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EU-Ausschuss will Recht auf Reparatur

26. Oktober 2023 um 08:46

Der europäische Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat mit 38 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen dem Vorschlag für ein “Recht auf Reparatur” zugestimmt. Der Vorschlag zielt darauf ab, Reparaturen während und nach der gesetzlichen Garantiezeit eines Produkts zu fördern und eine neue Reparaturkultur zu schaffen.

Verkäufer sollen mit dem nun angenommenen Vorschlag verpflichtet werden, innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit eine kostenlose Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch, ist faktisch unmöglich oder für den Verbraucher unbequem, lautet der Vorschlag. Die Abgeordneten sprachen sich auch für Anreize für die Verbraucher aus, innerhalb der Gewährleistungsfrist die Reparatur dem Ersatz vorzuziehen, etwa durch die Verlängerung der gesetzlichen Garantie um ein Jahr für reparierte Produkte. Die Abgeordneten wollen auch, dass die Mitgliedstaaten die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine und nationale Reparaturfonds fördern.

Die Hersteller sollen dem Vorschlag zufolge auch verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl von Produkten zu reparieren (etwa Haushaltswaschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Fahrräder), auch wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen. Um dies zu fördern, fordern die Abgeordneten, dass die Reparaturen in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden und die Hersteller den Verbrauchern Ersatzgeräte als Leihgabe anbieten können. Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, könnten die Hersteller stattdessen ein überholtes Gerät anbieten, so die Abgeordneten.

Auch sollen unabhängige Reparateure, Instandsetzer und Endverbraucher während der gesamten Lebensdauer eines Produkts zu einem angemessenen Preis Zugang zu allen Ersatzteilen, Informationen und Werkzeugen bekommen. Nach Ansicht der Abgeordneten kurble dies den Wettbewerb an, senke die Reparaturkosten und biete Verbrauchern mehr Auswahl.

Über den Mandatsentwurf werden die Abgeordneten nun auf der Plenartagung vom 20. bis 23. November abstimmen. Sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat, können die Verhandlungen über den endgültigen Text beginnen, heißt es vom Ausschuss.

Nach Angaben der Kommission verursacht die vorzeitige Entsorgung funktionsfähiger Konsumgüter in der EU jährlich 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, verbraucht 30 Millionen Tonnen Ressourcen und führt zu 35 Millionen Tonnen Abfall. Gleichzeitig entgehen den Verbrauchern, die sich für einen Ersatz anstelle einer Reparatur entscheiden, jährlich etwa 12 Milliarden Euro.

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Verbraucherschutzministerkonferenz prüft Reparaturbonus

03. Juli 2023 um 09:30

Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister sowie Verbraucherschutzsenatoren der Länder und des Bundes haben sich zur 19. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Konstanz getroffen. Unter anderem wurde dort der vom Saarland eingebrachte Vorschlag zur Prüfung des Reparaturbonus beschlossen.

Ein solcher Bonus würde die Anzahl der Warenreparaturen deutlich steigern, indem er Reparaturen in Fachwerkstätten für Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell fördert. Die daraus folgende längere Lebensdauer für Waren und Produkte wären ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung“, sagte die Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes Petra Berg bei der VSKM.

Auch die EU-Kommission will Hersteller von Konsumgütern zu einer besseren Reparierbarkeit ihrer Produkte verpflichten. Der Vorschlag für eine EU-Richtlinie stelle sicher, “dass im Rahmen der gesetzlichen Garantie mehr Produkte repariert werden und dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfachere und kostengünstigere Optionen zur Reparatur von technisch reparierbaren Produkten zur Verfügung stehen, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist oder die Ware verschleißbedingt nicht mehr funktionsfähig ist”, teilte die Kommission am 22. März 2023 mit

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