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HashiCorp stellt von MPL auf Business Source License um

14. August 2023 um 07:54

Hashicorp, Anbieter von Automatisierungstools für Multicloud-Umgebungen hat sein Lizenzmodell geändert. Statt der bisher genutzten Mozilla Public License komme jetzt die Business Source License 1.1 (BSL oder BUSL) zum Einsatz.

Die Änderung betreffe alle zukünftigen Versionen von HashiCorp-Produkten, einschließlich HashiCorp Terraform, Vault, Consul, Boundary, Nomad, Waypoint, Packer und Vagrant, teilt das Unternehmen mit.

HashiCorp möchte damit der HashiCorp-Community und den Partner-Ökosystemen weiterhin die freie Nutzung der HashiCorp-Produkte gestatten und gleichzeitig mehr Kontrolle darüber erlangen, wie das geistige Eigentum des Unternehmens von Dritten vermarktet werde, heißt es weiter.

HashiCorp werde weiterhin den gesamten Quellcode und alle Updates für HashiCorp-Produkte in seinem GitHub-Repository veröffentlichen, teilt das Unternehmen mit. Und dieser Quellcode werde kostenlos zur Verfügung stehen, und Nutzer dürften den Code für alle nicht-kommerziellen und kommerziellen Zwecke ohne Wettbewerbsangebot kopieren, modifizieren und weiterverteilen, heißt es weiter. Auch Partner, die nicht konkurrierende Integrationen oder benutzerdefinierte Tools entwickelt hätten, könnten diese Tools weiterhin nutzen und pflegen.

Die Umstellung der Lizenz auf eine gegenüber der kommerziellen Vermarktung strengere Handhabung ist nicht neu. Die BSL war von MariaDB entwickelt worden, weil das Unternehmen damit ebenfalls die kommerziellen Angebote von Dritten rund um die angebotene Datenbank unterbinden wollte.

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Schach-Engine Stockfish gewinnt Lizenzstreit gegen Chessbase

13. Dezember 2022 um 08:38

Entwickler der freien Schach-Engine Stockfish haben im Rechtstreit mit dem deutschen Unternehmen Chessbase eine Einigung erzielt. Chessbase hatte die Engine in seinen proprietären Schachspielen verwendet, ohne die Regeln der GPL zu beachten.

Bereits im Jahr 2021 hatte Stockfish Klage gegen Chessbase erhoben. Chessbase habe Softwareprodukte unter proprietären Lizenzen an Kunden vertrieben, obwohl es sich dabei um Ableitungen von Stockfish handelte, lauete der Vorwurf. Die bemerkenswertesten Derivate seien die von Chessbase vertriebene Software Fat Fritz 2 und Houdini 6, heißt es zum Rechtstreit von der FSFE. Chessbase habe damit gegen zentrale Verpflichtungen der GPL-3.0 verstoßen, die sicherstellt, dass die Nutzer der Software über ihre Rechte informiert werden. Obwohl führende Entwickler von Stockfish ihre Lizenzierung von Stockfish an Chessbase beendet hätten, habe Chessbase weiterhin eine Reihe von Stockfish-Derivaten vetrieben.

In dem jetzt geschlossenen Vergleich zwischen Tord Romstad und Stéphane Nicolet, den führenden Entwicklern von Stockfish und ChessBase vor dem Landgericht München I (Az. 42 0 9765/21) wurde vereinbart, dass Chessbase Stockfish ein Jahr lang nicht mehr vertreiben darf, weder in ursprünglicher noch in modifizierter Form. Die Lizenzierung der Rechte an Stockfish unter der GPL v3 an Chessbase werde nach diesem Jahr wieder aufgenommen, vorausgesetzt, dass der Vertrieb von Stockfish oder seiner Derivate in dieser Zeit vollständig mit den Lizenzbedingungen der GPL-3.0 übereinstimme. Das beinhalte dann auch, dass alle Nutzer darüber informiert werden, dass ihre Verwendung von Stockfish in ihren Produkten der GPL-3.0 unterliegt. Zu diesem Zweck könne sich Chessbase von der Software Freedom Conservancy, einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in New York, die sich für Softwarefreiheit einsetzt, bescheinigen lassen, dass ihre Software mit der GPL-3.0 konform sei.

Chessbase werde zudem die Position eines Beauftragten für die Einhaltung von Freier Software schaffen und eine Domain (foss.chessbase.com) einrichten, die alle ihre Produkte auflistet, die freie Software enthalten.

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Fedora verbietet CC0-Lizenz für Code

26. Juli 2022 um 08:58

Die CC0 wurde von Fedora bislang als eine “gute” Lizenz für Code und Inhalte aufgeführt. Das soll sich nun ändern. Wir planen, CC0 nur noch als für Inhalt erlaubt zu klassifizieren und nicht mehr für Code, teilt das Projekt mit.

Mit der Creative Commons 0 (CC0) verzichten Urheber auf ihre Rechte und stellen darunter lizenzierte Inhalte zur Verfügung, die man dann vervielfältigen, verändern, verbreiten und aufführen darf, auch zu kommerziellen Zwecken und ohne um Erlaubnis zu fragen. Creative Commons bezeichnet dioe CC0 auch als “no rights reserved”-Alternative zu den CC-Lizenzen.

In der Fedora Legal Mailinglist schreibt Richard Fontana, Technologieanwalt bei Red Hat, dass die neue Klassifgizierung der CC0-Lizenz eine ziemlich ungewöhnliche Änderung sei, die Auswirkungen auf eine nicht unerhebliche Anzahl von Fedora-Paketen haben könne. Derzeit sei ihm die Tragweite noh nicht ganz klar und es könne eine Ausnahmeregelung für bestehende Pakete nötig werden, die CC0-gedeckten Code enthalten.

Als Grund für diese Änderung schreibt Fontana, dass sich in der FOSS ein Konsens herausgebildet habe, dass Lizenzen, die jegliche Form von Patentlizenzen oder Patentverzicht ausschließen, nicht als FOSS gelten können. Dier CC0 habe eine Klausel, die besage: “Keine von Affirmer gehaltenen Marken- oder Patentrechte werden durch dieses Dokument aufgehoben, aufgegeben, abgetreten, lizenziert oder anderweitig beeinflusst.” Die markenrechtliche Seite dieser Klausel sei aus Sicht der FOSS-Lizenzierungsnormen unproblematisch, schreibt Fontana.

Vor ein paar Monaten haben man die ODbL als Inhaltslizenz genehmigt; diese Lizenz habe eine eigene Klausel “keine Patentlizenz” enthalten. Bis zu diesem Zeitpunkt habe die offizielle informelle Politik von Fedora vorgeschrieben, dass “Inhalts”-Lizenzen die Standards für “Code”-Lizenzen erfüllen müssen, mit der Ausnahme, dass sie Änderungen verbieten können. Die neue Fedora-Rechtsdokumentation zu den Genehmigungskategorien für Lizenzen werde vermerken, dass erlaubte Inhaltslizenzen auch eine No-Patent-Lizenz-Klausel haben können, teilt Fontana mit.

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