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Datengesetz: Neue Regeln für besseren Zugang und bessere Nutzung von Daten

Das EU-Parlament hat den “Data Act” beschlossen, der mit neuen Rechtsvorschriften Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten festlegt, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten, etwa dem Internet der Dinge oder Industriemaschinen erzeugt werden.

Die Menge der von Menschen und Maschinen erzeugten Daten habe in den letzten Jahren exponentiell zugenommen und werde zu einem entscheidenden Faktor für Innovationen von Unternehmen und Behörden, etwa bei der Gestaltung von Smart Cities, teilt das EU-Parlament mit.

Die neue Gesetzgebung werde den Nutzern den Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten ermöglichen, da nach Angaben der Europäischen Kommission 80 Prozent der gesammelten Industriedaten nie genutzt würden.

Die Daten sollen zur Entwicklung neuer Dienste beitragen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen benötigt werden, um Algorithmen zu trainieren, heißt es weiter. Außerdem sollen Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten billiger werden. In Ausnahmefällen oder Notfällen, wie Überschwemmungen und Waldbränden, könnten öffentliche Stellen nach dem neuen Gesetz auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen, teilt das EU-Parlament mit.

Die Abgeordneten hätten sich für eine klare Definition von Geschäftsgeheimnissen und Inhabern von Geschäftsgeheimnissen eingesetzt, um unrechtmäßige Datenübermittlungen und Datenlecks in Länder mit schwächeren Datenschutzbestimmungen zu verhindern. Auch solle verhindert werden,  dass Wettbewerber in einem bestimmten Bereich den Zugang zu Daten ausnutzen könnten, um Dienste oder Geräte ihrer Konkurrenten nachzukonstruieren („reverse engineer“).

Das neue Gesetz erleichtere den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern und führe Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige internationale Datenübermittlungen durch diese Unternehmen ein, heißt es weiter. Die Abgeordneten hätten sichergestellt, dass das Datengesetz Kunden von Cloud-Diensten die Möglichkeit biete, Verträge auszuhandeln und nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.

Das Gesetz wurde mit 481 zu 31 Stimmen bei 71 Enthaltungen angenommen. Es bedarf nun der formellen Zustimmung des Rates, um in Kraft treten zu können.

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EU-Ausschuss will Recht auf Reparatur

Der europäische Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat mit 38 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen dem Vorschlag für ein “Recht auf Reparatur” zugestimmt. Der Vorschlag zielt darauf ab, Reparaturen während und nach der gesetzlichen Garantiezeit eines Produkts zu fördern und eine neue Reparaturkultur zu schaffen.

Verkäufer sollen mit dem nun angenommenen Vorschlag verpflichtet werden, innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit eine kostenlose Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch, ist faktisch unmöglich oder für den Verbraucher unbequem, lautet der Vorschlag. Die Abgeordneten sprachen sich auch für Anreize für die Verbraucher aus, innerhalb der Gewährleistungsfrist die Reparatur dem Ersatz vorzuziehen, etwa durch die Verlängerung der gesetzlichen Garantie um ein Jahr für reparierte Produkte. Die Abgeordneten wollen auch, dass die Mitgliedstaaten die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine und nationale Reparaturfonds fördern.

Die Hersteller sollen dem Vorschlag zufolge auch verpflichtet werden, eine bestimmte Anzahl von Produkten zu reparieren (etwa Haushaltswaschmaschinen, Staubsauger, Smartphones, Fahrräder), auch wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen. Um dies zu fördern, fordern die Abgeordneten, dass die Reparaturen in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden und die Hersteller den Verbrauchern Ersatzgeräte als Leihgabe anbieten können. Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, könnten die Hersteller stattdessen ein überholtes Gerät anbieten, so die Abgeordneten.

Auch sollen unabhängige Reparateure, Instandsetzer und Endverbraucher während der gesamten Lebensdauer eines Produkts zu einem angemessenen Preis Zugang zu allen Ersatzteilen, Informationen und Werkzeugen bekommen. Nach Ansicht der Abgeordneten kurble dies den Wettbewerb an, senke die Reparaturkosten und biete Verbrauchern mehr Auswahl.

Über den Mandatsentwurf werden die Abgeordneten nun auf der Plenartagung vom 20. bis 23. November abstimmen. Sobald der Rat seinen Standpunkt angenommen hat, können die Verhandlungen über den endgültigen Text beginnen, heißt es vom Ausschuss.

Nach Angaben der Kommission verursacht die vorzeitige Entsorgung funktionsfähiger Konsumgüter in der EU jährlich 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, verbraucht 30 Millionen Tonnen Ressourcen und führt zu 35 Millionen Tonnen Abfall. Gleichzeitig entgehen den Verbrauchern, die sich für einen Ersatz anstelle einer Reparatur entscheiden, jährlich etwa 12 Milliarden Euro.

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EU-Kommission nimmt Influencer unter die Lupe

Das Influencer-Marketing habe sich zu einer tragenden Säule der digitalen Wirtschaft entwickelt und wird im Jahr 2023 voraussichtlich einen weltweiten Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen, teilt die EU-Kommission mit. In den kommenden Wochen werde man zusammen mit nationalen Behörden für den Verbraucherschutz Online-Postings prüfen, um Testimonials und Empfehlungen zu identifizieren, die Verbraucher in die Irre führen, heißt es weiter.

Influencer, die regelmäßig an kommerziellen Aktivitäten beteiligt sind, wie etwa Markendeals zur Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, gelten nach dem EU-Verbraucherrecht als Gewerbetreibende, lässt die Kommission wissen. Sie seien verpflichtet, Werbung auf transparente Weise offenzulegen. Die Ergebnisse der nun geplanten Überprüfung der sozialen Medien sollen in den Fitness-Check für digitale Fairness einfließen und beurteilen helfen, ob neue Rechtsvorschriften erforderlich seien, um digitale Märkte so sicher wie Offline-Märkte zu machen.

Zudem starte die Europäische Kommission einen Influencer Legal Hub. Auf dieser Plattform könnten sich Influencer und Urheber von Inhalten über die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der fairen Geschäftspraktiken informieren. Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders sagte: “Das Geschäft mit Influencern floriert, und viele Verbraucher – oft junge Menschen oder sogar Kinder – vertrauen ihren Empfehlungen. Dieses Geschäftsmodell bringt jedoch auch rechtliche Verpflichtungen mit sich. Auch Influencer müssen sich an faire Geschäftspraktiken halten und ihre Follower haben ein Recht auf transparente und zuverlässige Informationen. Unser Influencer Legal Hub wird eine große Hilfe für alle Akteure der Branche sein, um die Regeln zu verstehen. Ich rufe die Influencer auf, sich daran zu halten.”

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