❌

Lese-Ansicht

Das Gespenst der Vorratsdatenspeicherung ist zurück

Ich hatte es geahnt, aber dann ging es doch schneller als gedacht. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Ende April wurde in einem Fall in Frankreich die Speicherung von IP-Adressen seitens des ISPs auf Vorrat nicht nur für den Bereich schwerer Straftaten, sondern auch für Urheberrechtsverstöße für zulässig erachtet. Damit ist eine Diskussion wieder auf dem Tisch, die seit 20 Jahren regelmäßig aufflammt, aber bisher durch Urteile gegen die erlassenen Gesetze eingefangen wurde.

Mit diesem Thema haben wir uns vergangene Woche mit Professor Dr. Stephan G. Humer in der 48. Episode des Risikozone-Podcasts beschäftigt, den ich euch wärmstens empfehlen kann.

Die klassische VDS in Deutschland wird momentan nicht praktiziert, da sie nach einem älteren Urteil des EuGH, das konkret das deutsche Gesetz betraf, als rechtswidrig eingestuft wurde. Nichtsdestotrotz ist die Diskussion wieder eröffnet und alle Möglichkeiten für Vorhaben zur Wiedereinführung werden wieder eingebracht. Das Thema wird uns also weiterhin noch eine ganze Weile verfolgen.

Klar, im Urteil des EuGH wird als Bedingung gestellt, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, damit die Privatsphäre der einzelnen Nutzer gewahrt bleibt, aber das ändert nichts daran, dass die Daten grundsätzlich erstmal erhoben werden. Die "Neuerung" in diesem Urteil zu der Thematik ist, dass IP-Adressen und Identitäten getrennt gespeichert werden müssen. Mir ist allerdings noch nicht einleuchtend, was im Urteil mit der "Verknüpfung nur unter Verwendung eines leistungsfähigen technischen Verfahrens [...], das die Wirksamkeit der strikten Trennung dieser Datenkategorien nicht in Frage stellt" gemeint ist. Sollen die Datenbanken mit einem anschließend zu verwerfenden Schlüssel verschlüsselt werden, der bei der Verknüpfung erst geknackt werden muss? Am Ende kann ein technisches Verfahren doch gar nicht feststellen, ob ein Gesuch den formellen juristischen Anforderungen genügt oder nicht.

Technisch reden wir hier im Übrigen von zwei Teilaspekten: einerseits die Speicherung, welche Stationen (mit welchen IP-Adressen) miteinander kommunizieren und andererseits, wer hinter welcher IP-Adresse steckt. Diese ganze letzte Thematik haben wir allerdings nur, weil die ISPs einerseits ungern Privatkunden feste IP-Adressen vergeben und andererseits mitunter gar nicht so viele IP(v4)-Adressen wie Kunden haben und dann zu Tricks wie CG-NAT greifen müssen. Hämisch könnte man jetzt fragen, warum in dem Zusammenhang die Politik noch nicht alle zu IPv6 verpflichtet hat. Auf der anderen Seite wird deutlich, wie sehr sich das Internet verändert hat, nachdem es ein Massenmedium wurde.

Früher wurden feste IP-Adressen genutzt und die Zuordnung größtenteils öffentlich hinterlegt. Die Teilnehmer des Internets kannten sich mehr oder weniger sowieso alle untereinander. Als das Internet mehr und mehr ein Massenmedium wurde, ging es allerdings nicht mehr um den wissenschaftlichen oder beruflichen Austausch, sondern auch vorrangiger um das private Leben, wodurch auf einmal Grundrechte tangiert wurden und das Thema der Anonymität im Netz aufkam.

Gespeichert werden die Zuordnungen wohl auch weiterhin noch, aber sichtbar sind sie nur noch für Behörden und ähnliche Organisationen. Spätestens mit dem breiten Ausrollen der DSGVO wurde z. B. der whois-Dienst der DENIC für die Öffentlichkeit geschlossen. Wer einen Webseitenbetreiber ermitteln möchte, der kein Impressum auf der Seite stehen hat, schaut seitdem in die Röhre.

Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt somit ein netzpolitisches Thema und lässt sich somit nicht auf der rein technischen Ebene erklären. Von da aus kann man sich oft an den Kopf fassen, was da alles von der Technik erwartet wird. Solche Themen sind auch ein Abbild der Gesellschaftspolitik, was daran deutlich wird, dass im Wesentlichen Deutschland eines der wenigen kritischen Länder diesbezüglich ist.

Die Never-ending-Story geht jetzt also in die nächste Runde. Weitere Probleme, Risiken und Lösungsansätze könnt ihr gerne euch in unserem Podcast anhören und in den Kommentaren mitdiskutieren.

  •  

Video-Transkodier-Tool: HandBrake 1.8.0 bietet Unterstützung für den FFV1-Encoder [Notiz]

Der beliebte, weil vielseitige und kostenfreie Video-Transkodierer HandBrake bietet in neuer Version 1.8.0 videoseitig nicht nur Unterstützung für den FFV1-Encoder und für Multi-Pass-CQ mit VP9, die Entwickler haben audioseitig auch einen TrueHD-Encoder hinzugefügt. Ebenfalls neu ist das Muxing von VP9 und FLAC im MP4-Container.

  •  

macOS: LibreOffice nicht aus Apples App Store installieren

Einmal wollte ich faul sein und gleichzeitig einem FOSS-Projekt etwas Gutes tun. Anstelle mich immer selbst um ein Update von LibreOffice zu kümmern, wollte ich es aus dem Apple App Store installieren, via selbigen an das Projekt spenden und die Downloadzahlen im Store um eine Wertigkeit erhöhen. Automatische Updates im Hintergrund sollten hier die Wahl ... Weiterlesen

Der Beitrag macOS: LibreOffice nicht aus Apples App Store installieren erschien zuerst auf Got tty.

  •  

Download Manager: FrostWire 6.13.2 verbessert SoundCloud-Suchfunktion

Die freie Software FrostWire ist in Version 6.13.2 mit einigen Neuerungen und Optimierungen erschienen, auch kleinere Fehlerbehebungen zählen dazu. Eine der wichtigsten Verbesserungen ist die Korrektur der SoundCloud-Suchfunktion. Darüber hinaus enthält FrostWire 6.13.2 jetzt die neueste Java Runtime Environment 22.

  •  

League of Legends Patch 14.9: Vanguard Anti-Cheat bringt TPM-Pflicht und sperrt Linux aus

Der Multiplayer-Online-Hit League of Legends hat zum Start in den Mai ein Update auf Version 14.9 erhalten. Damit halten die Anti-Cheat-Software Vanguard und TPM-2.0-Pflicht Einzug. Spieler, die den für Windows veröffentlichten Titel zuletzt unter Linux gespielt haben, sind damit raus. Doch Riot Games sah keinen anderen Weg.

  •  
❌