DSA: Portale setzen Verbraucherschutz unzureichend um
Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die EU neue Sorgfaltspflichten für Betreiber eingeführt. Seit 25. August müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen gemäß dem DAS erste Vorgaben umsetzen. Zum Stichtag hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ausgewählte Anbieter überprüft und Mängel festgestellt.
Insbesondere bei der Pflicht zu Kontaktangaben und der Transparenz der Empfehlungssysteme bestehen Mängel, hat der vzbv festgestellt. Bei den untersuchten Angeboten von Amazon, Apple App Store, Facebook und TikTok sei eine Kontaktmöglichkeit für Nutzer zwar auffindbar, jedoch aus Sicht des vzbv nicht immer leicht zugänglich. Beispielsweise seien Kontaktangaben nur schwer zu finden, teilweise seien bis zu fünf Klicks notwendig, bis Verbraucher den Kundenchat nutzen oder eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einsehen könnten. Stattdessen würden die Portale Selbsthilfe-Lösungen hervorheben.
Dass Dienste-Anbieter verpflichtet sind, verständlich anzugeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen, hat der vzbv ebenfalls untersucht. Die Anbieter Amazon, Booking.com, Google-Suche und Zalando hätten diese Regelungen zum Stichtag nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Amazon, Google-Suche und Zalando informierten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht über die Parameter ihrer Empfehlungssysteme oder wie diese angepasst werden können. Lediglich der Anbieter Booking.com verweise in seinen AGB auf einen Link mit weiteren Informationen zum Ranking von Suchergebnissen.
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