Mindestanforderungen an die Nutzung von Cloud-Angeboten durch die öffentliche Hand
Die Nutzung von Cloud-Angeboten erlaubt es, Teile digitaler Infrastruktur zuverlässig „aus der Steckdose“ zu beziehen und verbrauchsabhängig zu bezahlen, ohne sich beispielsweise um Fragen der Skalierung kümmern zu müssen. Die öffentliche Hand ist deswegen grundsätzlich gut beraten, Cloud-Angebote zu nutzen, wo immer es sinnvoll möglich ist. Allerdings bestehen dabei in besonderem Maße Anforderungen an den Schutz von Daten sowie an die nachhaltige Sicherstellung von Betriebs- und Gestaltungsfähigkeit digitaler Infrastrukturen.