Neuregelungen schützen vor Call-ID-Spoofing
Seit dem 1. Dezember gelten neue gesetzliche Regelungen für den Schutz der Verbraucher vor Anrufen von Betrügern und Spammern mit gefälschten Telefonnummern. Ab sofort müssen die Netzbetreiber unter anderem sicherstellen, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden, schreibt das Telekommunikationsgesetz vor.
Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen zudem technisch sicherstellen, dass, Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden, teilt die Bundesnetzagentur mit. Bei Anrufen aus ausländischen Netzen gilt ebenso, dass keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden darf. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden, heißt es im Gesetz. Hiervon ausgenommen seien Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming, teilt die Bundesnetzagentur mit.
Wie die Behörde weiter mitteilt, würden durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern Verbraucherinnen und Verbraucher vielfach über die Identität der Anrufenden getäuscht. Zum Teil haben diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund.
Und der überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern habe seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder werde über ausländische Netze nach Deutschland geroutet, heißt es weiter. Die neuen technischen Schutzmechanismen sollen sicherstellen, dass man sich bei einem Anruf von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber komme.
Die Anonymisierungspflicht habe allerdings Folgen, indem es verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben werde. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind. Es gebe berechtigte Gründen für eine Rufnummernunterdrückung. Die Bundesnetzagentur rät aber allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.
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