgen, indem es verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben werde. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind. Es gebe berechtigte Gründen für eine Rufnummernunterdrückung. Die Bundesnetzagentur rät aber allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.

Der Beitrag Neuregelungen schützen vor Call-ID-Spoofing erschien zuerst auf Linux-Magazin.

BSI warnt vor Spoofing-Anrufen

08. Juni 2022 um 06:54

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird derzeit verstärkt für betrügerische Anrufe missbraucht. Wie das Bundesamt mitteilt, gibt es derzeit vermehrt Anrufe von Kriminellen mit der Rufnummer des BSI und einer zweistelligen Durchwahl.

Dabei seien etwa die Nummern +49 228 9582 44 oder 0228 9582 44 verwendet worden, so das BSI. Wie die Behörde mitteilt, handelt es sich dabei nicht um einen Anruf des BSI.

Das BSI warnt nun davor, den Anrufenden persönliche Daten mitzuteilen oder Aufforderungen nachzukommen! Es ist davon auszugehen, dass die Anrufe einen missbräuchlichen Hintergrund haben, teilt das BSI mit.

Das BSI habe sich mit der Bundesnetzagentur in Verbindung gesetzt und Strafanzeige gestellt, heißt es weiter. Wer einen solchen Anruf entgegengenommen habe, könne sich beim Service-Center des BSI unter der Rufnummer 0800 274 1000 melden.

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