Nach dem gestrigen Urteil des EuGH über die deutsche Vorratsdatenspeicherung haben sich etliche Politiker und Vertreter der Praxis zu Wort gemeldet.
So meint der Geschäftsführer des E-Mail-Anbieters mailbox.org, Peer Heinlein: “Ich bin erleichtert, dass auch der EuGH die Vorratsdatenspeicherung wieder einmal gekippt hat und den übergriffigen Wünschen aus der Politik wieder einmal eine klare Absage erteilt. Nach über 15 Jahren Diskussionen muss jetzt endlich Schluss sein. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Bürgerinnen und Bürger würde alle unter Generalverdacht stellen, wäre ein tiefer Eingriff in unsere Grundrechte und würde rechtswidrigem Missbrauch der gesammelten Daten Tür und Tor öffnen. Wenn, egal wo, alle Gerichte immer wieder zu dem gleichen Ergebnis kommen, muss dies auch die Politik endlich akzeptieren. Die VDS ist tot und nun hoffentlich endlich vom Tisch.
Der EuGH hat mit dem heutigen Urteil klargestellt, in welchen Grenzen und unter welchen sehr engen Voraussetzungen eine Erfassung der Daten zulässig ist – beispielsweise bei schweren Verbrechen und stets unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Dies darf keinesfalls mit der breitflächigem und insbesondere anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verwechselt werden. Es zeigt ganz im Gegenteil, wie hoch die Hürden für eine Datenerfassung verfassungsrechtlich anzusetzen sind. Und das ist gut so.”
Auf Netzpolitik.org kommentiert Constanze Kurz: “Und nicht zuletzt muss erneut darauf hingewiesen werden: Abgespeicherte Massendaten sind immer auch ein inhärentes Sicherheitsproblem. Denn wir leben nicht nur in einer Zeit, in der einigen Politikern offenbar der Sinn dafür fehlt, dass wegen der allseitigen Digitalisierung die anfallenden Daten nicht etwa zu ihrer freien Verfügung stehen, sondern auch in einer Zeit einer strukturellen IT-Sicherheitskrise. Jeden einzelnen Tag können wir nachlesen, wo wieder diese und jene Sicherheitslücken entdeckt wurden oder wo massenhaft Daten abflossen. Es ist so häufig geworden, dass selbst bei Millionen Betroffenen kaum mehr ein Hahn danach kräht. So sind solche Datenhalden wie bei der Vorratsdatenspeicherung eben auch ein Sicherheitsrisiko. Schon deswegen sollte man sich von der Idee des massenhaften Wegspeichern ohne Anlass tunlichst verabschieden.”
Die SPD-Vorsitzende Saskia Espen twittert: “Ich bin froh, dass der #EuGH meine Einschätzung erneut bestätigt hat: Eine präventive, allgemeine und anlasslose #Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Europarecht unvereinbar. Ich erwarte, dass die BuReg nun zeitnah ein #QuickFreeze-Gesetz vorlegt.”
FDP-Justizminister Marco Buschmann schreibt auf Twitter: “Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose #Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen.”
Die Grünen Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik, meinen: “Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht – und konnte die in sie gesetzten sicherheitspolitischen Erwartungen nie erfüllen. Die Rechtsunsicherheit beim Einsatz für die Bediensteten in den Sicherheitsbehörden ist massiv. Sie bindet unnötig Ressourcen und wehrt konkrete Gefahren eben nicht zielgerichtet ab.”
Der Beitrag Stimmen zum Urteil über Vorratsdatenspeicherung erschien zuerst auf Linux-Magazin.