Kein Internet: Bundesnetzagentur verpflichtet Provider zum Ausbau
Die Bundesnetzagentur hat für einige Haushalte in Niedersachsen eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten nach dem neuen Recht auf Versorgung festgestellt. Nach dem Telekommunikationsgesetz haben Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst, teilt die Bundesnetzagentur mit.
Die Feststellung betreffe die Gemeinden Mittelstenahe, Halvesbostel, Brackel sowie Stuhr in Niedersachsen, in denen eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten weder aktuell noch in objektiv absehbarer Zeit angemessen oder ausreichend erbracht wird, heißt es seitens der Bundesnetzagentur. Es ist das erste Mal, dass die Bundesnetzagentur dieses neue Instrument anwendet.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter sich nun in ein einem nächsten Schritt innerhalb eines Monats gegenüber der Bundesnetzagentur zur Versorgung der betroffenen Haushalte verpflichten können. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, verpflichte die Bundesnetzagentur innerhalb von vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu, die betroffenen Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und Telekommunikationsdienste anzubieten.
Die so verpflichteten Anbieter müssen dann spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen, heißt es in der Mitteilung der Agentur weiter. In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Wie lange es dann dauere, bis ein Anschluss zur Verfügung stehe, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich seien, teilt die Bundesnetzagentur mit.
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