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Verstoß gegen NetzDG: Millionenstrafe gegen Telegram

18. Oktober 2022 um 08:17

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat gegen den Messengerdienst Telegram Bußgelder in Höhe von 5,1 Millionen Euro verhängt. Der Grund: Telegram hält keinen gesetzestreuen Meldeweg vor und benennt keinen inländischen Zustellungsbevollmächtigten.

Mit den beiden Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) handelt sich die hinter dem Messenger stehende Telegram FZ-LLC die Millionenstrafen ein. In der Begründung heißt es: Das NetzDG verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke, auf ihren Plattformen Meldewege vorzuhalten, damit Nutzerinnen und Nutzer Posts mit strafbaren Inhalten den Anbietern zur Prüfung nach den Vorgaben des NetzDG melden können. Ferner sind die Anbieter verpflichtet, eine zustellungsbevollmächtigte Person oder Einrichtung mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland zu benennen, damit deutsche Gerichte und Behörden den Anbietern Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.

Das BfJ versucht nach eigenem Bekunden seit April 2021 Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen, was trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden nicht gelungen sei. Im März 2022 habe man deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger veranlasst. Daraufhin habe zwar eine deutsche Anwaltskanzlei gegenüber dem BfJ die Interessenvertretung von Telegram angezeigt und zu den Anhörungsschreiben Stellung genommen. Die Stellungnahme hätten die Vorwürfe aber nicht entkräften können. Sodass das BfJ die beiden Bußgeldbescheide erließ, die Telegram am 10. Oktober 2022 zugestellt worden seien. Die Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig. Telegram könne Einspruch beim BfJ einlegen.

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