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Vorrang für Open Source im Onlinezugangs-Änderungsgesetz

Der zwischen den Regierungsfraktionen abgestimmte Gesetzentwurf legt fest, dass die Behörden des Bundes zukünftig vorrangig Open Source Software beschaffen und auf offene Standards setzen sollen. Damit die neuen Regelungen zum Vorrang von Open Source auch in der Praxis ihre Wirkung entfalten können, müssen diese Vorgaben auch im Vergabegesetz verankert werden.

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Kleine Anfrage zu Open Source in der Bundesverwaltung: Bundesregierung offenbart Ambitionslosigkeit

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag zur digitalen Souveränität des Bundes und dem Einsatz von Open Source offenbart, wie weit Anspruch und Wirklichkeit bei der Bundesregierung auseinander liegen. So betrug der Open-Source-Anteil bei den Bundesausgaben für Software-Entwicklung und Dienstleistungen seit Beginn der Legislaturperiode nur etwa 0,5 Prozent, obwohl die Bundesregierung sich eine vorrangige Nutzung von Open Source Software in den Koalitionsvertrag geschrieben hat.

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