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Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source wieder ausgeschrieben

Bewerbungen weiterhin möglich

FOSS-Koordinierungsstelle

Bild: FOSS-Koordinierungsstelle

Die Stadt Dortmund lässt nicht locker und unternimmt einen dritten Versuch die Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source zu besetzen. Eine entsprechende Stellenausschreibung hat die Stadtverwaltung mit Datum vom 02.11.2023 bis zum 30.11.2023 veröffentlicht. In dem Ansatz der Stadt Dortmund liegt bundesweites Potenzial. Denn die Ausschreibung beinhaltet auch eine Schnittstellenfunktion zur Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Diese arbeitet derzeit an einem Folgebericht zu dem kommunalen Referenzwerk Open Source in Kommunen – Ein Baustein für mehr Digitale Souveränität. Der kommende Bericht wird die Grundzüge einer Open-Source-Governance in den Blick nehmen. Hierfür könnte die Stadt Dortmund Pilotkommune werden, sodass andere Kommunen von den Erfahrungen in Dortmund strukturiert profitieren können. Die kommunale Stelle der Stadt Dortmund hat damit einen ungewöhnlich hohen Wirkungsgrad, der in die gesamte Republik reicht.

Am 16.11.2023 findet in Berlin der Open Source Day „Hinterm Horizont geht’s weiter: Digitale Souveränität und Open Source vorwärts denken“ statt. Dort wird die Stellenausschreibung im Rahmen eines Podiumsgesprächs näher vorgestellt werden. Veranstaltet wird der Open Source Day von der Open Source Business Alliance, einem Kooperationspartner von Do-FOSS.

Die Mitarbeiter*innen der Stadt Dortmund und Do-FOSS stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

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Die aktuelle Stellenausschreibung der Stadt Dortmund kann hier heruntergeladen werden.

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Soweit im gesetzlichen Rahmen möglich verzichtet der Autor auf alle Urheber- und damit verwandten Rechte an diesem Werk.
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Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source erneut ausgeschrieben

Bewerbungen wieder möglich

FOSS-Koordinierungsstelle

Bild: FOSS-Koordinierungsstelle

Die Stadt Dortmund nimmt einen zweiten Anlauf die Koordinierungsstelle Digitale Souveränität und Open Source zu besetzen und hat heute eine entsprechende Stellenausschreibung veröffentlicht. Ihr brennt für Freie Software? Hier habt ihr die Möglichkeit Freie Software gestalterisch nach vorne zu bringen! Die Stadt Dortmund sucht weiterhin zum nächstmöglichen Zeitpunkt Unterstützung für die Entwicklung einer passgenauen Open-Source-Strategie für die Stadtverwaltung. Neben der Strategieentwicklung steht die Sicherstellung einer institutionalisierten Schnittstelle zwischen dem Dortmunder Systemhaus (dosys.), dem Datenschutz, der Politik sowie gesellschaftlichen Initiativen im Fokus.

Zur weiteren Einordnung der Stellenausschreibung verweist Do-FOSS auf den zuletzt veröffentlichten Blogbeitrag zum ersten Anlauf der Stellenbesetzung.

Die Mitarbeiter*innen der Stadt Dortmund und Do-FOSS stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Dortmund und Open Source – ein Überblick

Warum es sich lohnt das städtische Open-Source-Engagement zu unterstützen, kann anhand des folgenden chronologischen Auszugs der Open-Source-Leistungen der Stadt Dortmund selbst bewertet werden.

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Die aktuelle Stellenausschreibung der Stadt Dortmund kann hier heruntergeladen werden.

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Freie Software ist von jetzt an Standard in Dortmund!

Memorandum Digitalisierung 2020 bis 2025

Do-FOSS Signiertes Dokument

Bild: FOSS-Memorandum

Der Dortmunder Rat hat Digitalisierung im Memorandum Digitalisierung 2020 bis 2025 zu einer politischen Führungsaufgabe erklärt. In diesem Zuge wurden am 11.02.2021 zwei zentrale Beschlüsse für Freie Software gefasst, zu denen das Protokoll heute, mit Datum vom 30.03.2021, veröffentlicht wurde (vgl. TOP 10.9):
  1. „Wo möglich Nutzung von Open Source Software.“
  2. „Von der Verwaltung entwickelte oder zur Entwicklung beauftragte Software wird der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.“

Open Source wo immer möglich

Wo möglich Nutzung von Open Source Software.
—Rat der Stadt Dortmund, 11.02.2021
Mit diesem Beschluss beansprucht die Stadtpolitik die Gestaltung der kommunalen Digitalen Souveränität und der Digitalen Teilhabe für sich. Der Beschluss bedeutet eine Beweislastumkehr zugunsten von Open-Source-Software und zulasten von proprietärer Software. Die Verwaltung muss zukünftig für jeden proprietären Softwareeinsatz begründen, warum keine Open-Source-Software eingesetzt werden kann. Aufgrund des Berichts der Dortmunder Stadtverwaltung zur Untersuchung der Potenziale von Freier Software und Offenen Standards wird Open-Source-Software im Sinne von Freier Software verstanden.

Public Money? Public Code!

Von der Verwaltung entwickelte oder zur Entwicklung beauftragte Software wird der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
— Rat der Stadt Dortmund, 11.02.2021
Damit entspricht der Ratsbeschluss dem Anliegen der Kampagne Public, Money? Public Code!. Was mit öffentlichen Geldern finanziert wird, soll der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehen. Für Software wird dies über eine entsprechende Freie Lizenz erreicht. Mit ihrem Beschluss stellt die Lokalpolitik sicher, dass die Stadt Dortmund sich nicht nur aus der Freien-Software-Community bedient, sondern auch zu ihr beiträgt. Auf diese Weise können interkommunale Synergien getreu dem Motto gemeinsam entwickeln, individuell anwenden erreicht werden.

Bekräftigung Offener Standards

Sämtliche Prozesse werden unter dem eindeutigen Bekenntnis zur Charta „Digitales Dortmund 2018-2030“ weiterentwickelt.
— Rat der Stadt Dortmund, 11.02.021
Durch die Charta Digitales Dortmund 2018-2030 wurden u.a. Offene Standards als Anforderung für die weitere Digitalisierung festgeschrieben.

Politisch einstimmig für Freie Software

Der Beschluss für Freie Software wird von einer breiten politischen Basis getragen. Der Antrag wurde vom Rat der Stadt Dortmund einstimmig beschlossen. Der Digitalisierungsantrag wurde von folgenden Fraktionen gemeinsam eingebracht:
Das Copyright der Parteilogos liegt bei den entsprechenden Parteien.
Die Fraktion FDP / Bürgerliste Freie Wähler hatte Änderungen an dem Antrag Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 28.01.2021 beantragt, welche sie zur Voraussetzung für ihre Zustimmung gemacht hatte. Die Änderungen betrafen nicht die in diesem Betrag diskutierten Themenpunkte. Auch wenn durch die Nichtannahme des Änderungsantrags dazu geführt hat, dass sich die Fraktion in der auf die Ausschusssitzung folgenden Ratssitzung letztendlich enthalten hat, dokumentiert der Hergang jedoch, dass die Fraktion ebenfalls hinter den Themenpunkten zu Open Source und Offene Standards steht.
Das Copyright der Parteilogos liegt bei den entsprechenden Parteien.

Fazit

Die Stadt Dortmund hat die politische Zeitenwende eingeläutet und den Ausstieg aus dem proprietären Zeitalter begonnen. Nun kommt es darauf an, dass die Stadt die geeigneten Mittel findet, diesen Ausstieg mittels einer proprietären Exitstrategie praktisch umzusetzen und bestehende Händlereinschlüsse aufzulösen. Für Do-FOSS ist der Beschluss des Memorandums Digitalisierung 2020 bis 2025 das Ergebnis eines funktionierenden demokratischen Lokaldiskurses. Die praktische Verwaltungsarbeit für Freie Software hat den notwendigen politischen Rückhalt, um gelingen zu können.

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Das Memorandum Digitalisierung 2020-2025 kann hier und der Antrag der FDP/Bürgerliste Freie Wähler kann hier heruntergeladen werden.
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Die Welt in der Krise

Mit dem Prinzip Open krisenfeste und gemeinwohlorientierte Lösungen schaffen

Coronavirus symbol

Bild: Corona-Krise

Aufgrund der Corona-Pandemie ist unsere Gesellschaft durch den Lockdown gelähmt. Gleichzeitig entwickelt sich jedoch eine lebhafte Debatte über eine Transformation hin zu krisenfesten Strukturen und gemeinschaftlichen Formen des Zusammenlebens. In der gegenwärtigen Krise werden gängige Strukturen plötzlich als problematisch erkannt und weitreichende Veränderungen werden denkbar. Das Prinzip Open, welches schon lange in der Freien-Software-Welt gelebt wird, kristallisiert sich an vielen Stellen als Notwendigkeit heraus, um mit angemessener Selbstbestimmung, Schnelligkeit, Skalierbarkeit und Föderierbarkeit auf die rasante Krisenentwicklung reagieren zu können. Darüber hinaus ist der Transparenzaspekt des Prinzips Open extrem wichtig, um Akzeptanz und Vertrauen zu gewinnen. Dies gilt insbesondere in Zeiten des gesellschaftlichen Umbruchs.

Das Prinzip Open wird in der Öffentlichkeit immer breiter debattiert und gefordert. Dies lässt sich an den folgenden Beispielen erkennen.

Freie Software wird zur Notwendigkeit

Angsichts der Corona-Krise wurde von der Bundesregierung ein Hackathon unter dem Motto #WirVsVirus ins Leben gerufen. Der Hackathon war mit über 40.000 Teilnehmer*innen der größte Hackathon der Welt. Der dazugehörige Leitfaden der Bundesregierung macht Freie Software (Open Source) zur Vorgabe in der Zusammenarbeit zur Bewältigung der allgegenwärtigen Krise:

Open Source

Um Ideen und Prototypen schnell weiterentwickeln zu können und für mehr Nachhaltigkeit und gute Dokumentation, sollen die im Hackathon entstehenden Ansätze Open Source entwickelt werden. Der Einsatz und die Verbreitung von Open-Source-Software ist kostenlos, die Software kann modifiziert und an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden, Fehler können von jedem gefunden und behoben werden und die Projekte entwicklen sich durch den Einsatz einer Community oft schneller.

Das Prinzip Open – Beitrag in der Inside ver.di

Auf die Krise passend reflektieren die Dortmunder ver.di-Vertrauensleute in der aktuellen Inside ver.di, was das Prinzip Open für die Gesellschaft und unsere Institutionen bedeutet.

Open Source für ein Zeitalter der Solidarität

Handlungsfähig durch Unabhängigkeit –
selbstständige Gesellschaft ist und bleibt systemrelevant

Die Corona-Krise macht uns ungewöhnlich deutlich, wie gefährlich die Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen Lizenzen ist und wie sehr wir als Menschheit die gemeinschaftliche Solidarität brauchen. Hierfür ist das Open-Source-Prinzip ein zentraler Baustein – nicht nur, dass es uns technisch krisenfest macht, sondern auch als Gesellschaft eint und selbstständig bleiben lässt.

In wichtigen Bereichen versperren private Eigentumsrechte vielen Menschen die Teilhabe und den Zugang zu Wissen. Dazu zählen etwa Baupläne für Maschinen, Wissen um Medikamente und die genaue Funktionsweise von Software in Form des Quellcodes. Derartige Informationen, die eine Grundlage für die Herstellung von Gütern darstellen, sind dann nur für einen kleinen, exklusiven Teil der Gesellschaft (Monopol) verfügbar. Die Monopolinhaber bestimmen über den Zugang sowie die Weiterentwiclung dieses Wissens und lassen sich die Nutzung mittels geschlossener (closed) Lizenzen bezahlen. Häufig entwickelt sich durch diesen Wissensvorsprung eine Abhängigkeit zu den Monopolisten. Das hat zur Folge, dass Menschen ausgegrenzt werden und dadurch eine Gemeinschaft gespalten wird.


Open Swiss Knife
Bild: Johannes Spielhagen (CC-BY-SA 3.0)

Das Open-Source-Prinzip stellt mittels offener (open) Lizenzen den Gegenentwurf dar und bedeutet Zugang für alle, wobei mit „Source“ ebendiese Blaupausen zur Herstellung gemeint sind. Daher ist dieses Prinzip als gemeinwohlorientiertes Rahmenwerk ein zentraler Baustein für eine solidarische und selbstbestimmte Gesellschaft – besonders in Krisenzeiten.

Mit Open-Source-Lösungen können wir angemessen zügig und flexibel auf Situationen reagieren, von denen wir heute noch nicht wissen, dass sie morgen auftreten. So schnell, wie die Corona-Krise unseren Alltag bestimmt hat, müssen wir im öffentlichen Dienst auch handeln können. Die Flexibilität, Selbstbestimmtheit und Vertrauenswürdigkeit macht Open Source für die Wahrnehmung der kommunalen Daseinsvorsorge unverzichtbar. Eine handlungsfähige Kommunalverwaltung ist für das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen entscheidend.

Open Source im öffentlichen Dienst bedeutet im ersten Schritt, dass wir unsere technische Infrastruktur selbst steuern. Dazu gehört die Möglichkeit, schnell und flexibel die Telearbeitsplätze für das Home Office all unserer Kolleg*innen einzurichten, um unser aller Gesundheit zu schützen und gleichzeitig handlungsfähig zu bleiben. Zudem können wir lange Bearbeitungswege verkürzen und die Reaktionszeit der Verwaltung erhöhen.

Bedauerlicherweise dominieren im öffentlichen Dienst häufig Herstellerabhängigkeiten als Folge einer fehlenden Open-Source-Strategie: Wir setzen in unseren Institutionen weitestgehend Systeme ein, die von den jeweiligen privatwirtschaftlichen Herstellern kontrolliert werden. Diese Kontrolle der Hersteller beruht maßgeblich auf deren Verwendung geschlossener Lizenzen, dem Gegensatz der Open-Source-Idee. Der öffentlichen Verwaltung, die das Gemeinwohl maßgeblich mitverantwortet, fehlt damit
Gestaltungshoheit.

Wie gefährlich dies sein kann, mit welch dramatischen Konsequenzen, zeigte sich in der Corona-Krise bei der fehlenden medizinischen Ausrüstung in den Krankenhäusern. Wenn aber deren Lizenzen einen notwendigen Nachbau oder eine Veränderung des Produktes zum Schutz von Menschen verhindern oder deren Preis- und Marktpolitik einen Zugang zum Material nur einigen wenigen möglich macht, kann dies tödliche Folgen haben.

Gemeinwohlorientiertes Denken und Handeln einer Gesellschaft bietet die größte Option, gestärkt aus einer Krise hervorzutreten. Mit Open Source haben wir eine Basis, um verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens für uns alle zu gestalten, für eine gemeinwohlorientierte Souveränität mit der Inklusion aller Menschen.
Als Gewerkschaft ver.di fühlen wir uns seit jeher dem Gemeinwohl verpflichtet. Wir haben schon vor der Krise erkannt, dass das Open-Source-Prinzip in die Grundüberlegungen unserer öffentlichen Infrastruktur gehört – für ein solidarisches Miteinander.

Eine Gesellschaft für alle ist unsere Motivation. Eine Gesellschaft, in der alle systemrelevant sind und bleiben.

Auch Do-FOSS meint, dass unsere öffentliche Infrastruktur für unser aller Daseinsvorsorge vorhanden sein soll und entsprechend gepflegt werden muss. Den Beitrag der Inside ver.di möchte Do-FOSS um ein Beispiel in Bezug auf medizinische Schutzausrüstung ergänzen. In dem Artikel Italian volunteers 3D print expensive life-saving coronavirus equipment for about $1 (anstatt ca. 10.000,- $ für das Ersatzteil des Herstellers) wird das Problem von fehlenden Ersatzteilen bei patentierten Beatmungsgeräten beschrieben. Für diese Geräte konnte der Hersteller aufgrund der spontanen Pandemielage keine Versorgungssicherheit herstellen. Leider sind die lebensrettenden Open-Source-Aktiven mit einer Patentklage des Herstellers konfrontiert worden. Damit zeigt sich das Fatale an der fehlenden Offenheit der eingesetzten Beatmungsgeräte. Die Menschen vor Ort durften nicht initiativ tätig werden, um ihre eigene Not zu lindern. Die geistigen Eigentumsrechte haben der Allgemeinheit keine ausreichenden Steuerungsmöglichkeiten belassen, um zu reagieren. Selbst digitale Erpresserkollektive haben während der Corona-Pandemie Krankenhäuser als Off-Limits erklärt. Damit bekommt die Geschäftspraxis des Herstellers der Beatmungsgeräte noch einmal eine besondere Härte.

Do-FOSS ist solidarisch mit allen Open-Source-Aktiven und arbeitet in Vielfalt an einer krisenfesteren Welt mit!

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Die Inside ver.di kann hier heruntergeladen werden.

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Stadt Dortmund legt mit Zwischenbericht der AG Freie Software den Grundstein für digitale Souveränität

Sachstandsbericht im Ausschuss für Personal und Organisation veröffentlicht

AG Freie Software

Bild: AG Freie Software

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Gemeinsam mit der Stadt Dortmund legt Do-FOSS den ersten Sachstandsbericht (CC-BY-SA) des städtischen digitalen Innovationsprojekts Potenzialanalyse Freie Software und Offene Standards vor. Der Bericht wurde vom zuständigen Ausschuss für Personal und Organisation am 30.01.2020 zur Kenntnis genommen.

Die Motivation für den Einsatz von Freier Software wird u.a. von den folgenden Überlegungen getragen:

  • IT-Monopole wie das der Firma Microsoft und Herstellerabhängigkeiten werden zunehmend als konträr zum Gemeinwohl erkannt. Ohne digitale Souveränität gibt es keine Souveränität des öffentlichen Dienstes und keine staatliche Souveränität. Freie Software ist für die Souveränität digitaler Gesellschaften der Grundbaustein.
  • Für Do-FOSS gilt es eine IT-Betriebsverantwortung u.a. im gültigen vergaberechtlichen und datenschutzrechtlichen Rechtsrahmen zu gewährleisten. Freie Software bietet hierfür die nötigen Voraussetzungen.
  • Die Dortmunder Stadtverwaltung strebt für attraktive Arbeitsplätze in der Digitalisierung nach agilen, flexiblen und mobilen Arbeitsmethoden. Eine IT-Infrastruktur auf Basis von Offenen Standards bietet hierfür die nötige Modularität.
  • Die kommunale IT-Landschaft entspricht einem heterogenen Strauß an Anforderungen und Anwendungen. Eine zentrale Herausforderung ist es daher, diese Aspekte in einer IT-Strategie zu bündeln, sodass die Vorteile von Freier Software für die Stadt Dortmund zum Tragen kommen.


Gruppenfoto: Pressekonferenz zur Vorstellung des Sachstandsbericht
Pressekonferenz zur Vorstellung des Sachstandsberichts am 14.01.2020: Jörg Zilian (Leiter Dortmunder Systemhaus) und Personaldezernent Christian Uhr (vorne, v. l.), präsentierten zusammen mit Dennis Nitschke (Dortmunder Systemhaus), Till Schäfer und Christian Nähle (beide Do-FOSS) den jüngst beendeten Sachstandsbericht zum Thema (hinten, v. l.). Es fehlt: Ralf Voelzkow (Personalrat).
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Dortmund-Agentur / Torsten Tullius

Der IT- und Personaldezernent Christian Uhr lobte auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Sachstandsberichts die strategische Begleitung der städtischen Arbeitsgruppe Freie Software durch Do-FOSS. Dabei hob er die sachorientierte Sicht von Do-FOSS als Bürgerinitiative mit neutraler Außensicht auf die Verwaltung hervor. Besonderer Dank seitens Do-FOSS gilt den langjährigen Kooperationspartnern für ihre Unterstützung bei unserem Vorhaben.

Ausblick

Der Sachstandsbericht gibt im abschließenden Abschnitt (vgl. Abschnitt 6) folgenden Ausblick:

Durch die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene (vgl. u.a. die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat BMI intensiviert Aktivitäten zur Stärkung der digitalen Souveränität in der öffentlichen Verwaltung [1] und die zugrunde liegende Studie Strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern ist es für die Stadtverwaltung Dortmund geboten die eigene Digitalisierungsstrategie im Hinblick auf Freie Software und Offene Standards weiterzuentwickeln. Die Charta Digitales Dortmund 2018-2030 bietet für die weitere Bearbeitung einen geeigneten Rahmen. […]

Im Zusammenhang mit der städtischen Digitalisierungsstrategie wird die Zusammenarbeit mit dem CIO der Stadt Dortmund intensiviert. Das CIO übernimmt künftig die vernetzende Funktion, da sich die Thematik über viele Bereiche der Stadt Dortmund erstreckt. Die Ausrichtung der Arbeitsgruppe Freie Software wird daher entsprechend angepasst und sieht in diesem Zuge vor den Ergebnisbericht zum Einsatzpotenzial Freier Software und Offener Standards bis Ende des zweiten Quartals 2022 zu erstellen sowie den politischen Gremien vorzulegen. Bis zur Fertigstellung des Ergebnisberichts wird es verschiedene fachliche und öffentliche Beteiligungsformate geben; u.a. wird für das erste Quartal 2022 eine kommunale Open Government Konferenz in Dortmund geplant.

[1] Pressemitteilung des BMI vom 19.09.2019, abgerufen am 07.12.2019

Do-FOSS sieht besonders der kommunalen Open Government Konferenz entgegen und freut sich auf die gemeinsame Konferenzplanung mit dem Offene Kommunen.NRW Institut (OK.NRW). Es wird eine Konferenz für Freie Software für Kommunen und ein Bündnisauftakt für Kommunen für Freie Software. Hierzu lädt Do-FOSS bereits per Video ein:



Link zum Video
Dortmund braucht Freie Software – Einladung von Do-FOSS zur kommunalen Open Government Konferenz der Stadt Dortmund. Link zu YouTube!

Die künftige Arbeit der Arbeitsgruppe Freie Software kann in einer Instanz von OpenProject verfolgt werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Freie Software stehen, wie bei Do-FOSS üblich, unter einer Creative-Commons-Lizenz, so auch der aktuelle Sachstandsbericht (CC-BY-SA). Bei Fragen oder Anmerkungen kann die Arbeitsgruppe unter ag_freiesoftware@stadtdo.de und Do-FOSS unter kontakt@do-foss.de kontaktiert werden.

Pressemitteilung der Stadt Dortmund im Wortlaut

Die Pressemitteilung der Stadt Dortmund Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“: Sachstandsbericht – Potential von Freier Software und Offenen Standards nutzen vom 14.01.2020 im Wortlaut:

Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“:
Sachstandsbericht – Potential von Freier Software und Offenen Standards nutzen

Die Stadtverwaltung Dortmund hat bereits 2018 damit begonnen im Rahmen des Masterplans Digitale Stadtverwaltung die Potentiale von Freier Software und Offener Standards zu untersuchen. Mit Blick auf die aktuellen Aktivitäten und Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung wird deutlich, wie wichtig diese Analyse für die Fortentwicklung der eigenen Digitalisierungsstrategie ist. Dabei geht es insbesondere darum, Wege zur Reduzierung von Abhängigkeiten zu einzelnen IT-Anbietern zu finden. Daneben verfolgt die Stadtverwaltung Dortmund mit dem Projekt u.a. noch weitere Zielvorstellungen, wie die Erhöhung der Flexibilität und Steuerungsfähigkeit beim Softwareeinsatz, dem Einsatz von offenen und standardisierten Dateiformaten und der Ermöglichung neuer Synergien sowie dem Abbau von lizenzrechtlichen Hemmnissen.

Eine erste wichtige Zwischenetappe ist nun erreicht. Die Arbeitsgruppe Freie Software, bestehend aus dem Dortmunder Systemhaus, dem Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund und der Bürgerinitiative Do-FOSS, der Initiative für den Einsatz Freier und Quelloffener Software (Free and Open Source Software, kurz FOSS), hat die erste Phase der Potentialanalyse abgeschlossen und einen ersten Sachstandsbericht, u.a. mit Anforderungen, Begriffen und einer Bestandsaufnahme erstellt. Diese Dokumentation dient der Arbeitsgruppe als Basis für das weitere Vorgehen. Personal- und Organisationsdezernent Christian Uhr lobt die bisherige Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative: „Das Projekt ist ein gutes Beispiel dafür, dass Bürger und Verwaltung konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Die neu gewonnenen Erkenntnisse werden uns dabei helfen, Abhängigkeiten vorzubeugen und auch in Zukunft digital handlungsfähig zu bleiben.“

Der Ergebnisbericht zum Einsatzpotenzial Freier Software und Offener Standards soll den politischen Gremien bis Ende des zweiten Quartals 2022 vorgelegt werden. Bis zur Fertigstellung des Ergebnisberichts wird es verschiedene fachliche und öffentliche Beteiligungsformate geben; u.a. wird für das erste Quartal 2022 eine kommunale Open Government Konferenz in Dortmund geplant.

Kontakt: Michael Meinders

Auszug aus der Vorlage an den Ausschuss für Personal und Organisation im Wortlaut

Die vollständige Vorlage an den Ausschuss für Personal und Organisation kann hier eingesehen werden. Der wesentliche Auszug aus der Vorlage wird im Folgenden wiedergegeben.

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Bericht zum Einsatzpotenzial von Freier Software und von Offenen Standards im Bereich der städtischen Informations- und Telekommunikationstechnik vorzulegen.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Freie Software“, bestehend aus dem Dortmunder Systemhaus, dem Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund und der Bürgerinitiative Do-FOSS, der Initiative für den Einsatz Freier und Quelloffener Software (Free and Open Source Software, kurz FOSS) bei der Stadt Dortmund, wurden daraufhin verschiedene Beschreibungen und Auswertungen für den Abschluss der ersten Phase „Begriffe, Anforderungen und Bestandsaufnahme“ erstellt. Die Dokumentation der ersten Phase dient als Basis für die weitere Vorgehensweise und umfasst die folgenden Themenpunkte:

a) Beschreibung allgemeiner Vorüberlegungen und Begriffsbestimmungen
In diesem Abschnitt wird ein allgemeiner Einblick in das Themenfeld des Softwareeinsatzes und den damit verbundenen Fragestellungen bzgl. der Nutzungsrechte, der Kompatibilität und Interoperabilität, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit gegeben. Insbesondere wird definiert, was Freie Software und Offene Standards sind, wie diese mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen auf dem Softwaremarkt verknüpft sind und welche Zusammenhänge in Bezug auf Handlungsspielräume sowie Herstellerabhängigkeiten bestehen. Darüber hinaus wird eine einheitliche Terminologie und Kategorisierung von Software für das weitere Dokument eingeführt.

b) Beschreibung von Anforderungen der Stadt Dortmund an eine Software
Dieser Abschnitt beschreibt, wie die Stadt Dortmund Software in einem transparenten Verfahren auswählt und diese nach einem geregelten Prozess einführt. Grundlage dafür ist die „Geschäftsanweisung zur Einführung von Anwendungssoftware in der Stadtverwaltung Dortmund“ vom 13.07.2017, welche sich aktuell in einer grundlegenden Überarbeitungsphase befindet. Bei der Erstellung des Zwischenberichtes wurden bereits neue Einflüsse der Überarbeitung berücksichtigt. Oberstes Ziel bei der Auswahl ist die Erfüllung der zu Grunde liegenden Aufgabenstellung.

c) Erfassung der eingesetzten Freien-Software-Produkte in der Stadtverwaltung
Dortmund

Es wurde eine erste Bestandsaufnahme zum Freien-Software-Einsatz innerhalb der Dortmunder Stadtverwaltung erstellt. Die Erfassung wurde für Desktop- und Serversysteme getrennt vorgenommen und für die weitere Analyse im Verlauf des Projektes aufbereitet. Eine vollständige Liste der ermittelten Produkte auf Desktopsystemen, sowie die Häufigkeit der installierten Betriebssysteme in der Serverlandschaft sind im Sachstandsbericht erfasst.

d) Erfassung der Dateiendungen und -formate in der Stadtverwaltung Dortmund
Innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund werden verschiedene Dateiformate verarbeitet. Zur weiteren Analyse wurden die geläufigsten Dateiendungen innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund erfasst und auf Dateiformate zurückgeführt, soweit dies eindeutig möglich war. Eine vollständige Liste der betrachteten 1.121 Dateiendungen inkl. deren Häufigkeiten wurde erstellt. Es wurden die Top 50 Dateiendungen ausgewertet und kategorisiert, sowie die Top 20 Dateiendungen und -formate im zeitlichen Änderungsverlauf betrachtet.

Ausblick
Durch die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene (vgl. u.a. die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat „BMI intensiviert Aktivitäten zur Stärkung der digitalen Souveränität in der öffentlichen Verwaltung“ vom 19.09.2019, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/09/digitale-souveraenitaet-oeff-verwltg.html, abgerufen am 07.12.2019 und die zugrunde liegende Studie „Strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern“) ist es für die Stadtverwaltung Dortmund geboten, die eigene Digitalisierungsstrategie im Hinblick auf Freie Software und Offene Standards weiterzuentwickeln. Die Charta „Digitales Dortmund 2018-2030“ bietet für die weitere Bearbeitung einen geeigneten Rahmen.

Im Zusammenhang mit der städtischen Digitalisierungsstrategie wird die Zusammenarbeit mit dem CIO der Stadt Dortmund intensiviert. Das CIO übernimmt künftig die vernetzende Funktion, da sich die Thematik über viele Bereiche der Stadt Dortmund erstreckt. Die Ausrichtung der Arbeitsgruppe Freie Software wird daher entsprechend angepasst und sieht in diesem Zuge vor, den Ergebnisbericht zum Einsatzpotenzial Freier Software und Offener Standards bis Ende des zweiten Quartals 2022 zu erstellen sowie den politischen Gremien vorzulegen. Bis zur Fertigstellung des Ergebnisberichts wird es verschiedene fachliche und öffentliche Beteiligungsformate geben; u.a. wird für das erste Quartal 2022 eine kommunale Open Government Konferenz in Dortmund geplant.

Dokumente zum Herunterladen

Der Sachstandsbericht Untersuchung der Potenziale von Freier Software und Offenen Standards inkl. Anhänge kann hier heruntergeladen werden. Die Pressemitteilung der Stadt Dortmund vom 14.01.2020 kann hier und das zugehörige Pressefoto kann hier bzw. hier hochaufgelöst heruntergeladen werden. Die Vorlage an den Ausschuss für Personal und Organisation zu seiner Sitzung vom 30.01.2020 kann hier heruntergeladen werden. Die Strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat kann hier heruntergeladen werden. Die Charta Digitales Dortmund 2018-2030 kann hier heruntergeladen werden. Eine Broschüre Public Money – Public Code – Modernising Public Infrastructure with Free Software kann hier heruntergeladen werden.

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Soweit im gesetzlichen Rahmen möglich verzichtet der Autor auf alle Urheber- und damit verwandten Rechte an diesem Werk.
Es kann beliebig genutzt, kopiert, verändert und veröffentlicht werden.
Für weitere Informationen zur Lizenz, siehe hier.

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Dortmund und Digitalisierung: Ja, aber nur gemeinwohlorientiert

Aktuelle Inside ver.di zum Thema Digitalisierung erschienen

Anlässlich der heutigen Personalversammlung der Stadt Dortmund hat der ver.di Bezirk Westfalen eine Ausgabe der Inside (Dezember 2018), der ver.di-Zeitung für Beschäftigte der Stadtverwaltung Dortmund, veröffentlicht. Damit hat ver.di sich in der städtischen Digitalisierungsdebatte auf der Vollversammlung des städtischen Personals klar positioniert: Dortmund und Digitalisierung: Ja, aber nur gemeinwohlorientiert – Gegen IT-Lobbyismus in Smart City. Der Artikel beschränkt sich dabei allerdings nicht ausschließlich auf Überlegungen zur Smart City, sondern bezieht sich darüber hinaus auf den Masterplan „Digitale Stadtverwaltung“.

Do-FOSS schätzt besonders die folgende Aussage aus der Inside:

Vertrauensleute und Personalrat fordern […] selbstbestimmte und unabhängige Software sowie offene Format-Standards für die Stadt Dortmund, da ein zu starker Einfluss von IT- und Softwarekonzernen eine gesellschaftliche und demokratiegefährdende Fehlentwicklung fördert.

Der ver.di-Artikel gibt aber zu bedenken:

Unklar ist, ob die Stadtverwaltung die notwendigen Ressourcen – Finanzmittel und Personal – für den digitalen Masterplan und dessen Projekte zur Verfügung stellt.

Auf der einen Seite erkennen Politik, Verwaltung und Beschäftigte den öffentlichen Gestaltungsanspruch für die Digitalisierung an. Auf der anderen Seite müsste die Organisationsstruktur der Verwaltung noch ausgefüllt werden, um die digitale Gestaltung auch tatsächlich wahrzunehmen. Hier liegt eine Asymmetrie vor, die es auszugleichen gilt. Bereits in der Vergangenheit hat ver.di in Dortmund kritisch nachgehakt, wenn es um die Hoheit über die digitale Infrastruktur der Stadt ging. Nun gilt es, die Ansätze einer Offenen Digitalisierung durch entsprechende Finanzmittel und Personal umzusetzen. Ohne das finanzielle Budget und den politischen Willen bleiben die Bestrebungen der Stadt Dortmund für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung folgenlos. Die Lokalpolitik ist durch die Gewerkschaft aufgerufen, sich für eine digital selbstbestimmte Behörde zu engagieren. In diesem Zusammenhang war Do-FOSS zuletzt als World-Café-Impulsgeber im Grünen Salon Paderborn. Bei dieser Veranstaltung hat Do-FOSS ebenfalls auf die anstehenden weichenstellenden Entscheidungen im Dortmunder Smart-City-Prozess hingewiesen. Diese Entscheidungen werden akut, denn es gilt die stadtweiten IT-Bedingungen selbstbestimmt zu gestalten, bevor die Smart City Dortmund durch einen Herstellereinschluss dauerhaft fremdbestimmt wird. Den Titelbeitrag der Inside gibt Do-FOSS in diesem Sinne gerne hier wieder (Verlinkungen durch Verfasser).

Beitrag in der Inside ver.di

Dortmund und Digitalisierung: Ja, aber nur gemeinwohlorientiert
Gegen IT-Lobbyismus in Smart City

Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Auch bei der Stadt Dortmund. Die Prozesse gilt es nun mitzugestalten. Doch was braucht es, um die neuen Technologien für das Gemeinwohl, für alle Menschen einzusetzen und nicht für spezielle Wirtschaftsinteressen, für Interessen Einzelner? Und: Wo bleibt der Mensch in der smarten Stadt?

Zu viele Fragen, zu viele Unsicherheiten und Ängste beim Thema Arbeit und Leben 4.0. Daher trafen sich im August dieses Jahres die ver.di-Vertrauensleute und der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund mit Expert*innen zur Fachtagung ver.di Westfalen & Digitalisierung und diskutierten die aktuelle Situation mit Annette Mühlberg, Leiterin der ver.di-Bundesprojektgruppe Digitalisierung, Leon Kaiser von netzpoltik.org und eigenen Fachleuten aus der Verwaltung.

Die Digitalisierung wird gravierende Folgen für den Arbeitsmarkt haben und auch den Öffentlichen Dienst verändern. Der Prozess beschäftigt die Stadtverwaltung Dortmund bereits seit einigen Jahren und führte zur Charta Digitales Dortmund 2018 – 2030, die vom Personalrat verfasst und gemeinsam mit dem Oberbürgermeister auf der Personalversammlung 2017 unterzeichnet wurde. Diese Charta versteht sich als Leitlinie auf gemeinsame Ziele und Gestaltungsgrundsätze: für nachhaltiges, gemeinsames Vorgehen im Transformationsprozess sowie als Motivationsschub und Schutz vor Fehlentwicklungen für die Belegschaft und die Stadtgesellschaft. Die Charta versetzt alle Kolleg*innen in die Lage, die Veränderungsprozesse abgesicherter und damit konstruktiv mitzugestalten. Dies, so Horst Kortwittenborg, Sprecher der ver.di-Vertrauensleute bei der Stadtverwaltung Dortmund, ist aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung: „Wir müssen noch zu weit verbindlicheren Abschlüssen auch auf tariflicher wie auf gesetzlicher Ebene kommen“. Ferner ist eine grundlegend neue Lebens- und Arbeitszeitdiskussion für die und mit den Beschäftigten erforderlich.
Große Sorge bereitet die Beobachtung, dass immer mehr private Anbieter in die öffentliche Daseinsversorgung eindringen und anstelle der öffentlichen Hand die Voraussetzungen für Serviceleistungen bereitstellen wollen. Nur, so die Befürchtung, werde sich deren Service an den Bürgerinnen und Bürgern allein an privatwirtschaftlicher Verwertungslogik, nämlich an Gewinnmaximierung orientieren – inklusive zukünftiger Preisanstiege. Das, was sich privatwirtschaftlich nicht lohnt, verbleibe dann in der öffentlichen Hand.

Vertrauensleute und Personalrat fordern daher selbstbestimmte und unabhängige Software sowie offene Format-Standards für die Stadt Dortmund, da ein zu starker Einfluss von IT- un Softwarekonzernen eine gesellschaftliche und demokratiegefährdende Fehlentwicklung fördert. Auf der Fachtagung beschrieben die beiden Technologiebeauftragten des Personalrates, Ralf Voelzkow und Daniel Chadt, aktuelle städtische Aktivitäten und neu geschaffene Verwaltungseinheiten, darunter ein Chief Innovation/ Information Office. Aus dem „Masterplan Digitale Verwaltung“ entstanden die Projekte „Open Government“ und „Potentialanalyse Freie Software“. Durch personelle Vakanzen bzw. Personalveränderungen kam es erst zu Verzögerungen, dann, im Jahr 2018, zu einer Neuausrichtung des Masterplans Verwaltung in Richtung „Masterplan Arbeit 4.0.“ In diesem Zusammenhang wird oft das 2017 vom Bundesarbeitsministerium erstellte „Weißbuch 4.0“ erwähnt, das problematische Prognosen zur Zukunft des Öffentlichen Dienstes enthält: Demzufolge soll sich der Personalbedarf bis 2030 um die Hälfte reduzieren …

Unklar ist, ob die Stadtverwaltung die notwendigen Ressourcen – Finanzmittel und Personal – für den digitalen Masterplan und dessen Projekte zur Verfügung stellt. Bislang herrscht daran, wie immer, Mangel – was erklärt, warum Projekte und Maßnahmen nicht so gut (an-)laufen, wie sie sollten. Anhand des „smarten“ Dortmunder Pilot-Projekts „Handyparken“ beschrieb Christian Nähle, ver.di-Vertrauensmann und städtischer Vertreter in einem Smart City-Expertenteam, die Auswirkungen auf Parkplatzsuchende und städtische Beschäftigte (u.a. bei der Verkehrsüberwachung, beim Tiefbauamt und Rechtsamt sowie in den IT-Abteilungen). Seine Beschreibung mündete in einer Technologiefolgenabschätzung, die mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit über kurz oder lang Realität werden könnte: Städtische Parkautomaten und somit städtisches Personal werden komplett eingespart, das öffentliche Parkraummanagement wird von privaten Betreibern im Auftrag der Stadt erledigt, Parkplatzsuchende sind gezwungen, per „Park-App“ Parkplätze zu buchen. Die technische Infrastruktur ermöglicht eine variable Parkplatzpreisgestaltung mit Gewinnmaximierung, vergleichbar den Tank stellen. Die „smarte“ Privatstadt profitiert von Mehreinnahmen auf Kosten des Gemeinwohls. Damit das so nicht passiert, fordert die ver.di-Bundesprojektgruppenleiterin Digitalisierung, Annette Mühlberg, für eine gemeinwohlorientierte Version von Smart City klare Kriterien. Diese müssen eine demokratische IT-Infrastruktur möglich machen. Das Berliner Manifest benennt entsprechende Grundfeste:

  1. Grundversorgung und offener Zugang!
  2. Wissen teilen, Wissen mehren!
  3. Keine Privatisierung öffentlicher Güter im virtuellen Raum!
  4. Selbstverwaltung und öffentliche Steuerungsfähigkeit stärken!
  5. Verlässliche demokratische Verfahren und Standards!
  6. eGovernment mit offenen Standards!
  7. Kritische Infrastrukturen sichern!
  8. Daten- und Persönlichkeitsschutz verwirklichen!
  9. eDemokratie für ArbeitnehmerInnen, Mitbestimmung stärken!
  10. Öffentliche Daseinsvorsorge nicht IT-Lobbyisten überlassen!

Dass diese Kriterien als Standard verbindlich für alle digitalen Veränderungen zur verpflichtenden Voraussetzung gemacht werden, wird unsere Aufgabe im öffentlichen Dienst sein. Nach dieser Maßgabe werden wir alle Digitalisierungsprozesse reflektiert begleiten. Und wir werden dazu weitere solcher Treffen veranstalten, auch in größerer Form. Im Frühjahr werden wir eine Extraausgabe der Inside zum Thema herausgeben und Euch, liebe Kolleg*innen, werden wir Angebote der Unterstützung und Mitarbeit machen. Denn wir brauchen jede Unterstützung, damit wir eine digitale Zukunft für uns Menschen bauen, die gemeinwohlorientiert ist und sich nicht an den Interessen der Privatwirtschaft ausrichtet. „Es ist notwendig, sich viel intensiver als bisher mit diesem Thema zu befassen“, betont Horst Kortwittenborg, damit Daseinsvorsorge und „gute Arbeit“ auch in Zukunft noch Bestand haben.

Dokumente zum Herunterladen

Die Inside ver.di kann hier heruntergeladen werden. Von Do-FOSS gesammelte Unterlagen zu „Smart City Dortmund“ können hier eingesehen werden.

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