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Joplin 3.6

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Serie: Zusammenspielen - Wirering

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DietPi 10.4 schließt Sicherheitslücken

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DMA: Zum zweiten Mal interveniert die FSFE gegen Apple vor dem Gerichtshof der Europäischen Union

DMA: Zum zweiten Mal interveniert die FSFE gegen Apple vor dem Gerichtshof der Europäischen Union

Der Free Software Foundation Europe wurde die Zulassung im Verfahren T-359/25 – Apple gegen die Europäische Kommission – vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erteilt. Dieses Mal geht es darum, die Interoperabilität und die Softwarefreiheit in Europa zu verteidigen.

Im Mai 2026 gab der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) dem Antrag der Free Software Foundation Europe (FSFE) auf Zulassung als Streithelferin in der Rechtssache Apple gegen Europäische Kommission (T-359/25) zur Unterstützung der Europäischen Kommission statt.

In dem Verfahren geht es um Apples Verpflichtungen gemäß Artikel 6 Absatz 7 des DMA. Apple ficht die Entscheidung der Europäischen Kommission an, in der festgelegt ist, wie das Unternehmen die Software- und Hardware-Interoperabilität für seine Smartphones und Tablets gewährleisten muss. Die Entscheidung der Kommission umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, die Transparenz und den Zugang für Entwickelnde zu verbessern, die Interoperabilität mit den Funktionen des Apple-Betriebssystems und der Apple-Hardware anstreben, einschließlich des Zugangs zu technischen Informationen, Kommunikationskanälen und klareren Verfahren für Interoperabilitätsanträge.

„Dieser Fall ist einer der wichtigsten juristischen Prüfsteine für die Interoperabilitätsverpflichtungen der EU im Rahmen des DMA. Dieses Gesetz zielt darauf ab, große Technologieunternehmen daran zu hindern, Konkurrenten auf eine unfaire Art und Weise vom Markt auszuschließen. Die FSFE setzt sich dafür ein, dass der DMA im Sinne der Freien Software Entwickelnden umgesetzt wird“,

sagt Lucas Lasota, Leiter des Rechtsprogramms der FSFE.

Im Beschluss, der FSFE die Intervention zu gestatten, hat das Gericht ausdrücklich anerkannt, dass der Ausgang des Verfahrens „voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf das Angebot von Freier und Open-Source-Software" sowie auf die Möglichkeit der Entwicklenden haben wird, ihre Anwendungen mit Apples Betriebssystemen zu verbinden. Das Gericht hat ferner anerkannt, dass eine Einschränkung der Interoperabilitätsverpflichtungen Freie-Software-Entwickler und -Nutzer daran hindern könnte, „ihre Anwendungen mit dem Betriebssystem von Apple zu verbinden".

„Da die Industrieinteressen auf der Gegenseite durch mehrere Streithelfer gut vertreten sind, ist die FSFE dazu da, sicherzustellen, dass die Zivilgesellschaft gleichermaßen Gehör findet – und dass das Gericht seine Entscheidung auf der Grundlage eines umfassenden Gesamtbildes treffen kann.“

sagt Dr. Martin Husovec, der Anwalt, der die FSFE vor Gericht vertritt.

Ein neuer Rechtsstreit für die Interoperabilität

Dies ist bereits das zweite Mal, dass die FSFE in einem Rechtsstreit vor dem EuGH im Zusammenhang mit dem DMA und Apple interveniert. Der vorherige Fall (T-1080/23) betraf Apples allgemeine Anfechtung seiner DMA-Verpflichtungen und seiner Einstufung als Gatekeeper. Im aktuellen Fall (T-359/25) zielt Apple speziell auf die Interoperabilität gemäß Artikel 6 Absatz 7 des DMA ab, sowie die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Europäischen Kommission, in der festgelegt wird, wie Apple diese Verpflichtungen in der Praxis umsetzen muss.

Als nächsten Schritt wird die FSFE ihre Stellungnahme als Streithelferin vorbereiten und beim Gericht einreichen, um ihre Argumente zu Interoperabilität, Softwarefreiheit und den praktischen Auswirkungen des DMA auf Entwicklende und Nutzende darzulegen.

Support FSFE

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