Tool berechnet Preisminderung bei langsamem Internet
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Tool online gestellt, mit dem sich ein Preisnachlass bei zu langsamen Internetverbindungen berechnen lässt. Verbraucher können seit Dezember 2021 auf Preisnachlässe pochen, wenn ihre Internetbandbreite nicht der vom Provider versprochenen Datenrate entspricht.
Den Anspruch auf eine Minderung der Zahlung durchzusetzen erweise sich als schwierig, wie zahlreiche Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW zeigen würden, teilen die Verbraucherschützer mit. Die Anbieter würden versuchen, ihre Kunden mit zu geringen Beträgen abzuspeisen, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung.
In Lüdenscheid habe sich etwa ein Verbraucher mit dem offiziellen Messprotokoll des von der Bundesnetzagentur angebotenen Tools an seinen Internetanbieter gewandt, der ihm eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat angeboten habe, teilt die Verbraucherzentrale mit. Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale habe dagegen einen Minderungsanspruch von 13 Euro pro Monat ergeben. „Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Zahlungen an den Anbieter kürzen können, und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglichen Leistung abweicht“, sagt Felix Flosbach, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW.
Voraussetzung für den Einsatz des Berechnungswerkzeugs der Verbraucherschützer ist ein signiertes Messprotokoll der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur, heißt es weiter. Messungen von anderen Tools seien nicht zulässig. Aus den in dieser Messung erhobenen Daten und den zugesagten Vertragsdaten berechnet das Tool der Verbraucherzentrale den Preisnachlass und erstellt ein entsprechendes Schreiben, dass der Anwender an seinen Provider schicken kann.
„Unser Generator erstellt nach Eingabe Ihrer Messergebnisse aus dem Messprotokoll ein Anschreiben, mit dem Sie entweder Ihren monatlichen Betrag mindern oder dem Anbieter eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung setzen können“, heißt es von den Verbraucherschützern.
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