Google entgeht den härtesten Sanktionen im Monopolverfahren
Richter Amit P. Mehta verurteilt Google dazu, einige der Daten aus dem Suchgeschäft mit Mitbewerbern zu teilen. Der Chrome-Browser muss aber nicht verkauft werden.
Richter Amit P. Mehta verurteilt Google dazu, einige der Daten aus dem Suchgeschäft mit Mitbewerbern zu teilen. Der Chrome-Browser muss aber nicht verkauft werden.
Das Antitrust-Verfahren gegen Google endet mit einem Klaps auf die Hand. Das US-Justizministerium kann sich mit der Forderung nach Zerschlagung nicht durchsetzen. Mozilla kann kurz durchatmen.