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Neuer Gesetzentwurf zum OZG 2.0: Der Teufel steckt jetzt im Detail

Von: reisch
12. Juni 2023 um 07:33

Am 24. Mai hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das neue Onlinezugangsgesetz beschlossen, der im nächsten Schritt von Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden muss, bevor er in Kraft tritt. In dem aktuellen Gesetzentwurf finden sich gute und wichtige Punkte zu Open Source Software und der Veröffentlichung von Standards. Allerdings ist der Entwurf noch nicht präzise genug, um die angestrebten Ziele auch tatsächlich zu erreichen, und muss daher an einigen Stellen noch nachgebessert werden. In ihrer Stellungnahme hat die OSB Alliance die wichtigsten Schwachpunkte und möglichen Schlupflöcher aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge formuliert.

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Vergaberechtsreform muss digitale Souveränität und Open Source Software in den Fokus nehmen

Von: reisch
16. März 2023 um 13:48

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant eine Reform des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“). Im Vorfeld der Gesetzesreform hat das Ministerium Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Unternehmen dazu aufgerufen, Stellungnahmen dazu abzugeben, welche Schwerpunkte hierbei besonders berücksichtigt werden sollen. Die Open Source Business Alliance hat beim BMWK eine Stellungnahme eingereicht und dafür geworben, digitale Souveränität und Open Source Software bei der Vergaberechtsreform besonders in den Fokus zu nehmen.

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Stellungnahme zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes

Von: reisch
24. Februar 2023 um 12:15

Zum Ende des Jahres 2022 ist das bisherige Onlinezugangsgesetz ausgelaufen, das die Digitalisierung der deutschen Verwaltung steuern und vorantreiben sollte. Für das Nachfolgegesetz liegt jetzt ein erster Referentenentwurf vor. Die Open Source Business Alliance hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Das Fazit der OSB Alliance: Die Bedeutung von Open Source Software und offenen Standards für eine digital souveräne und effiziente Verwaltung wird im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Dadurch bleibt Potential ungenutzt. Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen reichen nicht aus, um die Verwaltungsdigitalisierung entscheidend voranzubringen und zu beschleunigen.

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