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Bundesnetzagentur befragt Verbraucher zur Online-Kommunikation

14. November 2023 um 09:13

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse einer repräsentativen Verbraucherbefragung zur Nutzung von Online-Kommunikationsdiensten in Deutschland veröffentlicht. Rund 90 Prozent (2021: 88 Prozent) der Befragten nutzen regelmäßig Online-Kommunikationsdienste, hat die Befragung ergeben.

„Online-Kommunikationsdienste sind fester Bestandteil unseres Alltags und ihre Verbreitung nimmt weiter zu. Das deutsche Wettbewerbsumfeld ist dabei weiterhin maßgeblich durch die Dienste des Meta-Konzerns geprägt, insbesondere WhatsApp“”, erläutert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Es seien inzwischen auch Immer häufiger mehrere Dienste parallel im Einsatz. Mehr als drei Viertel aller Nutzer betreibe ein solches Multihoming.

Die in Deutschland am stärksten verbreiteten Online-Kommunikationsdienste erreichen folgende Nutzungsanteile: 92 Prozent WhatsApp (2021: 93 Prozent), 36 Prozent Facebook Messenger (2021: 39 Prozent), 27 Prozent Instagram Direct Messages (2021: 25 Prozent), 20 Prozent Microsoft Teams (2021: 14 Prozent) und 19 Prozent Zoom (2021: 18 Prozent).

Die Dienste des Konzerns Meta (WhatsApp, Facebook Messenger, Instagram) besitzen damit eine herausragende Marktstellung in Deutschland, auch wenn ihre Nutzung seit 2019 teilweise schwächer ausfalle, teilt die Bundesnetzagentur mit. Beispielsweise sei der Nutzungsanteil von WhatsApp seither um 4 Prozentpunkte, der von Facebook Messenger um 6 Prozentpunkte gefallen.

Daneben werden in Deutschland zahlreiche weitere Online-Kommunikationsdienste genutzt, hierzu zählen insbesondere Videokonferenzdienste, wie Microsoft Teams, Zoom oder Skype, die Kommunikationsdienste von Apple (FaceTime und iMessage) sowie die Messengerdienste Telegram und Signal.

Im Bereich der sprachbasierten Kommunikation seien aber insbesondere klassische Telekommunikationsdienste gefragt. 52 Prozent aller Befragten telefonieren täglich über ihren Mobilfunkanschluss und 39 Prozent über ihren Festnetzanschluss. Insbesondere die Mobilfunktelefonie ist weiterhin sehr beliebt. Dabei können sich nahezu 80 Prozent aller befragten Mobilfunk-Nutzer nicht vorstellen, zukünftig auf die Nutzung dieses Dienstes zu verzichten.

Grundlage für die Ergebnisse des Berichts ist eine repräsentative Verbraucherbefragung, die Anfang 2023 stattgefunden hat. Deutschlandweit wurden hierfür insgesamt 2.200 Personen (ab 16 Jahren) zu ihrem Nutzungsverhalten in Bezug auf Online-Kommunikationsdienste befragt

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Bundesnetzagentur schaltet 2023 rund 8000 Rufnummern ab

04. September 2023 um 08:48

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 bisher 7799 Rufnummern abgeschaltet, das teilt die Behörde mit. Allein 5898 davon hätten Fälle des sogenannten Enkeltricks betroffen, bei denen die Kontaktaufnahme per SMS oder Messenger erfolgt sei.

Auch nach 20 Jahren habe die Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch nichts von ihrer Bedeutung verloren, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Immer wieder seien neue Szenarien zu beobachten, gegen die man konsequent vorgehe, sagte Müller. Aktuell würden über zwei Drittel der abgeschalteten Rufnummern das Enkeltrick-Szenario betreffen, so Müller weiter.

Unter dem Begriff „Enkeltrick“ seien Fälle zusammengefasst, in denen insbesondere ältere Menschen von angeblichen Verwandten, meistens Enkelkinder und Kinder, oder guten Bekannten kontaktiert werden. Die schilderten dann eine akute Notsituation, die nur durch eine sofortige Geldüberweisung aufgelöst werden könne. In der aktuellen Konstellation beginne die Kontaktaufnahme mit “Hallo Papa oder Mama, das ist meine neue Nummer”.

Betroffene sollten keinesfalls auf entsprechende Kontaktversuche eingehen, rät die Bundesnetzagentur. Sämtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch seien unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste zu finden.

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Bundesnetzagentur zur Breitbandverfügbarkeit

10. August 2023 um 08:12

Die Bundesnetzagentur hat im Breitbandatlas neue Daten zur Festnetzverfügbarkeit veröffentlicht. Demnach seien Anschlüsse mit 50 Mbit/s für ca. 95 Prozent der Haushalte und mit 100 Mbit/s für gut 90 Prozent der Haushalte verfügbar, teilt die Bundesnetzagentur mit.

„Wir entwickeln das Gigabit-Grundbuch weiter und wollen die zugrundeliegende Datenbasis kontinuierlich verbessern”, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Nach den Zahlen des Breitbandatlas lag die Versorgungsquote mit Glasfaser auf Basis von FttH/B-Infrastruktur Ende 2022 bei rund 25 Prozent der Haushalte. Über alle Technologien hinweg können mehr als 70 Prozent der Haushalte Gigabitanschlüsse nachfragen, wobei der Großteil auf der Abdeckung mit aufgewerteten HFC-Netzen beruhe, so die Bundesnetzagentur.

Die Aktualisierung der Daten betrifft auch die neue Analyseplattform. Darin würden Breitband- und Ausbauinformationen für Entscheidungsträger von Bund und Ländern dargestellt. Die Analyseplattform ermögliche mit dem Zugang zur Adressebene weitere Auswertungsmöglichkeiten als der öffentliche Breitbandatlas und sei nur ausgewählten Nutzerkreisen vorbehalten. Als jüngste Anwendung des Gigabit-Grundbuchs sei die Analyseplattform im April in Betrieb genommen worden.

Der Breitbandatlas sei ein frei zugängliches Portal im Gigabit-Grundbuch. Er veranschaulicht, welche Versorgung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zur Verfügung stehe. Der Breitbandatlas werde seit 2005 von verschiedenen Betreibern betreut und immer wieder methodisch weiterentwickelt, heißt es weiter. Nun erscheine er zum zweiten Mal im Gigabitgrundbuch auf Basis adressgenauer, verpflichtender Datenlieferungen.

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Bundesnetzagentur: Mangelhafte Solarwechselrichtern für Balkonkraftwerke

12. Juni 2023 um 09:00

Die Bundesetzagentur warnt vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel.

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenem Bekunden verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Bereits im zurückliegenden Jahr seien der Bundesnetzagentur Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden gewesen sei.

Es sei nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen, stellt die Bundesnetzagentur fest.

Neben den formellen Anforderungen sind auch technische Anforderungen zu erfüllen, die Verbraucher nicht einfach kontrollieren könnten, so die Bundesnetzagentur. Man führe deshalb auch messtechnische Untersuchungen durch. Aktuell habe man entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern laufen, die den formale Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen würden. Einige Produkte würden im Betrieb die Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit überschreiten.

Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur finden sich hier.

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Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht Telekommunikation 2022

05. Juni 2023 um 09:40

Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Jahresbericht Telekommunikation 2022 Investitionen von 13,1 Milliarden Euro im Telekommunikationsmarkt stehen. Unternehmen würden überwiegend in neue Breitband-Netzinfrastrukturen investieren – im Festnetzes in den Glasfaserausbau im Mobilfunk in 5G-Netze.

Zum Jahresende 2022 sei die Verbreitung aktiver Glasfaseranschlüsse mit den beiden Zugangsvarianten FttH und FttB auf 3,4 Millionen gestiegen. Das übertreffe den Bestand Ende 2021 um rund 800.000 Anschlüsse. Die dennoch geringe Verbreitung solcher Anschlüsse führt die Bundesnetzagentur im Wesentlichen auf den hohen Versorgungsgrad mit bestehenden leistungsfähigen Infrastrukturen (VDSL-Vectoring und HFC-Netze) zurück.

Das über Festnetze abgewickelte Gesprächsvolumen sei bis zum Jahr 2019 rückläufig gewesen. Nach einem Anstieg im ersten Pandemie-Jahr 2020 auf insgesamt etwa 104 Milliarden Gesprächsminuten folgte im zweiten Pandemie-Jahr 2021 mit rund 93 Milliarden Gesprächsminuten erneut ein Rückgang. Auch 2022 sind die Gesprächsminuten auf etwa 80 Milliarden weiter gesunken.

Über Mobilfunknetze seien im Inland rund 159 Milliarden abgehende Gesprächsminuten geführt worden, heißt es im Bericht. Dies entspreche rund 126 Minuten monatlich je SIM-Karte. Erstmals seien annähernd doppelt so viele Gesprächsminuten über mobile Endgeräte als über das Festnetz getätigt worden. Die Bundesnetzagentur sieht die Gründe dafür in der Verbesserung der Sprachqualität und Netzabdeckung, in Flatrates sowie der Festnetzabstinenz der jüngeren Generationen.

Im Jahr 2022 sei in Deutschland ein Datenvolumen von insgesamt 121 Milliarden GByte in Festnetzen übertragen worden, teilt die Agentur mit. Seit dem Jahr 2019 sei ein Anstieg von rund 20 Milliarden  GByte pro Jahr zu verzeichnen.

Der Bericht ist online abrufbar.

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Jahresbericht Breitbandmessung nicht zufriedenstellend

16. März 2023 um 10:13

Die Bundesnetzagentur hat den inzwischen siebten Bericht zur Breitbandmessung veröffentlicht.  “Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Insgesamt seien im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2021 bis Ende September 2022 mittels Einzelmessungen der Desktop-App 398.747 valide Messungen durchgeführt worden. Da erstmalig im Bericht auch Gigabitanschlüsse betrachtet werden, sei ein Vergleich zum Vorjahr, in dem ausschließlich Anschlüsse bis unter 500 Mbit/s in die Auswertung eingeflossen seien, als aggregierte Darstellung nicht möglich.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten laut dem Bericht im Download im 84,4 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 42,3 Prozent der Nutzer sei diese voll erreicht oder überschritten worden.

Die meisten Kunden (78,2 Prozent) seien mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden gewesen, steht im Bericht und hätten die Noten 1 bis 3 vergeben. Weniger als 11 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg hätten im Upload 88,5 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erhalten. Bei 40,2 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten, heißt es im Bericht.

Für mobile Breitbandanschlüsse seien 623.581 valide Messungen in die Auswertung einbezogen worden und damit deutlich mehr als im Vorjahresbericht 2020/2021, als es 441.233 waren.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten 23,2 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate bei 3,0 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht, berichtet die Bundesnetzagentur. Trotz dieser ernüchternden Messungen bewerteten die Nutzer ihren Anbieter erneut überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (70,8 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei der Anteil jedoch zurückgegangen. 2020/2021 verteilten noch 75,7 Prozent der Nutzer ihre Noten von 1 bis 3.

Der Bericht zur Breitbandmessung ist in verschiedenen Fassungen online abrufbar.

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Mängel und Störungen: Bundesnetzagentur zieht 15 Millionen Geräte ein

03. Februar 2023 um 09:22

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2022 mehr als 15 Millionen Produkte vom Markt genommen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Funkstörungen verursachen können oder erhebliche formale Mängel aufweisen.

Im Jahr 2021 waren es laut Bundesnetzagentur fast 23 Millionen Produkte, die wegen solcher Verstöße auffielen.

Den Löwenateil der beanstandeten Produkte machte die Online-Marktüberwachung aus. Im Jahr 2022 habe sie mehr als 2600 auffällige Angebote identifiziert und von den entsprechenden Verkaufsplattformen gelöscht, teilt die Bundesnetzagentur mit. Mehr als 13 Millionen Geräte seien betroffen gewesen.

Spezifisch betrachtet kommen mit über 3,2 Millionen Geräten Lichteffektgeräte für den privaten Bereich auf den ersten Platz der Beanstandungen. Damit gemeint sind etwa Blitzwürfel oder Discokugeln. Den Geräten habe oft eine CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung gefehlt und es sei auch festgestellt worden, dass funkgesteuerte Geräte häufig in unzulässigen Laserklassen arbeiten.

Den zweiten Platz belegten auffällige Energiespargeräte mit einer Stückzahl von fast 2,8 Millionen. Die Geräte mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion hätten ebenfalls formale Mängel aufgeweisen, wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende verantwortliche europäische Ansprechpartner. Dies könne Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher haben, da im Garantie- oder gar Schadensfall keine Ansprüche gegen verantwortliche Unternehmen geltend gemacht werden können, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Handsender und Funkfernbedienungen erreichten mit einer Stückzahl von über 2 Millionen den dritten Platz. Grund für eine Sperrung war oft eine unzulässige Frequenznutzung innerhalb militärischer Frequenzbereiche, so die Netzhüter.

Im deutschen Einzelhandel hat die Agentur 3296 Geräte geprüft und 23 Vertriebsverbote erlassen. Bei 1145 Geräten habe es eine Aufforderung zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte gegeben. Das habe eine Stückzahl von 1,72 Millionen Geräten betroffen. Auffällig seien unter anderem Batterieladegeräte gewesen, die aufgrund hoher Grenzwertüberschreitungen Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten verursachen können, heiß´t es. Ein weiteres wichtiges Beispiel seien smarte Funksteckdosen, die die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten würden, weil Stromschlag- oder Brandgefahr bestehe.

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Bundesnetzagentur schaltet Fake-Hotlines ab

12. Dezember 2022 um 09:28

Die Bundesnetzagentur hat laut einer Mitteilung mehrere Rufnummern abgeschaltet, die für betrügerische Fake-Hotlines genutzt wurden. Die betrügerischen Hotlines hätten vorgetäuscht, von verschiedener Fluggesellschaften zu stammen.

Die Betrüger hatten die Rufnummern auf gefälschten Internetseiten diverser Fluggesellschaften beworben, heißt es in der Mitteilung der Bundesnetzagentur. Die missbräuchlich genutzten seien über gängige Suchmaschinen auffindbar gewesen.

Die angeblichen Mitarbeiter der Fluggesellschaften hätten versuchten auf den falschen Hotlines Personalausweisdaten, Kontoverbindungen und Kreditkartendaten zu erlangen, heißt es weiter. Regelmäßig seien Betroffene aufgefordert worden, eine Software zur Ermöglichung von Fernzugriffen herunterzuladen. Teilweise wurden auch Zahlungen an unbekannte Dritte ausgelöst. Der Bundesnetzagentur sind Schäden zwischen 200 Euro und 5000 Euro bekannt.

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Neuregelungen schützen vor Call-ID-Spoofing

01. Dezember 2022 um 09:01

Seit dem 1. Dezember gelten neue gesetzliche Regelungen für den Schutz der Verbraucher vor Anrufen von Betrügern und Spammern mit gefälschten Telefonnummern. Ab sofort müssen die Netzbetreiber unter anderem sicherstellen, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden, schreibt das Telekommunikationsgesetz vor.

Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen zudem technisch sicherstellen, dass, Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden, teilt die Bundesnetzagentur mit. Bei Anrufen aus ausländischen Netzen gilt ebenso, dass keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden darf. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden, heißt es im Gesetz. Hiervon ausgenommen seien Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Wie die Behörde weiter mitteilt, würden durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern Verbraucherinnen und Verbraucher vielfach über die Identität der Anrufenden getäuscht. Zum Teil haben diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund.

Und der überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern habe seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder werde über ausländische Netze nach Deutschland geroutet, heißt es weiter. Die neuen technischen Schutzmechanismen sollen sicherstellen, dass man sich bei einem Anruf von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber komme.

Die Anonymisierungspflicht habe allerdings Folgen, indem es verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben werde. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind. Es gebe berechtigte Gründen für eine Rufnummernunterdrückung. Die Bundesnetzagentur rät aber allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.

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Bundesnetzagentur setzt Open Access im Glasfasernetz durch

28. November 2022 um 10:09

Die Bundesnetzagentur hat erstmals ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, offenen Netzzugang zu unbeschalteten Glasfasern eines öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes in Nordhessen zu gewähren.

Das neue Telekommunikationsrecht vereinfache es beihilferechtliche und subventionsrechtliche Verpflichtungen durchzusetzen. Die Gewährung staatlicher Fördermittel zum Breitbandausbau sei seit Jahren an die Verpflichtung geknüpft, Wettbewerbern Zugang zu der mit Fördermitteln errichteten Infrastruktur zu gewähren. Ziel sei dabei auch die Schließung der digitalen Kluft.

Der aktuelle Fall betreffe einen Streit um offenen Netzzugang zu einem von der Netcom Kassel Gesellschaft für Telekommunikation GmbH betriebenen Telekommunikationsnetz. Die goetel GmbH habe diesen Zugang zu unbeschalteten Glasfasern verlangt. Beteiligt sei zudem die Breitband Nordhessen GmbH. Sie sei Eigentümerin des mit Fördermitteln errichteten Netzes, das sie an die mit dem Netzbetrieb beauftragte Netcom verpachtet habe, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Die Entscheidung sei unter bk11-22-006-beschluss-21-11-22 veröffentlicht.

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Kein Internet: Bundesnetzagentur verpflichtet Provider zum Ausbau

09. September 2022 um 08:15

Die Bundesnetzagentur hat für einige Haushalte in Niedersachsen eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten nach dem neuen Recht auf Versorgung festgestellt. Nach dem Telekommunikationsgesetz haben Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst, teilt die Bundesnetzagentur mit.

Die Feststellung betreffe die Gemeinden Mittelstenahe, Halvesbostel, Brackel sowie Stuhr in Niedersachsen, in denen eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten weder aktuell noch in objektiv absehbarer Zeit angemessen oder ausreichend erbracht wird, heißt es seitens der Bundesnetzagentur. Es ist das erste Mal, dass die Bundesnetzagentur dieses neue Instrument anwendet.

Das weitere Verfahren sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter sich nun in ein einem nächsten Schritt innerhalb eines Monats gegenüber der Bundesnetzagentur zur Versorgung der betroffenen Haushalte verpflichten können. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, verpflichte die Bundesnetzagentur innerhalb von vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu, die betroffenen Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und Telekommunikationsdienste anzubieten.

Die so verpflichteten Anbieter müssen dann spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen, heißt es in der Mitteilung der Agentur weiter. In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Wie lange es dann dauere, bis ein Anschluss zur Verfügung stehe, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich seien, teilt die Bundesnetzagentur mit.

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Bundesnetzagentur stellt Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internet vor

29. August 2022 um 07:50

Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte zu den Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge zur Konsultation gestellt. Wie bereits für das Festnetz festgelegt, können Verbraucher bei einer Unterschreitung der Vorgaben vertraglich vereinbarte Entgelt für ihren Internetzugang mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Da beim Mobilfunk die Leistung nicht an einem festen Standort erbracht werde, sei es entscheidend, wie leistungsfähig die Netze der Anbieter in den einzelnen Regionen seien, so die Bundesnetzagentur. Anders als beim Festnetz habe man sich entschieden, differenzierte Abschläge für die Bestimmung einer minderungsrelevanten Abweichung zugrunde zu legen, teilt die Bundesnetzagentur mit. In städtischen Bereichen könnte der mögliche Abschlag nach Ansicht der Bundesnetzagentur 75 Prozent, in halbstädtischen Bereichen 85 Prozent und in ländlichen Bereichen 90 Prozent betragen, heißt es weiter.

Diese Abschläge mögen hoch erscheinen, schreibt die Bundesnetzagentur. Angesichts der oft vereinbarten maximalen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Mbit/s würden sich aber auch bei solchen Abschlägen für die meisten Endkunden noch hohe Datenübertragungsraten ergeben, argumentiert die Bundesnetzagentur. Die Eckpunkte sind hier veröffentlicht.

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Tool berechnet Preisminderung bei langsamem Internet

03. Juni 2022 um 07:56

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Tool online gestellt, mit dem sich ein Preisnachlass bei zu langsamen Internetverbindungen berechnen lässt. Verbraucher können seit Dezember 2021 auf Preisnachlässe pochen, wenn ihre Internetbandbreite nicht der vom Provider versprochenen Datenrate entspricht.

Den Anspruch auf eine Minderung der Zahlung durchzusetzen erweise sich als schwierig, wie zahlreiche Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW zeigen würden, teilen die Verbraucherschützer mit. Die Anbieter würden versuchen, ihre Kunden mit zu geringen Beträgen abzuspeisen, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung.

In Lüdenscheid habe sich etwa ein Verbraucher mit dem offiziellen Messprotokoll des von der Bundesnetzagentur angebotenen Tools an seinen Internetanbieter gewandt, der ihm eine Minderung von 2,50 Euro pro Monat angeboten habe, teilt die Verbraucherzentrale mit. Die Prüfung durch die Verbraucherzentrale habe dagegen einen Minderungsanspruch von 13 Euro pro Monat ergeben. „Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Zahlungen an den Anbieter kürzen können, und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglichen Leistung abweicht“, sagt Felix Flosbach, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW.

Voraussetzung für den Einsatz des Berechnungswerkzeugs der Verbraucherschützer ist ein signiertes Messprotokoll der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur, heißt es weiter. Messungen von anderen Tools seien nicht zulässig. Aus den in dieser Messung erhobenen Daten und den zugesagten Vertragsdaten berechnet das Tool der Verbraucherzentrale den Preisnachlass und erstellt ein entsprechendes Schreiben, dass der Anwender an seinen Provider schicken kann.

„Unser Generator erstellt nach Eingabe Ihrer Messergebnisse aus dem Messprotokoll ein Anschreiben, mit dem Sie entweder Ihren monatlichen Betrag mindern oder dem Anbieter eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung setzen können“, heißt es von den Verbraucherschützern.

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